Stimmberechtigung Referatskollegium 2024/2025
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2024-09-07) Präsidium
Antragstext
Der StuRa möge beschließen zur Durchführung von Sitzungen vom Komitee Referatskollegium ab der Legislatur 2024/2025 folgende Grundsätze zu Stimmberechtigungen festzulegen:
- Jedes Referat hat eine Stimme.
- Ein Referat ohne Leitung gilt als nicht besetzt und hat keine Stimme (und wird daher bei der Beschlussfähigkeit nicht relevant).
- Die Leitung des Referates vertritt das Referat. Grundsätzlich ist die Leitung des Referates die dazu durch den StuRa gewählte Person. (Als Referat mit Leitung gilt ein Referat, das über eine bestimmte Person als Leitung verfügt. Auch eine geschäftsführende Leitung gilt als Leitung. Der Vorstand, der ersatzweise Referate ohne Leitung leiten soll, soll nicht pauschal die Referate vertreten. Aber eine aktuelle kommissarische Leitung (durch den Vorstand bestimmte Person) gilt als Leitung.)
- Eine Person kann mehrere Referate vertreten. (Stimmenhäufung sind möglich.)
- Grundsätzlich soll der Vorstand bestimmte Personen zur kommissarischen Leitung bestellen, die für das jeweilige Referat ohne Leitung ersatzweise verantwortlich sind. (Der Beschluss zur Bestellung einer Person als kommissarischen Leitung soll dem Präsidium frühzeitig bekanntgegeben werden, spätestens zum Beginn der Sitzung.)
- Ein Referat mit einer aktuellen (geschäfsführend) kommissarischen Leitung gilt als besetzt (und hat daher eine Stimme).
- Eine Stimmrechtsübertragung auf eine andere bestimmte Person ist jederzeit zulässig. (Auch im Laufe einer Sitzung kann - etwa weil jemand die Sitzung vor dem Ende verlassen muss - die Stimme zur Vertretung an eine andere bestimmte Person übertragen werden. Eine Stimmrechtsübertragung kann zurückgenommen werden. Auch eine kommissarische Leitung kann das Stimmrecht übertragen.)
- Auch eine Stimmrechtsübertragung mit andauernder Wirkung ist zulässig. (Die Vertretung des Referates in der aktuellen Legislatur kann durch die Bestellung durch die Leitung durch eine andere bestimmten Person wahrgenommen werden. Bei Abwesenheit der Leitung kann sonst die stellvertretende Leitung die Vertretung des Referates wahrnehmen.)
Begründung zum Antrag
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
[Die Bestimmungen sollten bei den ??? benannt sein. (Es soll sichergestellt werden, dass bei jeder Sitzung vom Referatskollegium darauf verwiesen wird. Etwa neuen Mitgliedern im Referatskollegium sollen unverzüglich die Bestimmungen bekannt sein.)
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder des Präsidiums gemäß § Präsidium Absatz 2 und 3 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit zu Geschäften des Präsidums und des Plenums)
Behandlung
1. Sitzung Präsidium 2024/2025
Tagesordnungspunkt 1.
Beschlussdatum
20yy-mm-dd
Beschlussfähigkeit
5 (anwesende Stimmberechtigte) von 5 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 5 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss ….
Ausfertigung
2024-mm-dd | 2024-mm-dd |
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Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
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