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Durchführung After Study Happy Hour WiSe 2024/2025

24/25-02-10: Durchführung von Veranstaltungen als "After Study Happy Hour" im Wintersemester (WiSe) 2024/2025

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss bis zu 7 Veranstaltungen (After Study Happy Hour), also grundsätzlich alle 2 Wochen, im Wintersemester 2024/2025 für jeweils bis zu 150 € - also insgesamt bis zu 1050 € - Ausgaben durchzuführen.

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2024-09-09) Bereich Rekrutierung (Referat Personal)

Antragstext

Der StuRa möge beschließen bis zu 7 Veranstaltungen (After Study Happy Hour), also grundsätzlich alle 2 Wochen, im Wintersemester 2024/2025 für jeweils bis zu 150 € - also insgesamt bis zu 1050 € - Ausgaben durchzuführen.

Begründung zum Antrag

Im Rahmen der Erarbeitung von Konzepten zur Rekrutierung von Mitglieder kam die Idee für eine Art regelmäßiges Treffen zum lockeren Zusammenkommen von Studentinnen auf, bei denen der StuRa ansprechbar ist. Praktisch handelt es sich um eine Veranstaltung zur Vernetzung der Studentinnen untereinander, wobei der ursprüngliche Zweck (Rekrutierung) ein netter Nebeneffekt ist.

Es soll eine Veranstaltung geschaffen werden, um gezielt untereinander ins Gespräch kommen zu können. Verschiedene Studiengänge verschiedener Jahrgänge sollen die Möglichkeit haben Erfahrungen auszutauschen. In angenehmer Atmosphäre soll ein akademischer Austausch und soziale Interaktionen gefördert werden. Idealerweise wird der durch die Errichtung vom U-Gebäude bzw. das Foyer der 9. Etage im Z-Gebäude ein mehr belebter Ort.

Ein zweiwöchentlicher Rhythmus soll eine Regelmäßigkeit schaffen. Wichtiger Bestandteil der Idee ist die regelmäßige Häufigkeit.

Durch die Organisation der Veranstaltung durch den StuRa mit Mitgliedern vor Ort können durch persönliche Gespräche die Aufgaben und Wirkungsbereiche des StuRa auch näher gebracht werden. Ziel ist es Interesse zu wecken und letztlich neue Mitglieder als Mitwirkende zu gewinnen.

Es soll - bei Getränken und angenehmen Gesprächen - ein schöner Abschluss von einem anstrengenden Studientag geboten werden.

Vorerst soll die Durchführungszeitraum auf das Wintersemester 2024/2025 beschränkt sein. Die mögliche Fortführung soll vom Erfolg der Veranstaltungen abhängig gemacht werden. Das Projekt "After-Study-Happy-Hour" soll im Wintersemester getestet werden, bevor sich über die Fortsetzung im Sommersemester Gedanken gemacht wird.

Im Sinne der Qualitätssicherung soll eine kurze Online-Umfrage zu Verbesserungsvorschlägen erstellt werden.

Die geplanten Ausgaben und Einnahmen sind den Anlagen zu entnehmen und beläuft sich auf 1050 Euro (Ausgaben) und 1400 Euro (Einnahmen) für alle 7 Veranstaltungen.

Die Veranstaltung soll etwa 18 bis 22 Uhr stattfinden.

Es sollen zur Veranstaltung Getränke verkauft werden. Der Verkauf soll durch Mitglieder des StuRa - vom Referat Personal mit möglicher Mitwirkung vom Referat Kultur - stattfinden.

Die Bewerbung der Veranstaltung soll anfangs über Plakate sowie den Social Media erfolgen. Später spricht sich die Veranstaltung "als Ausklang am Abend" hoffentlich unter Studentinnen ohnehin rum (Mundpropaganda).

Die Veranstaltungen sollen auch mit anderen Events, wie Spieleabende und Kneipenquiz, verknüpft werden. Auch sind Specials zu Halloween und Weihnachten angedacht.

