Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Plenum / Sitzungen / 2023/2024 / 7. Sitzung / Anträge / Gespräche mit dem Rektorat

Gespräche mit dem Rektorat

23/24-07-23: Gespräche mit dem Rektorat

 

Antrag

Antragstellerin

Ausschuss Strukturelles

(Ausschuss Inhaltliches)

Antragsdatum

2024-01-08

Antragstext

Der StuRa möge beschließen nach folgenden Grundsätzen Gespräche mit dem Rektorat führen:

  • [Grundsätze für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Gespräche kann der StuRa - durch Vorgaben vom Plenum - festlegen.]
  • Der StuRa soll regelmäßig Gespräche führen.
    • Das (nicht anstrebenswerte) Aussetzen - insbesondere auch längerfristig - und die Wiederaufnahme der Gespräche soll dem Plenum frühzeitig bekanntgegeben und womöglich diskutiert werden.
    • Auch das Führen von unregelmäßigen Gesprächen soll dem Plenum frühzeitig bekanntgegeben und insbesondere diskutiert werden.
  • Die Organisation der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ist Aufgabe vom Vorstand.
    • Im Falle von Vakanz beim Vorstand übernimmt das Plenum - im Zweifelsfall mit Organisation durch das Präsidium - die Aufgabe. (Dabei kann das Präsidium auf die Kanzlei zugreifen, wie es auch der Vorstand könnte.)
  • [Über anstehende und geführte Gespräche wird das Plenum selbstverständlich (möglichst sehr) umfangreich informiert. Dabei wird sich um Konsistenz bei der Konservierung bemüht. (Einfach durchsuchbare und strukturierte Texte aus Mitschriften als Seite auf der Website gelten als Ideal.)]
  • Der StuRa wünscht sich Gespräche grundsätzlich alle 2 Wochen.
    • Im Falle von personellen Engpässen, soll der Vorstand - im Einvernehmen mit dem Präsidium - auch eine seltenere Häufigkeit oder gar den Verzicht auf Regelmäßigkeit vereinbaren können.
  • Welche Belange seitens des StuRa beim Gespräch angesprochen werden sollen, wird bei der organisatorischen Vorbereitung vom Gespräch entschieden.
  • Alle durch den StuRa dafür gewählten Funktionen, sollen für die Belange ihrer Funktion an den Gesprächen teilnehmen.
  • Zu Belangen wofür es beim StuRa keine gewählten Funktionen gibt - etwa weil sie unbesetzt sind - kann der Vorstand (oder andere dazu bestimmte Personen der Kanzlei) übernehmen.

Begründung zum Antrag

Seit dem Rücktritt von Elsi als Vorstand gibt es keine Gespräche mehr mit dem Rektorat. So wurde es dem Plenum vermittelt. Auch die Aktiven aus der Kanzlei hatten sich darauf verständigt, dass vorerst - wegen der Vakanz beim Vorstand - keine Gesprächstermine angenommen werden.

(Sitzungen der Kanzlei fanden auch kaum noch statt.)

Ein durch das Rektorat als "StuRa" wahrgenommenes Mitglied organisierte - ohne weitere Absprache mit eines der Komitees des StuRa - ein Gespräch mit dem Rektorat, um dem Wunsch zu einem Austausch nach Monaten endlich nachzukommen.

Seither - ohne Organisation beim Vorstand - läuft nichts mehr. So ist Luft für vermeintliche Unklarheiten.

Mit dem Beschluss soll der Mentalität "Wir machen einfach mal, auch ohne uns mit dem Plenum dazu zu besprechen." ein Riegel vorgeschoben und die Vielzahl von gut gemeinten Meinungsbildern zur erwünschten Orientierung überflüssig gemacht werden.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Wenn das Plenum es wünscht, dass bestimmte Personen - wie aktuell in der Debatte wic@ und maus@ - eine Rolle über die Vertretung ihrer jeweiligen Funktion (jeweils als Leitung eines der Referate) übernehmen sollen, dann können sie auch einfach dafür (legitimierend) gewählt werden. Im Übrigen könnten auch noch weitere Personen sich für diese "außerordentliche" Funktion zur Verfügung stellen.

