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Erhöhung der Arbeitszeit für die Erledigung von Verwaltungsaufgaben auf 2 Stellen als Vollzeit

2017-15-185: Erhöhung der Arbeitszeit für die Erledigung von Verwaltungsaufgaben auf 2 Stellen als Vollzeit

Antrag

Antragstellerin

Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation

Antragsdatum

08.12.2017

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Arbeitszeit für Angestellte zur Erledigung von Verwaltungsaufgaben von einer Stelle in Vollzeit auf zwei Stellen in Vollzeit zu erhöhen. Der Semesterbeitrag ist um 3 € zu erhöhen.

Begründung zum Antrag

tl;dr: Damit die Erledigung der Verwaltungsaufgaben der studentischen Selbstverwaltung künftig sichergestellt werden kann braucht der StuRa nicht nur die eine Stelle für den Betrieb vom Service-Büro und die Buchhaltung, sondern ein solides Sekretariat. Sowohl die bestehende Stelle und auch eine zusätzliche Stelle kosten uns jeweils etwa 4 € beim Semesterbeitrag.

Erst einmal vorab: Der Beschluss zu diesem Antrag für wird den StuRa der Legislatur 2017 entscheidend sein. Es geht um die verwaltungstechnische Zukunft des StuRa. Neben der organisatorischen Dimension ist dies auch ein Belang, der eine langfristig monetäre Auswirkung hat. Nachfolgende Generationen sollen von der Umsetzung prägend profitieren. Daher ist der Antrag bitte mit entsprechender Wichtigkeit zu würdigen und sich der Verantwortung zur Zuständigkeit für die Erledigung von Aufgaben der Selbstverwaltung zu stellen. (Jo! Das klingt vielleicht irgendwie arg krass, aber das ist es wohl auch.)

Und noch eine "Randbemerkung":
Die Debatte ist nicht neu. Es gab verschiedenste Anläufe und es gab sogar dazu schon einmal einen Beschluss.
Der Beschluss war das Ergebnis der Einsicht zum mangelnden Vermögen zur Erledigung der verwaltungstechnischen Organisation in der Legislatur 2015. Im ersten Halbjahr 2016 wurde sich der Umsetzung aber einfach nicht angenommen. Um sich zur Umsetzung des Beschlusses zu bekennen und das weiterhin bestehende Problem zur unzureichenden Bewältigung der verwaltungstechnischen Aufgaben zu beheben, wurden sogar Beschlüsse zur Einrichtung eines Projekt "Einstellen!" gefasst. Die Leitung des Referates studentische Selbstverwaltung & Organisation boykottierte den Vorgang bewusst indem sie einfach schon keine Mitglieder zur Bewältigung des Projektes bestellte. Es erfolgte keine Umsetzung.
Auf der letzten ordentlichen Sitzung dieser Legislatur 2016 wurde dann plötzlich von dieser Leitung des Referates studentische Selbstverwaltung & Organisation (gemeinsam mit der Leitung des Referates Finanzen) ein Beschluss zur Aufhebung des bestehenden Beschlusses (mit andauernder Wirkung) "erwirkt". Die Leitung des Referates studentische Selbstverwaltung & Organisation, später auch die Leitung des Referates Finanzen argumentierten immer mit dem fehlenden (finanziellen) Vermögen des StuRa. Das erscheint absurd, denn genau in dieser Legislatur wurde am Anfang der Legislatur der Beitrag für die studentische Selbstverwaltung fast halbiert (von 9,50 € auf 5,00 €), da der StuRa "zu viel" (finanzielles) Vermögen hatte. Wegen den fehlenden Einnahmen durch die Senkung der Beiträge (im Sommersemester 2016 und Wintersemester 2016/2017) baute der StuRa auch massiv Bestand ab. Es wurde aber die vorherige Höhe des Beitrages wieder erreicht (9,50 € (auf 5,00 €) auf 10,00 €).

