Erhöhung Beitrag Selbstverwaltung Anpassung 2. Nachtragshaushaltplan 2020
Antrag
AntragstellerIn
Verantwortliche für den Haushaltsplan 2020
Antragsdatum
2020-06-03
Antragstext
Der StuRa möge den 2. Nachtragshaushalt 2020 beschließen. Der Betrag für die studentische Selbstverwaltung gemäß § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung der Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (BO) von 15,50 Euro auf 17,00 Euro ist anzupassen.
Begründung zum Antrag
siehe 3. Sitzung Bereich Haushalt 2020
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Der Nachtragshaushalt muss der Hochschule bekanntgegeben werden.
Die Beitragsordnung muss ausgefertigt und dem Rektorat zur Genehmigung vorgelegt werden.
Genehmigte Beitragsordnung muss veröffentlicht werden.
Anlagen
2. Nachtragshaushaltsplan 2020
3. Sitzung Bereich Haushalt 2020
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ergänzung und Nachträge Absatz 2 Satz 2 FO in Verbindung mit § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung des Haushaltsplanes)
Behandlung
9. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 3.2
Beschlussdatum
2020-06-09
Beschlussfähigkeit
17 (anwesende Stimmberechtigte) von 18 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 15 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 1 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung
2020-06-15
Präsidium
Unterzeichnung