Anlagen

Durchführung von kommenden Gesprächen mit dem Rektorat 2023/204 nach dem Gespräch 2023-12
(Ordner) Rektoratsgespräche

Änderungsanträge

von Tino Köhler:
Ändere Punkt 5 zu "Der StuRa wünscht sich Gespräche grundsätzlich alle vier Wochen."
Abstimmung: 5/0/1 --> angenommen

weitere Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Behandlung

8. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 3.1

Beschlussdatum

2024-01-23

Beschlussfähigkeit

5 (anwesende Stimmberechtigte) von 7 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 4
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, nach folgenden Grundsätzen Gespräche mit dem Rektorat führen:

  • [Grundsätze für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Gespräche kann der StuRa - durch Vorgaben vom Plenum - festlegen.]
  • Der StuRa soll regelmäßig Gespräche führen.
    • Das (nicht anstrebenswerte) Aussetzen - insbesondere auch längerfristig - und die Wiederaufnahme der Gespräche soll dem Plenum frühzeitig bekanntgegeben und womöglich diskutiert werden.
    • Auch das Führen von unregelmäßigen Gesprächen soll dem Plenum frühzeitig bekanntgegeben und insbesondere diskutiert werden.
  • Die Organisation der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ist Aufgabe vom Vorstand.
    • Im Falle von Vakanz beim Vorstand übernimmt das Plenum - im Zweifelsfall mit Organisation durch das Präsidium - die Aufgabe. (Dabei kann das Präsidium auf die Kanzlei zugreifen, wie es auch der Vorstand könnte.)
  • [Über anstehende und geführte Gespräche wird das Plenum selbstverständlich (möglichst sehr) umfangreich informiert. Dabei wird sich um Konsistenz bei der Konservierung bemüht. (Einfach durchsuchbare und strukturierte Texte aus Mitschriften als Seite auf der Website gelten als Ideal.)]
  • Der StuRa wünscht sich Gespräche grundsätzlich alle vier Wochen.
    • Im Falle von personellen Engpässen, soll der Vorstand - im Einvernehmen mit dem Präsidium - auch eine seltenere Häufigkeit oder gar den Verzicht auf Regelmäßigkeit vereinbaren können.
  • Welche Belange seitens des StuRa beim Gespräch angesprochen werden sollen, wird bei der organisatorischen Vorbereitung vom Gespräch entschieden.
  • Alle durch den StuRa dafür gewählten Funktionen, sollen für die Belange ihrer Funktion an den Gesprächen teilnehmen.
  • Zu Belangen wofür es beim StuRa keine gewählten Funktionen gibt - etwa weil sie unbesetzt sind - kann der Vorstand (oder andere dazu bestimmte Personen der Kanzlei) übernehmen.

Ausfertigung

2024-04-01 2024-04-01

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

Artikelaktionen

Versenden
Drucken
Oliver-Michael Fischer
Oliver-Michael Fischer sagt
21.01.2024 00:57

Ich finde Abkürzungen in den Anträgen wie z.B. wic@ und maus@ schwierig, weil damit nicht klar ist wer gemeint ist.

Paul Riegel
Paul Riegel sagt
22.01.2024 22:22

(wie besprochen) durch Verweis (zum Klicken) vielleicht ganz einfach gelöst

Tino Köhler
Tino Köhler sagt
22.01.2024 11:12

Ein Antrag der mehr als einen Typ Klammern benötigt sollte eventuell redigiert werden. Generell sollte eine lesbarere Form angedacht werden. Dennoch danke für den Antrag an sich!

