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Reglung zur Kassensicherheit streichen

2014-SP2-086 Reglung zur Kassensicherheit bei der Finanzordnung streichen, um Onlinebanking nicht zu verhindern

Antrag

AntragstellerIn

Referat Finanzen

Antragsdatum

12.02.2014

Antragstext

Der StuRa möge beschließen den Paragraphen 45 der Finanzordnung (der Studentinnen- und Studentenschaft) ersatzlos zu streichen.

Begründung zum Antrag

Der Paragraph 45 der Finanzordnung verhindert die Nutzung des Onlinebankings, da nach diesem der Anfordernde einer Zahlung nicht in die Ausführung derselben involviert sein darf. Da die Referatsleitung Finanzen sowohl Anfordernder als auch A-Zeichner des Bankkontos ist, wird dadurch eine jegliche Online-Zahlungsabwicklung seitens der StuRa-Verwaltung ausgeschlossen.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Das Referat Finanzen legt nach Streichung des Paragraphen die geänderte Finanzordnung dem Rektorat vor.

Anlagen

 

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung

Behandlung

 

Ergebnis

Ja 2
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

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