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grundsätzliche Begrenzung der Sitzungsdauer

2021-10-06: grundsätzliche Begrenzung der Sitzungsdauer

 

Antrag

AntragstellerIn

Beauftragung Nachhaltigkeit

Antragsdatum

2021-06-05

Antragstext

Der StuRa möge beschließen grundsätzlich Sitzungen vom Plenum auf bis zu 5 Stunden zu begrenzen, insbesondere im Vorlesung- und Prüfungsabschnitt.

Begründung zum Antrag

 

5 Stunden - exklusive Sitzungsunterbrechungen - sind auslaugend (genug).

 

Es handelt sich um einen selbstver"pflicht"enden Grundsatz für der StuRa nicht über die Stränge zu schlagen.

Der StuRa ist bemüht Menschen möglichst wenige Studierende mit dem üblichen Gebaren zum Anhalten von Sitzungen auszuschließen. Wenn Sitzungen vom Abend in die Nacht rutschen können, dann ist das "unschön".

Durch einen Beschluss vom Plenum zum Abweichen von der Ordnung (Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder) kann (und soll) in wichtigen und dringlichen Fällen abgewichen werden.

Gern kann es auch ein wesentlich mildere Mehrheit, etwa die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder sein. Der Ausschuss Strukturelles möge das bei der Ausfertigung abschließen bestimmen.

 

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

[von den Antragsstellenden auszufüllen]

Anlagen

Änderung StuRa-GO

Füge

§ Ende Sitzungen Plenum

 

  1. Die Sitzungen des Plenums sind nach 5 Stunden zu beenden.

  2. Für eine Fortführung der Sitzung ist die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder notwendig.

ein.

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

10. Sitzung Plenum 2021
Tagesordnungspunkt 6

Beschlussdatum

2021-06-29

Beschlussfähigkeit

6 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 5
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Der StuRa beschloss, grundsätzlich Sitzungen vom Plenum auf bis zu 5 Stunden zu begrenzen, insbesondere im Vorlesung- und Prüfungsabschnitt.

Ausfertigung

2021-08-19
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger

 

 

Unterzeichnung

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