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Erhöhung Beitrag Selbstverwaltung Anpassung 2. Nachtragshaushaltplan 2020

2020-09-01: Verabschiedung des 2. Nachtragshaushaltes 2020 und entsprechende Beitragserhöhung als Anpassung des Betrages für die Selbstverwaltung in der Beitragsordnung (BO)

 

Antrag

AntragstellerIn

Verantwortliche für den Haushaltsplan 2020

Antragsdatum

2020-06-03

Antragstext

Der StuRa möge den 2. Nachtragshaushalt 2020 beschließen. Der Betrag für die studentische Selbstverwaltung gemäß § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung der Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (BO) von 15,50 Euro auf 17,00 Euro ist anzupassen.

Begründung zum Antrag

siehe 3. Sitzung Bereich Haushalt 2020

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Der Nachtragshaushalt muss der Hochschule bekanntgegeben werden.
Die Beitragsordnung muss ausgefertigt und dem Rektorat zur Genehmigung vorgelegt werden.
Genehmigte Beitragsordnung muss veröffentlicht werden.

Anlagen

2. Nachtragshaushaltsplan 2020

3. Sitzung Bereich Haushalt 2020

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ergänzung und Nachträge Absatz 2 Satz 2 FO in Verbindung mit § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung des Haushaltsplanes)

Behandlung

9. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 3.2

Beschlussdatum

2020-06-09

Beschlussfähigkeit

17 (anwesende Stimmberechtigte) von 18 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 15
Nein 0
Enthaltung 1

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung

2020-06-15
Präsidium

Unterzeichnung

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