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Schaffung von bis zu 4 weiterer Teilzeitstellen als Angestellte des StuRa

2012-20-10: Schaffung von bis zu 4 weiterer Teilzeitstellen als Angestellte des StuRa

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen bis zu 4 weitere Teilzeitstellen (bis zu etwa halben Stellen) zu schaffen. Sie sollen bewältigen, was Mitglieder des StuRa nicht erledigen. Die jeweilige Entgeltgruppe kann hinsichtlich den Anforderungen variieren und soll E5 - E13 betragen. Dies ist bei der Aufstellung des Haushaltsplanes und folglich der Höhe des Semesterbeitrages zu beachten.

Begründung zum Antrag

Rudimentäre Verwaltungsaufgaben werden durch die Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft nicht bewältigt. Diese müssen aber erbracht werden, um den Verpflichtungen einer Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts nachzukommen.

Kontinuität bei der Erfüllung von verwaltungstechnischen Aufgaben soll geschaffen werden.

Des Weiteren soll der Service des StuRa für uns Studentinnen und Studenten quantitativ und qualitativ erhöht werden.

Sofern das klargestellt werden muss: Politische Entscheidungen sind der Willensbildung in den studentischen Organen vorbehalten und sind von den Angestellten weiterhin fern zuhalten.

Makaber Weise, könnte argumentiert werden, dass im Falle von sinkender Anzahl von Beitragszahlenden wohl entsprechende Kürzung von Stellen "normal" zulässig wären. Im Umkehrschluss kann gesagt werden, dass die Dienstleitung "politische Interessenvertretung" nur mit passender Administrative professionell für die Kundschaft (uns Studentinnen und Studenten) funktioniert.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Die Zuständigkeit liegt beim Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation im Einvernehmen mit dem Referat Finanzen sowie dem Einvernehmen der Sprecherinnen und Sprecher. Dies erstreckt sich von der konkreten Bedarfsermittlung zur Stellenbeschreibung, Auswahl der Bewerbenden über die Ausgestaltung der Arbeitsverträge und zieht sich bis zur Einstellung sowie der anschließenden Einarbeitung.

Änderungsanträge

Kumulation der Stellen auf Angestellte

Ist wem das unklar? Bitte gegebenenfalls eine geeignete Formulierung erstellen. Diese werde (möchte) ich übernehmen.

weitere Änderungsanträge

Bitte eintragen!

Anlagen

mögliche Konzeption für die potentiellen Konzeption der Ausgestaltung für die verschiedenen Stellen

(inklusive der bestehenden Stelle)

  1. Stelle zur Sicherung der Serviceangebote (15 Stunden Wochenarbeitszeit)
    • Semesterticket
    • Verkauf, Verleih von Dienstleitungen (und des Inventars) zu studentischen Belangen
      • Kopierkarten
      • internationaler Studentinnen- und Studentenausweis
      • siehe Serviceangebot
  2. Stelle zur Koordination von Aufgaben (20 Stunden Wochenarbeitszeit)
    • Verwaltung der zu erledigenden Dingen (von Tagesgeschäft, über jährlich wiederkehrenden Ablauf, bis längerfristige Projekte) mit Dokumentation der Ergebnisse
    • Umsetzung von wiederkehrenden Verwaltungsprozessen
      • Antrags- und Beschlussverwaltung
      • Bekanntgabe von Ausschreibung von Ämtern
  3. Stelle zur Finanzverwaltung (10 Stunden Wochenarbeitszeit)
    • Finanzbuchhaltung
    • Betreuung von Kassen
    • Betreuung für (also rund um) Finanzanträge
      • Aufstellung von Kalkulationen
      • Abrechnung von Reisekosten
      • Abrechnung von Veranstaltung
    • Jahresabschlüsse
  4. Stelle zu rechtlichen Vorgängen (10 Stunden Wochenarbeitszeit)
    • Betreuung und Klärung von rechtlichen Fragen
    • (Volljuristin oder Volljurist ist kein Muss.)
    • qualitative Aufarbeitung (Sicherung) von Antragstexten (Formulierungen und Beratung zu potentiellen Konsequenzen)

Eine alternative Konzeption könnte die Anlehnung an die "Struktur" unserer Hochschulverwaltung und -leitung sein.

  1. Haushalt und Finanzen / Personalangelegenheiten
  2. Studienangelegenheiten (Qualitätsmanagement / Bildung / Gremienbetreuung / Rechtsangelegenheiten)
  3. Technik / Organisation und Dokumentation

Eine weitere alternative Konzeption könnte ein Modell nach Spiegelprinzip (Referentinnen und Referenten) entsprechend der Struktur des StuRa sein.

  1. studentische Selbstverwaltung & Organisation / Finanzen
  2. Öffentlichkeitsarbeit / Hochschulpolitik
  3. Studium / Qualitätsmanagement / Internationales
  4. Soziales / Kultur / Sport / Wahlen

Abstimmung

Behandlung

20. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 11
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG

21. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 9
Vertagung

22. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSG

Ergebnis

Ja
3
Nein 2
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

2012-10-31
Sitzungsleitung
Christian Krolop

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Michael Iwanow
Michael Iwanow sagt
24.10.2012 10:15
Bitte kein Beschluss solange die neue Finazerin keine Aussage trifft. Der Haushaltsplan sieht sowas nicht direkt vor.
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
29.10.2012 18:29
Der Haushaltsplan muss angepasst werden. Das ist doch klar! Es ist sogar Bestandteil des Antragstextes. Im Übrigen war die Intention dazu, dass die Referatsleitung Finanzen dazu "aus der Schusslinie" genommen wird. Also sie soll nicht den Aufwuchs an Einnahmen und Ausgaben "zu verantworten" haben, sondern nur den Willen des StuRa als Organ der Studentinnen- und Studentenschaft ausführt.