Paul Riegel
Paul Riegel sagt
22.01.2024 23:37

Mein "schlechter" Stil zum Abgrenzen durch Satzzeichen gefällt mir auch nicht immer, da er nicht "verbreitet" ist.
Für Verbesserungsvorschläge bin ich - wie immer - dankbar!
Die Klammern haben "Bedeutung" (im Sinne der Sache), glaube ich.
Beim Erhalt der Message - im Sinne von Information - nehme ich alternative Formulierungen. Ein Dank (meinerseits) ist gewiss!

Tino Köhler
Tino Köhler sagt
22.01.2024 11:14

Änderungsantrag 1:
Ändere Punkt 5 zu "Der StuRa wünscht sich Gespräche grundsätzlich alle vier Wochen."
Die 2 soll durch eine vier ersetzt werden.

Paul Riegel
Paul Riegel sagt
22.01.2024 22:34

Ich bildete mir ein, dass der (mit der aktuellen Rektorin) initial ausgemachte Rhythmus bei 2 Wochen lag.
(Sollte das nicht so sein, dann übernehme ich den Antrag. (Mir ging es um die Abbildung des Willens des StuRa.) )
Gibt es Gründe dafür, dass das "zu häufig" wäre? (Der Antrag zielt nicht darauf ab, dass in der aktuellen Lage - mit einer nicht gut aufgestellten Leitung des StuRa - alle 2 Wochen Gespräche zu führen sein. ) Bei guten Gründen würde ich den Antrag auch übernehmen können. Anderenfalls wäre eine Begründung gut (für die Willensbildung) für die Abstimmung.

Tino Köhler
Tino Köhler sagt
23.01.2024 17:03

Also aus der Erfahrung fand ich aller 2 Wochen sehr häufig. Führte in meinen Augen oft dazu, dass man sich um Themen bemüht hat und eine Vielzahl von kleinen Schauplätzen aufgemacht hat und dann nicht die wirklich wichtigen - für die Studis relevanten - Themen bearbeiten konnten. Ich würde sehr für einen vierwöchigen und dafür 90 minütigen Termin plädieren.

Tino Köhler
Tino Köhler sagt
22.01.2024 11:15

Änderungsantrag 2:
Ändere Punkt 5 Unterpunkt 1: ... im Einvernehmen mit dem Plenum ...
Präsidium soll durch Plenum ersetzt werden

Paul Riegel
Paul Riegel sagt
22.01.2024 22:42

Das würde ich (ohne Angabe von einem guten Grund) nicht übernehmen wollen. Hintergrund ist "Handlungsfähigkeit" in großer Runde. Als Vergleich möchte ich die Praxis zum (für den Vorstand ersatzweisen) Unterschreiben für den Vorstand heranziehen. (Auch wenn es eine Angelegenheit vom Plenum ist, da es gerade keinen Vorstand gibt, erledigt das grob das Präsidium als Geschäftsführung vom Plenum.) Ich bin mir sicher, dass in "problematischen" Fällen das Präsidium sich bewusst ist, dass das Problem beim Plenum zu besprechen wäre.

Tino Köhler
Tino Köhler sagt
23.01.2024 17:19

Ich kann das mit dem Einvernehmen hier nicht ganz verstehen. Wenn man auf dem Einvernehmen bestehen will, dann sollte es beim Plenum liegen. Gerade aktuell wird doch alles ins Plenum gebracht und soll eben nicht als weitere Aufgabe mein Präsidium liegen. Ich sehe nicht warum das Präsidium das entscheiden soll und nicht einfach in einer Sitzung des Plenums stattfinden kann und soll.

Ich finde den Vergleich zum unterschreiben nicht ganz passend.