Eine Anpassung des Beitrages aus diesem (oder anderen) Grund ist jederzeit möglich.
Im Rahmen der Debatten 2017 wurde durch das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation in Absprache mit dem Referat Finanzen der Satz zur Erhöhung des Beitrages direkt mit in den Antrag aufgenommen. (Also noch vorbildlicher hinsichtlich Haushaltsplan und Beitragserhebung geht wohl kaum. Oder?)

Um den Tätigkeitsbereich für das beantragte zusätzliche Volumen und das Einfügen, beziehungsweise Abgrenzen, zu der bestehenden Stelle grob zu benennen: Es soll eine Vollzeitstelle (oder gleichwertige Teilzeitstellen) geschaffen werden, die "das Sekretariat der Exekutive" betreibt. (Details können auch den Inhalten in den Anlagen entnommen werden, wo Vorschläge der Aufgaben benannt sind.)

Mehrere Beschäftigte könnten sich auch service-technisch ergänzen und im Falle von Abwesenheit zur Bewältigung von dringlichen Aufgaben grob vertreten. (Die Belastung "die einzige langjährige Kraft beim StuRa zu sein" würde wohl auch abgenommen werden. "Ich allein hätte die Verantwortung zu tragen." sollte auch aufgehoben sein. Oder auch eine "Deutungshoheit" aus Perspektive von Angestellten wäre aufgeteilt.)

Ein kleines Gedankenspiel: Wenn es Bestandteil der Weisung wäre, so könnten exekutive Kräfte ihre Beschlüsse gleich "ordentlich" mit Angestellten im Sekretariat verwalten lassen. Etwa Leitungen vom Referat "rufen zu"; Angestellte erarbeiten einen Entwurf für den Beschluss; die verantwortliche Leitung unterzeichnet zum Inkraftsetzen; Angestellte legt den Beschluss ab und informiert alle betreffenden Stellen im StuRa! (Das nimmt den exekutiven Kräften den Aufwand sich mit "Formalitäten" sachgemäß sorgfältig auseinandersetzen zu müssen. (Eine Leitung des Referates Kultur muss sich nicht mit den Details zur Finanzordnung zur Beschaffung von Plakaten für bis zu 200 € auseinandersetzen und wird auf die "Gepflogenheit" zur Verwendung vom Logo (des StuRa) hingewiesen. ... Das vermindert den Aufwand sich einzuarbeiten und schafft Sicherheit unnötige Fehler zu begehen, was bei Studierenden, die nur wenige Semester bei der Ausübung der Funktion grundlegende Erfahrungen sammeln konnten, wichtig ist.)

Letztlich ergibt eine Erhöhung der Professionalisierung der studentischen Interessenvertretung. Sie ist dringlich notwendig. Etwa das im Wesen der studentischen Selbstverwaltung verankerte Problem der fehlenden Nachhaltigkeit (Kontinuität) soll verringert werden. Neben der finanziellen Dimension erscheint das insbesondere auch für das politische Arbeiten notwendig. Es kann ein Grad der Konservierung von Inhalten geschaffen werden.

Aber schon allein die Belastung von Aktiven mit der angemessen sorgfältigen Bewältigung von verwaltungstechnischen Belangen, die sich dem nur widmen, da sie verantwortungsvoll erkennen, dass dies notwendig für die studentische Interessenvertretung ist, würden entlastet werden, sodass sich der eigentlichen Interessenvertretung gewidmet werden kann. Der StuRa kann es sich nicht leisten gute Leute, die auch inhaltliche Arbeit leisten könnten, an das Erledigen von verwaltungstechnische Belange zu verlieren. (Die Benennung von Personen kann gern erfolgen. (Da keine explizite Absprache mit entsprechenden Personen erfolgte, erfolgt keine namentliche Benennung.) Aktuell Bekannte könnten jo, Ja, C....K, MP usw. sein. Früher nennenswert Bekannte werden Jo Sch, DeMi, X usw. sein.)
Richtig drastisch und dramatisch ist es insbesondere dann, wenn - selbst nur über ein einziges Semester - sich kaum wer richtig für die "eigentlich (verwaltungstechnisch) zu erledigenden Aufgaben" interessiert und sich in verantwortungsloser Gleichgültigkeit einfach nicht gekümmert wird. Angestellte und Aktive werden mit den daraus resultierenden Schwierigkeiten zusätzlich belastet. "Das Hinterherräumen" (Aufarbeiten) ist dann sogar noch arbeitsaufwendiger und die pflichtbewussten Aktiven werden umso mehr belastet.

