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mat@ nur für den StuRa

23/24-11-12: mat@ nur für den StuRa

 

Antrag

Antragstellerin

Vorstand

Antragsdatum

2024-03-06

Antragstext

Der StuRa möge beschließen klarzustellen, dass der Getränkeautomat nur für seine Mitglieder betrieben wird.

Begründung zum Antrag

Der Betrieb des mat@ ist entstanden als bessere Kaffeekasse, um Mitgliedern "Special"-Getränke wie Mate und Co. bereitzustellen. Im Zuge der umfangreichen Wirtschaftsprüfung für das Haushaltsjahr 2020 kam die Frage auf, ob der mat@ denn ein offener Verkaufspunkt ist für alle Studierenden - und damit eine Konkurrenz zu den bestehenden Getränkeautomaten in der Hochschule darstellen würde. Da der mat@ nur von StuRa-Mitgliedern nutzbar ist, weil er in einem abgeschlossenen Büro-Raum des StuRa steht, soll diese Tatsache entsprechend auch in der Ordnung klarer formuliert werden.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Anlagen

Änderung KontO:

in § Betrieb Getränkeautomat streiche:

"und andere Durstige im A-Gebäude"

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

11. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 5

Beschlussdatum

2024-03-19

Beschlussfähigkeit

8 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 6
Nein 0
Enthaltung 2

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss klarzustellen, dass der Getränkeautomat nur für seine Mitglieder betrieben wird.

Ausfertigung

2024-04-03 2024-04-03

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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Paul Riegel
Paul Riegel sagt
18.03.2024 00:06

Müssen wir das bei dieser Logik auch für andere "Produkte" - etwa den (sogar kostenfreien) Verleih (etwa von Biertischgarnituren), oder die Herausgabe von Schläuchen für Fahrräder zum Ersatz bei Notfällen - "klarstellen"?
Dürfen das nur Mitglieder des StuRa bekommen? Darf es kein "konkurrierendes" Angebot im "Wirtschaftsgebiet" Hochschule sein? …? Sollen bewusst Studentinnen, die keine Mitglieder des StuRa sind, ausgenommen werden? Sollen bewusst nur Menschen, die im A-Gebäude sind, aber keine Studentinnen sind, ausgenommen werden?

Was passiert - etwa als Sanktion durch die Kanzlerin -, wenn dieser Beschluss - ferner diese Änderung - nicht vorgenommen wird?

Wurde durch die Innenrevision (Hochschulverwaltung, unter der Verantwortung von A. Müller) festgestellt, dass der Automat als "Konkurrenz zu den bestehenden Getränkeautomaten in der Hochschule" zu betrachten ist?
Das das wirklich so ist, sollte angezweifelt werden (müssen), denn es ist ja nicht so. [Welche (Arten an) Getränke sind verfügbar? Wie hoch ist der Umsatz? Wie hoch wäre der Umsatz durch sonstwie selbst mitgebrachten Getränken? …]

Wer behauptet, dass der Umsatz von Getränken aus Getränkeautomaten in der Hochschule nennenswert angegriffen wird, scheint zu viel getrunken zu haben. (Über (wirtschafts)wissenschaftlichen Anspruch (zu Marketing & Co) sollten vielleicht erst einmal ein Schluck genommen werden. [Wer kennt (überhaupt) den Getränkeautomaten? Wie gut ist "die Werbung" für den Getränkeautomaten? Wieviele Menschen "konsumierten" unter Verwendung des Getränkeautomatens.])

BTW: Der vergleichsweise ähnlich gut zugängliche Kaffeevollautomat sollte auch hinsichtlich des Zugangs besser gesichert werden müssen. :-D

Maurice Rosenbaum
Maurice Rosenbaum sagt
18.03.2024 20:01

Laut Wirtschaftsprüfung geht es ausschließlich um den Getränkeautomaten, keine weiteren "Angebote" des StuRa. Insofern wird der Automat wohl als "Konkurrenz zu den bestehenden Getränkeautomaten in der Hochschule" betrachtet.

Eine konkrete Sanktion bei Nicht-Umsetzung der Änderung wurde nicht benannt.

Der Antrag ist in dem Sinne "Damit halten wir uns die Wirtschaftsprüferinnen (vorerst und zumindest diesbezüglich) vom Hals" zu verstehen. Insofern: Abstimmen, fertsch' werden ;)