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Konsistenz Finanzordnung 2019

2019-14-05:

 

Antrag

AntragstellerIn

Ausschuss Finanzielles

Antragsdatum

2019-12-02

Antragstext

Der StuRa möge beschließen den Entwurf der Finanzordnung zu verabschieden.

Begründung zum Antrag

Neben der Vereinfachung der Finanzordnung durch die Umstrukturierung Studentinnen- und Studentenschaft wurden Klarstellungen (Entfernung von unnötigen Spielräumen für Interpretationen) vorgenommen.

Auch eine Harmonisierung mit der Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates erfolgt, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Kompetenzen. Die Kompetenzen werden künftig ausschließlich in der Finanzordnung geregelt. Das "unterschiedliche" Maß an finanzieller Kompetenz wird auf 2.500 € fürs Referatskollegium festgelegt. Die finanzielle Kompetenz der Leitungen der Referate wird auf das geringere Reglung von 250 € festgelegt.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anpassung und Veröffentlichung der Finanzordnung, samt der Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates

Anlagen

Entwurf Finanzordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

(entsprechend angepasster) Entwurf Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

14. Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt Y

Beschlussdatum

2019-12-10

Beschlussfähigkeit

8 (anwesende Stimmberechtigte) von 9 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 5
Nein 0
Enthaltung 3

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung und Unterzeichnung

2019-12-13
Präsidium

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