Tino Köhler
Tino Köhler sagt
22.01.2024 11:16

Änderungsantrag 3:
Ändere Punkt 5 Unterpunkt 1: ... im Benehmen mit dem Plenum ...
Einvernehmen soll durch Benehmen ersetzt werden

Paul Riegel
Paul Riegel sagt
22.01.2024 22:51

Spontan wackele ich dazu. (Es gibt für und wider.)
Ich glaube, dass 'Im Falle von personellen Engpässen' Verständnis für den Verzicht auf den üblichen Rhythmus da ist. (Mir erscheint es absurd, dass ein Vorstand sich über die Meinung vom Plenum - als Unterschied zwischen Einvernehmen und Benehmen - hinwegsetzt. So oder so wäre da aber was im Argen. Im Zweifelsfall soll das Plenum (gegenüber dem Vorstand) nie den Kürzen ziehen (können), meine ich.)

Tino Köhler
Tino Köhler sagt
23.01.2024 17:06

Ich denke ein Benehmen ist der sinnvolle Kompromiss. Man will, dass das Plenum angehört wird und das ist richtig. Aber Einvernehmen hat den Geschmack von Zwingen. Klar wäre dann was im Argen und da stimme ich dir zu, aber warum dann dennoch auf Einvernehmen bestehen und nicht Benehmen machen?

Tino Köhler
Tino Köhler sagt
22.01.2024 11:19

Änderungsantrag 4:
Ändere Punkt 3 Unterpunkt 1 zu " Im Falle von Vakanz beim Vorstand übernimmt das Plenum - im Zweifelsfall mit Organisation durch eine kommissarische Kanzlei - die Aufgabe. (Dabei kann die Kanzlei auf das Präsidium zugreifen)"

Oliver-Michael Fischer
Oliver-Michael Fischer sagt
23.01.2024 14:32

Woher kommt denn auf einmal die kommissarische Kanzlei her ?

Tino Köhler
Tino Köhler sagt
23.01.2024 17:14

es sollte einfach Präsidium und Kanzlei getauscht werden. Nur dass es ohne Vorstand keine Kanzlei gibt und daher ist es eine kommissarische Kanzlei :) Per se könnte man auch sowohl Präsidium als auch Kanzlei herausstreichen.

Paul Riegel
Paul Riegel sagt
22.01.2024 23:25

von
> Im Falle von Vakanz beim Vorstand übernimmt das Plenum - im Zweifelsfall mit Organisation durch das Präsidium - die Aufgabe. (Dabei kann das Präsidium auf die Kanzlei zugreifen, wie es auch der Vorstand könnte.)

zu
> Im Falle von Vakanz beim Vorstand übernimmt das Plenum - im Zweifelsfall mit Organisation durch eine kommissarische Kanzlei - die Aufgabe. (Dabei kann die Kanzlei auf das Präsidium zugreifen)

?

Kannst du mir das erklären? (Spontan hätte ich "Auf gar keinen Fall!" gesagt.)

Mein Kopfkino : Wenn es keinen Vorstand gibt, dann ist erst einmal pauschal das Plenum zuständig. (Das Präsidium soll Sachen als "Geschäftsführung vom Plenum" - auch in einer solchen unangenehmen Situation - für das Plenum Arbeit "rumorganisieren".)

Das Präsidium ist "die Magd (oder der Knecht)" vom Plenum, aber doch nicht der Kanzlei.

Die Kanzlei ist aus meiner Sicht die einzige Stelle an die Angestellte angefordert werden (können). Ohne einen Vorstand soll das (zur Bewältigung der Aufgabe für Gespräche mit dem Rektorat) das Präsidium machen dürfen.
Die Kanzlei ist auch die Stelle, wo einzelnen Mitgliedern die Erfüllung von Aufgaben (vom Vorstand) übertragen werden darf.
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/a/struk/stura-grundo/#paragraph-vorstand § Vorstand Absatz (Kanzlei) 5 StuRa-GrundO

Im Übrigen erscheint es mir ideal, wenn das Plenum selbst ("über das Präsidium hinweg") Menschen (in die Kanzlei) für die Aufgabe zum Führen der Gespräche mit dem Rektorat bestimmt, da es der fehlende Vorstand nicht kann.