Erstattung von der Erstellungen von Karten für das Semesterticket (als Deutschlandticket) für das Sommersemester 2024
Antrag
Antragstellerin
Antragsdatum
2024-03-06
Antragstext
Der StuRa möge beschließen auf Verlangen der jeweiligen Studentinnen den von der DVB AG (Dresdner Verkehrsbetriebe) erhobenen Betrag für die Erstellung und Aushändigung einer Chipkarte für das Deutschlandticket (als Semesterticket im Sommersemester 2024) zu erstatten. Die Anzahl der Erstattung ist auf die ersten 10 Studentinnen begrenzt, die eine Erstattung durch die Stundentinnenschaft verlangen.
Begründung zum Antrag
Bei der sehr kurzfristigen Einführung des Deutschlandsemestertickets zum Sommersemester 2024 war eine Bereitstellung der Tickets nur in digitaler Form möglich. Studierende ohne entsprechendes mobiles Endgerät zum Abruf des Tickets haben damit keine Möglichkeit das Ticket zu nutzen. Als Alternative besteht nur die Möglichkeit der Ausstellung eines Tickets in Kartenform bei der DVB, wofür allerdings eine Verarbeitungsgebühr in Höhe von 20 € fällig wird. Die DVB hat sich nicht bereit erklärt diese Kosten zu erlassen. Wegen des vergleichsweise geringen Kostenpunktes sollte jedoch nicht der Vertragsabschluss für das Semesterticket gefährdet werden. Demnach soll der StuRa dafür eintreten, um seinem Anspruch der Gleichberechtigung aller Studierenden zu entsprechen.
Studierende, die weder über ein mobiles Endgerät noch die finanziellen Mittel für diese Verarbeitungsgebühr verfügen, sollen daher die Möglichkeit erhalten die Übernahme der Gebühr auf Antrag vom StuRa erstattet zu bekommen.
Der Antrag soll schriftlich erfolgen (also mit Original-Unterschrift) und einen Nachweis über die gezahlten Gebühren bei der DVB enthalten. Über die Gewährung entscheidet der Bereich Semesterticket.
Aktuell liegen dem Bereich Semesterticket 4 Anfragen dahingehend vor. Es ist davon auszugehen, dass dies nicht mehr als eine Handvoll Studierender betrifft. Pauschal soll von bis zu 10 Studierenden ausgegangen werden, wodurch sich höchstens Kosten in Höhe von 200 € ergeben würden.
Der Beschluss soll zunächst nur für das Sommersemester 2024 gelten, entsprechend in keiner Ordnung festgeschrieben werden. Es handelt sich vielmehr um einen Testballon und eine kurzfristige Lösung. Die Situation ab dem Wintersemester 24/25 bezüglich des Deutschlandsemestertickets ist ohnehin bisher unklar, da auch der Vertrag bislang nur für das Sommersemester 24 abgeschlossen würde. Es besteht weiterhin die Hoffnung auf eine ganzheitliche Kartenlösung.
Kostenposition im Haushaltsplan
Interessenvertretungen der Student:innenschaften: bundesweite Interessenvertretungen (z.B. fzs etc.)
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Sollte die Problematik weiterhin bestehen, ist eine längerfristige Lösung anzustreben, die auch entsprechend in einer Ordnung festzuschreiben ist.
Änderungsanträge
Verbesserung der Formulierung vom Antragstext
Ersetze den Antragstext durch
Der StuRa möge beschließen auf Verlangen der jeweiligen Studentinnen den von der DVB AG (Dresdner Verkehrsbetriebe) erhobenen Betrag für die Erstellung und Aushändigung einer Chipkarte für das Deutschlandticket (als Semesterticket im Sommersemester 2024) zu erstatten. Die Anzahl der Erstattung ist auf die ersten 10 Studentinnen begrenzt, die eine Erstattung durch die Stundentinnenschaft verlangen. Statt einer Erstattung kann auch eine Zahlung erfolgen.
Abstimmung: 6/0/2 --> angenommen
Verbesserung der Formulierung vom Antragstitel
Ersetze den Antragstitel durch
"Erstattung von Erstellungen von Karten für das Semesterticket (als Deutschlandticket) für das Sommersemester 2024"
Vom Antragsteller übernommen
Änderung der Anzahl der Erstattungen
Ändere Antragstext zu
"[...]Die Anzahl der Erstattung ist auf die ersten 50 Studentinnen begrenzt, [...]"
Abstimmung: 4/0/4 --> abgelehnt
Änderung der Anzahl der Erstattungen
Ändere Antragstext zu
"[...]Die Anzahl der Erstattung ist auf die ersten 30 Studentinnen begrenzt, [...]"
Vom Antragsteller übernommen
Anlage zu den geplanten Ausgaben
Füge die Anlage
geplante Ausgaben
bis zu 150 € = bis zu 10 Erstattungen · 15 € zu zahlender Betrag für jede Aushändigung einer Karte für das Semesterticket (Deutschlandticket)
hinzu.
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Behandlung
11. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussdatum
2024-03-19
Beschlussfähigkeit
8 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 8 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, auf Verlangen der jeweiligen Studentinnen den von der DVB AG (Dresdner Verkehrsbetriebe) erhobenen Betrag für die Erstellung und Aushändigung einer Chipkarte für das Deutschlandticket (als Semesterticket im Sommersemester 2024) zu erstatten. Die Anzahl der Erstattung ist auf die ersten 30 Studentinnen begrenzt, die eine Erstattung durch die Stundentinnenschaft verlangen. Statt einer Erstattung kann auch eine Zahlung erfolgen.
Ausfertigung
2024-mm-dd | 2024-mm-dd |
|
|
Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
---|