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Erstattung von der Erstellungen von Karten für das Semesterticket (als Deutschlandticket) für das Sommersemester 2024

23/24-11-08: Erstattung von Erstellungen von Karten für das Semesterticket (als Deutschlandticket) für das Sommersemester 2024

 

Antrag

Antragstellerin

Vorstand

Antragsdatum

2024-03-06

Antragstext

Der StuRa möge beschließen auf Verlangen der jeweiligen Studentinnen den von der DVB AG (Dresdner Verkehrsbetriebe) erhobenen Betrag für die Erstellung und Aushändigung einer Chipkarte für das Deutschlandticket (als Semesterticket im Sommersemester 2024) zu erstatten. Die Anzahl der Erstattung ist auf die ersten 10 Studentinnen begrenzt, die eine Erstattung durch die Stundentinnenschaft verlangen. 

Begründung zum Antrag

Bei der sehr kurzfristigen Einführung des Deutschlandsemestertickets zum Sommersemester 2024 war eine Bereitstellung der Tickets nur in digitaler Form möglich. Studierende ohne entsprechendes mobiles Endgerät zum Abruf des Tickets haben damit keine Möglichkeit das Ticket zu nutzen. Als Alternative besteht nur die Möglichkeit der Ausstellung eines Tickets in Kartenform bei der DVB, wofür allerdings eine Verarbeitungsgebühr in Höhe von 20 € fällig wird. Die DVB hat sich nicht bereit erklärt diese Kosten zu erlassen.  Wegen des vergleichsweise geringen Kostenpunktes sollte jedoch nicht der Vertragsabschluss für das Semesterticket gefährdet werden. Demnach soll der StuRa dafür eintreten, um seinem Anspruch der Gleichberechtigung aller Studierenden zu entsprechen. 
Studierende, die weder über ein mobiles Endgerät noch die finanziellen Mittel für diese Verarbeitungsgebühr verfügen, sollen daher die Möglichkeit erhalten die Übernahme der Gebühr auf Antrag vom StuRa erstattet zu bekommen.
Der Antrag soll schriftlich erfolgen (also mit Original-Unterschrift) und einen Nachweis über die gezahlten Gebühren bei der DVB enthalten. Über die Gewährung entscheidet der Bereich Semesterticket.
Aktuell liegen dem Bereich Semesterticket 4 Anfragen dahingehend vor. Es ist davon auszugehen, dass dies nicht mehr als eine Handvoll Studierender betrifft. Pauschal soll von bis zu 10 Studierenden ausgegangen werden, wodurch sich höchstens Kosten in Höhe von 200 € ergeben würden.
Der Beschluss soll zunächst nur für das Sommersemester 2024 gelten, entsprechend in keiner Ordnung festgeschrieben werden. Es handelt sich vielmehr um einen Testballon und eine kurzfristige Lösung. Die Situation ab dem Wintersemester 24/25 bezüglich des Deutschlandsemestertickets ist ohnehin bisher unklar, da auch der Vertrag bislang nur für das Sommersemester 24 abgeschlossen würde. Es besteht weiterhin die Hoffnung auf eine ganzheitliche Kartenlösung.

Kostenposition im Haushaltsplan

[von den Antragsstellenden auszufüllen (Bei Unkenntnis soll das Referat Finanzen konsultiert werden.)]

X € (von Y € der "nicht verwendeten finanziellen Mittel des vorherigen Haushaltsjahres" gemäß § 4 Grundlagen zur Aufstellung Absatz 6 FO))

anpassende Änderungen des Haushaltsplanes gemäß § 8 Ergänzung und Nachträge FO durch das Referatskollegium

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Sollte die Problematik weiterhin bestehen, ist eine längerfristige Lösung anzustreben, die auch entsprechend in einer Ordnung festzuschreiben ist.

Änderungsanträge

Verbesserung der Formulierung vom Antragstext

Ersetze den Antragstext durch

Der StuRa möge beschließen auf Verlangen der jeweiligen Studentinnen den von der DVB AG (Dresdner Verkehrsbetriebe) erhobenen Betrag für die Erstellung und Aushändigung einer Chipkarte für das Deutschlandticket (als Semesterticket im Sommersemester 2024) zu erstatten. Die Anzahl der Erstattung ist auf die ersten 10 Studentinnen begrenzt, die eine Erstattung durch die Stundentinnenschaft verlangen. Statt einer Erstattung kann auch eine Zahlung erfolgen.

Abstimmung: 6/0/2 --> angenommen

 

Verbesserung der Formulierung vom Antragstitel

Ersetze den Antragstitel durch

"Erstattung von Erstellungen von Karten für das Semesterticket (als Deutschlandticket) für das Sommersemester 2024"

Vom Antragsteller übernommen

 

Änderung der Anzahl der Erstattungen

Ändere Antragstext zu

"[...]Die Anzahl der Erstattung ist auf die ersten 50 Studentinnen begrenzt, [...]"

Abstimmung: 4/0/4 --> abgelehnt

 

Änderung der Anzahl der Erstattungen

 Ändere Antragstext zu

"[...]Die Anzahl der Erstattung ist auf die ersten 30 Studentinnen begrenzt, [...]"

Vom Antragsteller übernommen

 

Anlage zu den geplanten Ausgaben

Füge die Anlage

geplante Ausgaben

bis zu 150 € = bis zu 10 Erstattungen · 15 € zu zahlender Betrag für jede Aushändigung einer Karte für das Semesterticket (Deutschlandticket)

hinzu.

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Behandlung

11. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 4

Beschlussdatum

2024-03-19

Beschlussfähigkeit

8 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 8
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, auf Verlangen der jeweiligen Studentinnen den von der DVB AG (Dresdner Verkehrsbetriebe) erhobenen Betrag für die Erstellung und Aushändigung einer Chipkarte für das Deutschlandticket (als Semesterticket im Sommersemester 2024) zu erstatten. Die Anzahl der Erstattung ist auf die ersten 30 Studentinnen begrenzt, die eine Erstattung durch die Stundentinnenschaft verlangen. Statt einer Erstattung kann auch eine Zahlung erfolgen.

Ausfertigung

2024-mm-dd 2024-mm-dd

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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