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Mindestanzahl an Mitgliedern für die Besetzung von Ausschüssen (des StuRa)

23/24-07-02: Schaffung einer Mindestanzahl an Mitgliedern für die Besetzung von Ausschüssen (des StuRa) als Mindestanforderung für die ordnungsgemäß Besetzung

 

Antrag

Antragstellerin

Tino Köhler (Mitglied Vertretung Fakultät Elektrotechnik)

Antragsdatum

2023-12-15

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass die ständigen Ausschüsse des StuRa immer aus mindestens drei Personen bestehen müssen.

Begründung zum Antrag

Ausschüsse - wie zum Beispiel auch im Landtag/Bundestag - bereiten Entscheidungen vor und diskutieren schon über wesentliche Bestandteile. Dies kann nur erfolgen, wenn auch Menschen in einem Ausschuss sind, damit eine Diskussion zum tragen kommt. Ist ein Ausschuss mit nur einer Person besetzt, dann wird letztendlich nur eine Einzelmeinung wieder gegeben und diese gegenüber anderer Einzelmeinungen die dann in der späteren Diskussion im Plenum folgenden höher gestellt. Es sollten also mindestens zwei Menschen in einem Ausschuss Mitglied sein. Um Patt-Situationen zu vermeiden sollte man daher auf eine dritte Person hinarbeiten.
Ausschüsse mit weniger als drei Mitgliedern, gelten als unbesetzt. Sie können natürlich weiterhin inhaltliche Arbeit leisten, aber keine Stellungnahmen als Ausschuss abgeben.
Die Diskussionen werden dann also wieder ins Plenum verlagert und werden eben dort in der Breite diskutiert. Das könnte dazu führen, dass gerade neue Mitglieder besser an Diskussionen teilnehmen können und müssen und keine vorgefertigten Antworten eines unterbesetzten Ausschuss erhalten. Die Einführung einer Mindestanzahl soll aufzeigen, dass die Ausschussarbeit wichtig ist und gerade arg schwächelt. Es sollen Menschen motiviert werden in den Ausschüssen mitzuwirken und ihr Verständnis für die Vorgänge steigern. Ebenso könnte mit der Mindestanzahl eine nachhaltige Weitergabe von wissen realisiert werden.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anpassung der StuRa-GrundO? (Zuständig wäre da der Ausschuss Strukturelles.)

Anlagen

2. Sitzung Ausschuss Strukturelles 2023/2024

Der zuständige Ausschuss hat den Antrag beraten.

(kurze) Stellungnahme Ausschuss Strukturelles

(Der Ausschuss Strukturelles bittet den Antrag zurückzuziehen.) Der Ausschuss Strukturelles bittet den Antrag abzulehnen. Es ist nicht nachvollziehbar warum der (ehrenwerte hohe) Anspruch bei Ausschüssen erhoben werden soll, jedoch nicht bei anderen Stellen, wie Beauftragungen oder dem Vorstand.

Der Antrag soll bitte als "konsequenterer" Antrag auf die Anwendung vom Prinzip auf alle vergleichbar mindestens genauso wichtigen Ämter erneut eingereicht werden. (Bei der Erstellung und der Einreichung steht der Ausschuss gern beratend oder - wenn gewünscht - sogar mitwirkend zur Verfügung.)

Das einzige (stimmberechtigte) Mitglied im Ausschuss (Strukturelles), das geschäftsführend von der vorangegangen Legislatur noch im Amt ist, fordert "der Form halber" alle Mitglieder auf in (ständigen) Ausschüssen (des StuRa) mitzuwirken. [Hoff, o du arme Seele, hoff und sei unverzagt!]

Weitere Details und die Meinungsbildung sollen der (als Anlage erwähnten) Sitzung des Ausschusses entnommen werden können.

Änderungsanträge

1. Nicht nur bei Ausschüssen soll der erhöhte Anspruch erhoben werden.

Ersetze den Titel des Antrages durch
"Mindestanzahl an Mitgliedern für die Besetzung von beratenden und befassenden Stellen (des StuRa)"

Ersetze den Antragstext durch
"Der StuRa möge beschließen, dass alle bestehende Funktionen (des StuRa und der Studentinnenschaft) für das Fassen von Entscheidungen aus mindestens drei Mitgliedern zusammensetzen."

