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Abschaffung Fahrtkostenrückerstattung Kraftfahrzeug ohne triftigen Grund

2019-09-08: Abschaffung Fahrtkostenrückerstattung Kraftfahrzeug ohne triftigen Grund durch Anpassung der studentischen Finanzordnung

 

Antrag

AntragstellerIn

Johann Boxberger

Antragsdatum

2019-06-14

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, die Finanzordnung dahingehend zu ändern, dass Fahrten mit dem Kfz ohne triftigen Grund nicht mehr mit studentischen Geldern bezahlt werden, statt wie bisher mit 0,15€/Kilometer.

Begründung zum Antrag

Begründung: 15 Cent pro Kilometer decken oft schon die tatsächlichen Kosten. ein wirklicher Anreiz, Öffentliche VM zu nutzen, wird dadurch nicht gegeben

Kostenposition im Haushaltsplan

 

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anpassung der studentischen Finanzordnung

Änderungsanträge

Erweiterung zur Anpassung der Finanzordnung vom Ausschuss Finanzielles

(zur 4. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2019 vom Antragsteller bereits übernommen)

Ersetze § 16 Reisekosten Absatz 4 Satz 1 FO

Für Fahrten ohne triftigen Grund, mit einem privaten Kraftfahrzeug, wird eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,15 € und mit triftigem Grund (Anlage 1) in Höhe von 0,25 € für jeden gefahrenen Kilometer gewährt.

durch

Für Fahrten mit triftigem Grund (Anlage 1), mit einem privaten Kraftfahrzeug, wird eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,25 € für jeden gefahrenen Kilometer gewährt.

.

Ersetze § 16 Reisekosten Absatz 5 Satz 1 FO

Unter Betrachtung der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit besteht nach Zustimmung der Referatsleitung Finanzen die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu mieten.

durch

Unter Betrachtung der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit und bei triftigem Grund besteht nach Zustimmung der Referatsleitung Finanzen die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu mieten.

Ersetze bei zu § 16 Reisekosten Abs. 4 Triftiger Grund zur Nutzung eines Kraftfahrzeuges (Reisekosten) Absatz 1 FO

eine erhebliche Zeit- oder Kostenersparnis vorliegt,

durch

eine erhebliche Zeitersparnis vorliegt,

.

Ersetze bei zu § 16 Reisekosten Abs. 4 Triftiger Grund zur Nutzung eines Kraftfahrzeuges (Reisekosten) Absatz 1 FO

ein umfangreicher Transport vorgenommen werden muss, dazu zählt auch die Mitnahme weiterer Personen,

durch

ein Transport von Gütern, der ohne die Benutzung von einem Kraftfahrzeug unverhältnismäßig wäre,

.

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 1 StuRa-GO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

9. Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt 5

Beschlussdatum

2019-06-25

Beschlussfähigkeit

11 von 12

Ergebnis

Ja 8
Nein 2
Enthaltung 1

angenommen

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung und Unterzeichnung

2019-05-27
Präsidium

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