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Rechtsberatung Widerspruch Nichtgenehmigung Förderungshöchstdauer nicht stimmberechtigter Mitglieder

2019-14-013: Rechtsberatung zum Widerspruch wegen der Nichtgenehmigung zur (Erhöhung der) Förderungshöchstdauer von nicht stimmberechtigter (aber beratenden) Mitgliedern

 

Antrag

AntragstellerIn

Referat Soziales

Antragsdatum

2019-11-29

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Rechtsberatung zum Widerspruch (samt Klage) wegen der Nichtgenehmigung der Erhöhung der Förderungshöchstdauer für gewählte, aber nicht stimmberechtigte, Mitglieder für bis zu 750 € zu übernehmen. Der konkrete Fall soll eine gewählte Referatsleitung sein.

Begründung zum Antrag

ausführliche Begründung zum Antrag

Kostenposition im Haushaltsplan

Rechts- und Beratungskosten

250 € (von 500 € der "nicht verwendeten finanziellen Mittel des vorherigen Haushaltsjahres" gemäß § 4 Grundlagen zur Aufstellung Absatz 6 FO))

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

Antrag (ersatzweise zurückgewiesener) Finanzierung rechtliche Klärung Anerkennung Gremientätigkeit Mitwirkung beratender Mitglieder BAföG

Klarstellung zum Anspruch auf BAföG für Mitwirkende, die keine stimmberechtigten Mitglieder sind

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder

Behandlung

24. Sitzung Referatskollegium 2019
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2019-12-03

Beschlussfähigkeit

10 von 11

Ergebnis

Ja 10
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung und Unterzeichnung

2019-12-03
Präsidium

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