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Berechtigung für die Herausgabe von Bekleidung

24/25-02-14:

 

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin 

(2024-09-09) Oliver-Michael Fischer

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass die Entscheidung zur Herausgabe von Bekleidung grundsätzlich dem Vorstand, dem Referat Öffentlichkeitsarbeit, dem Referat Personal und dem Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation obliegt.

Begründung zum Antrag

Die Entscheidung zur Herausgabe von Bekleidung obliegt dem Vorstand (etwa Vertretung nach (innen) und außen), dem Referat Öffentlichkeitsarbeit (etwa Thema Erscheinungsbild), dem Referat Personal (Thema Rekrutierung, Thema Integration) und dem Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation (etwa sachliche Verwaltung von Inventar).

Bei der Herausgabe ist zu entscheiden (und zu vermerken), ob und wann (spätestens) die Bekleidung zurückzugeben ist.

Jede Herausgabe (und Rückgabe) von Bekleidung soll vermerkt werden.[Praktisch ist eine Liste über den Verbleib der Bekleidung zu führen.] Bei der Herausgabe ist zu vermerken:
Wer entschied die Herausgabe?
Welche Dauer hat der Herausgabe (Datum der Herausgabe (Erhalt) und Datum der geplanten Rückgabe)?
Wer hat die Bekleidung wann erhalten? (also samt Unterzeichnung vom Erhalt (, also von der erhaltenden Person))
Wie viel sollte noch da sein? (also womöglich: Wie viel ist noch (wirklich) da?)

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Eine Seite auf der Website zum Inventar - samt Herausgabe - erstellen. Der aktuellen Bestand, und auch der weitere (künftig gelieferte) Bestand, soll mit Lagerort, samt allen Herausgaben vermerkt werden. Der erste größere Akt der Herausgabe wird wohl die ESE (2024) sein.

Anlagen

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

2. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 5.2
zurückgezogen

Ausfertigung

2024-10-01 2024-10-01

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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