Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Plenum / Sitzungen / 2020 / 9. Sitzung Plenum 2020 / Stufenerhöhung 1. Angestellte 2020

Stufenerhöhung 1. Angestellte 2020

2020-09-04: vorzeitige Erhöhung der Stufe für die Angestellte Sachbearbeitung Finanzen und Service 2020

 

Antrag

AntragstellerIn

Referat Personal (Stephan Rankl)

Antragsdatum

2020-06-09

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, für die 1. Angestellte (Sachbearbeitung Finanzen und Service ) eine Stufenerhöhung von Stufe 4 auf Stufe 5 in der jeweiligen Endgeldgruppe (EG 7) vorzeitig um 12 Monate zu bewilligen.

Begründung zum Antrag

Die 1. Angestellte ist seit Oktober 2009 für die Studentinnen- und Studentenschaft im StuRa beschäftigt. Neben einer Ausweitung der ursprünglichen Arbeitsaufgaben, wie auch der Stundenzahl, hat sich die Angestellte als unverzichtbar für den StuRa erwiesen.
Herauszuheben sind ihre Arbeitsbereitschaft, Gewissenhaftigkeit, Gründlichkeit und Loyalität.
§ 17 Abs. 2 des TV-L bestimmt: Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.
Dies ist bei der ersten Angestellten zweifelsfrei gegeben.
Hiermit wird der Antrag gestellt, die ansonsten im Mai 2021 regulär erfolgende Höherstufung um zwölf Monate vorzuziehen und damit die Leistungen entsprechend zu würdigen.
Entsprechend der Berechnung der Haushaltsplanverantwortlichen ergibt sich eine finanzielle Mehrausgabe für den Zeitraum vom 01.05.2020 bis 30.04.2021 in Höhe von 1.542,38 Euro. Die Zustimmung des Referatskollegium und der Referatsleitung Personal liegt vor.

Kostenposition im Haushaltsplan

4120 Gehälter

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Der Nachtragshaushalt muss der Hochschule bekanntgegeben werden.
Die Beitragsordnung muss ausgefertigt und dem Rektorat zur Genehmigung vorgelegt werden.
Genehmigte Beitragsordnung muss veröffentlicht werden.

Anlagen

2. Nachtragshaushaltsplan 2020

3. Sitzung Bereich Haushalt 2020

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ergänzung und Nachträge Absatz 2 Satz 2 FO in Verbindung mit § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung des Haushaltsplanes)

Behandlung

9. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 5

Beschlussdatum

2020-06-09

Beschlussfähigkeit

15 (anwesende Stimmberechtigte) von 18 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 14
Nein 1
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

der StuRa beschloss, die Stufenerhöhung für die 1. Angestellte Sachbearbeitung Finanzen und Service von Stufe 4 auf Stufe 5 in der jeweiligen Endgeldgruppe (EG 7) vorzeitig um 12 Monate rückwirkend zum 01.05.2020 zu bewilligen.

Ausfertigung

2020-07-22
Präsidium

 

Unterzeichnung

Artikelaktionen

Versenden
Drucken