Wie bereits bei vorherigen Sitzungen - insbesondere auch 2017 - erwähnt, wäre für das Stellen des Antrages eine substanziellere Ausführung zu der finanziellen Einbettung wünschenswert. Material, die eine nennenswerte "Substanz" darstellen könnte, konnte seit dem letzten halben Jahr - also auch seit der "Aufhebung" des Beschlusses - trotz Bitten beim Referat Finanzen nicht bereitgestellt werden. (Es wäre eine Freude, wenn das anders wäre und Material bereitgestellt werden kann. (Bitte Anlagen zur finanziellen Situation und der vergangene finanziellen Entwicklung verweisend anfügen.)) 

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Die Beitragsordnung wird entsprechend angepasst. Die Beitragsordnung wird dem Rektorat zur Genehmigung. vorgelegt. Nach der Genehmigung beginnt das Verfahren für die Einstellung (mit der Erstellung der finalen Konzeption der Stellen, Bekanntgabe der Ausschreibung bis zur Begrüßung zum ersten Arbeitstag), was gern als Projekt des betrachtet werden kann.

Änderungsantrag

Anlagen

früher Beschluss (2015), der (2016) aufgehoben wurde

exemplarisch ähnlich geartete Anträge

      bestehende ("inoffizielle") Erarbeitungen vom Projekt

        grobe Kalkulation zum Semesterbeitrag

        Kalkulatorisch wird angenommen, dass durch den Aufwuchs (Erhöhung) der Arbeitszeit zu der aktuell bestehenden Stelle (Vollzeit) eine weitere Vollzeitstelle zu schaffen ist. (Gemeint ist der Umfang von "Durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit". Das sind aktuell in Sachsen 40 Stunden.)

        Kalkulatorisch wird angenommen, dass es sich um eine gleichwertige Stelle handelt und es daher wird die Entgeltgruppe 7 angenommen. Praktisch handelt es dabei um eine Stelle, deren Tätigkeitsfeld "in der Regel Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechenden Tätigkeiten" und "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordernde Tätigkeiten" beinhaltet. Ein möglicher gewünschter Anteil für "selbständige Leistungen" (Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)

        Eine Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 7 verursacht den StuRa etwa 40.000 € Ausgaben je Jahr.

        Kalkulatorisch wird angenommen, dass ein Viertel der Ausgaben (10.000 €) durch das "Unterbleiben" von Ausgaben zum (erneuten) Aufbau von Vermögen führt. Das Unterbleiben von Ausgaben ergibt sich aus der mangelnden Bewältigung aller geplanten Aktivitäten des StuRa beim aktuellen Haushalt, der auf einem Semesterbeitrag von 10,00 € basiert. (Es möge zum Realitätsabgleich die Entwicklung des Vermögen (der Studentinnen- und Studentenschaft) der letzten Jahre betrachtet werden. Protip: Das aufgewachsene ("gebunkerte") Vermögen bei den Fachschaftsräten ist selbstverständlich mit zu veranlagen. ...)

        Abstimmung

        besondere notwendige Mehrheit

        2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung

        Behandlung

        15. Sitzung StuRa 2017
        Tagesordnungspunkt 5

        Ergebnis

        Ja 8
        Nein 0
        Enthaltung 0

        angenommen

        Beschluss

        siehe Antrag

        Finanzen

        Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

        Kostenstelle
        Konten
        SollHaben

        Unterzeichnung und Ausfertigung

        Datum der Ausfertigung
        Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
        Name

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