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Verpflegung Schulung BAföG StuRa TU Dresden SoSe 2024

23/24-14-07: Bereitstellung (und Finanzierung) der Verpflegung für die Veranstaltung als Workshop zur Schulung für die Beratung zum Thema Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zusammen mit dem Studentinnenrat der Technischen Universität (StuRa TU Dresden) im Sommersemester (SoSe) 2024

 

Antrag

Antragstellerin

Referat Personal

Antragsdatum

2024-04-16

Antragstext

Der StuRa möge bis zu 100€ für Verpflegung und Getränke zum Schulungsseminar für BAföG beim StuRa TU Dresden am 19.04.2024 beschließen.

Begründung zum Antrag

Kostenposition im Haushaltsplan

Referat Personal - Schulungen - Sozialberatung (BaföG, Jobberatung) / Soziales

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Referatsleitung gemäß § Referate Absatz 5 Nummer 3 StuRa-GrundO ("Mehrheit" für Beschlüsse zu Finanzanträgen durch eine Referatsleitung)

Behandlung

7. Sitzung Referat Personal 2023/2024
Tagesordnungspunkt 1

Beschlussdatum

2024-04-16

Beschlussfähigkeit

Anwesenheit Referatsleitung Personal

Lene Weber

Ergebnis

Zustimmung!

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss die Durchführung der Veranstaltung als Workshop zur Schulung für die Beratung zum Thema Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch den StuRa TU Dresden im Sommersemester 2024 durch die Bereitstellung von Verpflegung für bis zu 100 € zu unterstützen.

Begründung zum Beschluss

Der StuRa TU Dresden führt 2024-04-19 eine Schulung zum Thema BAföG durch. Referentin ist eine Angestellte des StuRa TU Dresden. An der Veranstaltung sollen maßgeblich (auch) Mitglieder aus unserem StuRa teilnehmen. (Es ist beabsichtigt auch Mitglieder in den unteren Semestern sich Wissen aneignen, um erste beratende Information zum BAföG zu kennen.)

Um nicht alle Ausgaben für die Schulung beim StuRa TU Dresden zu belassen, soll ein Teil der Ausgaben durch uns getragen werden.

Konkret wollen wir die Verpflegung zur Veranstaltung übernehmen. Sie machen einen wesentlichen Teil der Ausgaben aus. Alle anderen möglichen Ausgaben werden durch den StuRa TU Dresden getragen. Verpflegung ist - insbesondere hinsichtlich der Abrechnung - vergleichsweise einfach nachweislich, was uns gegenüber dem Referat Finanzen wichtig ist. Dass uns der StuRa TU Dresden die Teilnahme an der Schulung in Rechnung stellt, gar eine Kalkulation zur Erhebung von Gebühren veranstaltet, wollen wir vermeiden.

Ausfertigung

2024-06-05 2024-06-05

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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