Mögliche Räumlichkeiten für die Veranstaltungen wären - mit Absprache der Hochschule - das U-Gebäude. Alternativ ist die Durchführung in einem Student*innenclub in der Nähe der Hochschule geplant.

Kostenposition im Haushaltsplan (2024)

Vernetzung von Student:innen der Hochschule (Referat Kultur)

Vorschlag zum weiteren Verfahren

  • Gespräch mit der Hochschulleitung, insbesondere zum geeigneten Veranstaltungsort
  • geeignete (intensive) Öffentlichkeitsarbeit, mit beispielsweise der Erstellung von Visuals für die Bewerbung der Veranstaltung (Online und Print)

Anlagen

aktuell geplante Termine für die Veranstaltung(en)

Mittwoch, 02.10.2024
Mittwoch, 16.10.2024
Mittwoch, 30.10.2024
Mittwoch, 13.11.2024
Mittwoch, 27.11.2024
Mittwoch, 11.12.2024
Mittwoch, 15.01.2025

Finanzierung
geplante Ausgaben und geplante Einnahmen
je Veranstaltung
GetränkAnzahlAusgabenEinnahmen
Mate 20 Flaschen (0.5 l) 17.00 20.00
Limonade (z. B. Kirsch)
20 Flaschen (0.5 l) 21.00 30.00
Bier (auch Radler) 60 Flaschen (0.5 l) 40.00 60.00
Gin Tonic (Gin)
02 Flaschen (0.7 l?)
15.00 40.00
Gin Tonic (Tonic) 06 Flaschen (1.5 l)
7.00
Special Cocktail 04 Flaschen (0.5 l?)
+ Mix alkoholfrei
50.00 50.00
Summe 150.00 200.00

 

Stellungnahme Referat Finanzen

Das Referat Personal möchte in Kooperation mit dem Referat Kultur diese Veranstaltungen durchführen, wobei der Posten Vernetzung von Student:innen der Hochschule des Referates Kultur genutzt werden soll. Ursprünglich beträgt das vorrangige Budget 1.500 € und das nachrangige Budget 950 €. Aufgrund zweier Veranstaltungen sind im vorrangigen Budget "nur noch" 968,20 € enthalten. 

Das vorrangige Budget sowie das nachrangige Budget würden somit grundsätzlich ausreichen, um alle 7 Veranstaltungen vollständig zu finanzieren.

Neben den Ausgaben werden aber auch Einnahmen generiert, die dem genannten Posten zugeordnet werden. Die Veranstaltungen finanzieren sich dementsprechend selbst. 

Die geplanten Ausgaben belaufen sich auf 1.050 €. Wird zuerst das vorrangige Budget aus 2024 und anschließend das nachrangige Budget aus 2023 verwendet, bleiben immer noch 868,20 € (nachrangig) übrig. Damit können auch noch weitere eventuell stattfindende Veranstaltungen finanziert werden. Sollte es jedoch zu dem unwahrscheinlichen Fall kommen, dass der Posten insgesamt erschöpft ist und eine weitere Veranstaltung deshalb nicht durchgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit, nachträglich die Ausgaben dieses Postens um bis zur Höhe der Einnahmen zu erhöhen.

Die geplanten Einnahmen belaufen sich über 1.400 €. Es wäre also möglich, die Ausgaben um bis zu 1.400 € anzuheben, ohne dass sich die Summe auf den Semesterbeitrag auswirkt.

Insgesamt sieht das Referat Finanzen keine Probleme in der Finanzierbarkeit der Veranstaltung.

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Referatskollegiums gemäß § Referatskollegium Absatz 2 Nummer 1 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Finanzanträgen durch das Referatskollegium)

Behandlung

2. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 3.

Beschlussdatum

2024-09-17

Beschlussfähigkeit

13 (anwesende Stimmberechtigte) von 13 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 13
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Ausfertigung

2024-09-22 2024-09-22

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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