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Beitritt Finanzvereinbarung (FinV) KSS 2019/2020

2019-14-025: Beitritt zur Finanzvereinbarung (FinV) der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) 2019/2020

 

Antrag

AntragstellerIn

Vertretung LSR KSS

Antragsdatum

2019-12-13

Antragstext

Der StuRa (HTW Dresden) möge beschließen, der Finanzvereinbarung (FinV) der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) - wie zur Sitzung des LSR am 23.02.2019 beschlossen - beizutreten.

Begründung zum Antrag

Die FinV dient der Aufgabenerfüllung der KSS. Da sie keine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechtes ist, steht es ihnen nicht zu, Beiträge zu erheben. Im Sächsischen Hochschulgesetz steht hingegen, dass die Studierendenschaften zusammenarbeiten sollen.

Der anfallende Beitrag berechnet sich in diesem Falle aus der Anzahl der im Wintersemesters 2017/2018 immatrikulierten Student*innen. Bei 0,25 Euro je Student*in beläuft sich somit der Gesamtbetrag bei aktuell 4.774 immatrikulierten Student*innen (gemäß dem statistischen Bericht "Studierende an den Hochschulen im Freistaat Sachsen 2017" des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen) auf 1.193,50 € (im Haushaltsplan 2018 des StuRa HTW Dresden sind für die KSS 2.000,00 € eingeplant) für das aktuelle Haushaltsjahr der KSS (Beginn 01.04.2019). Weitere Rahmenbedingungen können direkt der FinV entnommen werden. Die Anzahl der immatrikulierten Student*innen kann durch Nennung der Austritte gegenüber dem Referent Finanzen der KSS angepasst werden. Dies kann auf Antrag erfolgen. Näheres ist bis jetzt noch nicht bekannt.

Kostenposition im Haushaltsplan

Konferenz Sächsischer Studierendenschaften

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Vertretung im LSR Absatz 3 Nummer 2 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Finanzanträge durch die Vertretung im LSR)

Behandlung

2. Sitzung Vertretung im Landessprecherinnenrat 2019
Tagesordnungspunkt Beitritt Finanzvereinbarung (FinV) KSS 2019/2020
Vertagung gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Abs. 2 Satz. 2
Vertagung auf die kommende Sitzung
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung

Beschlussdatum

2019-12-13

Beschlussfähigkeit

2 von 2

Ergebnis

Ja 2
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung

2020-03-05
Präsidium
Jens Fritze

Unterzeichnung

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