mat@ nur für den StuRa
Antrag
Antragstellerin
Antragsdatum
2024-03-06
Antragstext
Der StuRa möge beschließen klarzustellen, dass der Getränkeautomat nur für seine Mitglieder betrieben wird.
Begründung zum Antrag
Der Betrieb des mat@ ist entstanden als bessere Kaffeekasse, um Mitgliedern "Special"-Getränke wie Mate und Co. bereitzustellen. Im Zuge der umfangreichen Wirtschaftsprüfung für das Haushaltsjahr 2020 kam die Frage auf, ob der mat@ denn ein offener Verkaufspunkt ist für alle Studierenden - und damit eine Konkurrenz zu den bestehenden Getränkeautomaten in der Hochschule darstellen würde. Da der mat@ nur von StuRa-Mitgliedern nutzbar ist, weil er in einem abgeschlossenen Büro-Raum des StuRa steht, soll diese Tatsache entsprechend auch in der Ordnung klarer formuliert werden.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Anlagen
Änderung KontO:
in § Betrieb Getränkeautomat streiche:
"und andere Durstige im A-Gebäude"
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
11. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussdatum
2024-03-19
Beschlussfähigkeit
8 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 6 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 2 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss klarzustellen, dass der Getränkeautomat nur für seine Mitglieder betrieben wird.
Ausfertigung
2024-04-03 | 2024-04-03 |
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Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
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Müssen wir das bei dieser Logik auch für andere "Produkte" - etwa den (sogar kostenfreien) Verleih (etwa von Biertischgarnituren), oder die Herausgabe von Schläuchen für Fahrräder zum Ersatz bei Notfällen - "klarstellen"?
Dürfen das nur Mitglieder des StuRa bekommen? Darf es kein "konkurrierendes" Angebot im "Wirtschaftsgebiet" Hochschule sein? …? Sollen bewusst Studentinnen, die keine Mitglieder des StuRa sind, ausgenommen werden? Sollen bewusst nur Menschen, die im A-Gebäude sind, aber keine Studentinnen sind, ausgenommen werden?
Was passiert - etwa als Sanktion durch die Kanzlerin -, wenn dieser Beschluss - ferner diese Änderung - nicht vorgenommen wird?
Wurde durch die Innenrevision (Hochschulverwaltung, unter der Verantwortung von A. Müller) festgestellt, dass der Automat als "Konkurrenz zu den bestehenden Getränkeautomaten in der Hochschule" zu betrachten ist?
Das das wirklich so ist, sollte angezweifelt werden (müssen), denn es ist ja nicht so. [Welche (Arten an) Getränke sind verfügbar? Wie hoch ist der Umsatz? Wie hoch wäre der Umsatz durch sonstwie selbst mitgebrachten Getränken? …]
Wer behauptet, dass der Umsatz von Getränken aus Getränkeautomaten in der Hochschule nennenswert angegriffen wird, scheint zu viel getrunken zu haben. (Über (wirtschafts)wissenschaftlichen Anspruch (zu Marketing & Co) sollten vielleicht erst einmal ein Schluck genommen werden. [Wer kennt (überhaupt) den Getränkeautomaten? Wie gut ist "die Werbung" für den Getränkeautomaten? Wieviele Menschen "konsumierten" unter Verwendung des Getränkeautomatens.])
BTW: Der vergleichsweise ähnlich gut zugängliche Kaffeevollautomat sollte auch hinsichtlich des Zugangs besser gesichert werden müssen. :-D