Ergänze die Begründung zum Antrag um
"Mit dem Begriff "Mitglieder" sind zur Ausübung des Amtes gewählte Personen gemeint."

Mit dem Begriff "Entscheidungen" sind das Fassen von Beschlüssen für den StuRa, aber auch das Abgeben von Bewertungen - wie Stellungnahmen, aber auch Bestellungen - gemeint.

Ergänze den Vorschlag zum weiteren Verfahren um
"Alle Ausschüsse - insbesondere der Ausschuss Strukturelles - sind aufgefordert alle Ordnungen dahingehend anzupassen, dass entscheidende Stellen mit mindestens 3 (unterschiedlichen) Personen besetzt sein müssen, um Entscheidungen treffen zu können."

Abstimmung: 0/6/2 --> abgelehnt

 

2. Durch den erhöhten Anspruch die Ausschüsse nicht degradieren, sondern ertüchtigen.

Ersetze den Antragstext durch
"Der StuRa möge beschließen, dass jedes Mitglied zur Vertretung (der Studentinnen) einer Fakultät mindestens in einem der ständigen Ausschüsse (als stimmberechtigtes Mitglied) mitwirken sollen. Bei der unzureichenden Besetzung von einzelnen ständigen Ausschüssen, soll das Präsidium Maßnahmen ergreifen. Über die Mitwirkung von Mitgliedern, die keinem der ständigen Ausschüsse angehören, (als stimmberechtigtes Mitglied einer der Ausschüsse) kann das Präsidium entscheiden."

Ergänze den Vorschlag zum weiteren Verfahren um
"Ordnungen - wie etwa die StuRa-GrundO oder die MitO - sind entsprechend anzupassen. Die Änderungen sind - wie eigentlich immer - dem Präsidium mitzuteilen. Das Präsidium wird - wie eigentlich immer - das Plenum darüber informieren können."

Abstimmung: 8/0/0 --> angenommen

3.  Zeitpunkt des Inkrafttretens

Ergänze den Antragstext:

Die Änderung tritt zum Ablauf des Tages der 14. Sitzung Plenum 2023/2024 (mit Beginn zum 1. Mai 2024) in Kraft.

Abstimmung: 7/0/1 --> angenommen

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

7. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 8
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit

8. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 12
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit

9. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 6
vertagt auf die nächste Sitzung

10. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 3
vertagt auf die nächste Sitzung

11. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2024-03-19

Beschlussfähigkeit

8 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 8
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, dass jedes Mitglied zur Vertretung (der Studentinnen) einer Fakultät mindestens in einem der ständigen Ausschüsse (als stimmberechtigtes Mitglied) mitwirken sollen. Bei der unzureichenden Besetzung von einzelnen ständigen Ausschüssen, soll das Präsidium Maßnahmen ergreifen. Über die Mitwirkung von Mitgliedern, die keinem der ständigen Ausschüsse angehören, (als stimmberechtigtes Mitglied einer der Ausschüsse) kann das Präsidium entscheiden. Die Änderung tritt zum Ablauf des Tages der 14. Sitzung Plenum 2023/2024 (mit Beginn zum 1. Mai 2024) in Kraft. 

Ausfertigung

2024-04-01 2024-04-01

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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Sophia von Asow
Sophia von Asow sagt
29.12.2023 20:38

Zustimmung! als ehemaliges Mitglied in einem Ausschuss mit einer 2-Personen-Besetzung. Für den Fall, dass es Uneinigkeiten gibt - die es bei uns zum Glück nicht gab - wäre mind. eine dritte Person sehr sinnvoll. Auch im Hinblick auf die Meinungs- & Erfahrungsvielfalt.

Paul Riegel
Paul Riegel sagt
04.01.2024 03:59

Na hoffentlich kommt Ilse nicht um die Ecke und schilder das mit ähnlichen Erfahrungen als Mitglied im Vorstand. :-D :-)
(Im Übrigen mag ich gern auf die (inhaltlich bereits sehr umfangreich vorbereitete) Sitzung vom Ausschuss Strukturelles verweisen. Als "1-Person-Besetzung" freue ich mich über Anregungen (und insbesondere Verbesserungsvorschläge). :-) Wohl brauche ich nicht (noch extra) betonen, dass mir die Besetzung durch andere (und gerne sehr viele) Mitglieder auch angenehm wäre.)