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Entfristung (Vertrag) Deutschlandticket Semester Semesterticket

24/25-02-06: Entfristung (vom Vertrag) vom Deutschlandticket für Studentinnen (Semester) als Semesterticket für die Studentinnenschaft

 

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2024-09-09) Assistenz zur Geschäftsführung

redaktionelle Änderungen:
(2024-09-12) Bereich Semesterticket in Vertretung für die Verantwortlichkeit Semesterticket

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dem Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets für eine unbestimmte Zeit zuzustimmen.

Begründung zum Antrag

Das Deutschlandsemesterticket bietet den Studierenden der HTW Dresden eine kostengünstige Möglichkeit zur Nutzung des bundesweiten Nahverkehrs. Ursprünglich wurde der Vertrag aufgrund der unklaren langfristigen Verfügbarkeit des Deutschlandtickets nur für einzelne Semester geschlossen. Inzwischen besteht jedoch gemäß §7 Abs. 1 des Vertrages die Möglichkeit, einen unbefristeten Vertrag abzuschließen und die bisherige Befristung aufzuheben.

Das Modell des Deutschlandsemestertickets funktioniert nach dem Solidarprinzip: Alle Studierenden erwerben das Ticket, wodurch der Preis auf 60 % des regulären Deutschlandticket-Preises gesenkt wird. Dies ist besonders an Standorten wie Dresden, mit einem gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr, ein attraktives Angebot.

Trotz der Vorteile bleiben einige Risiken bestehen. Das Deutschlandticket basiert auf einem politischen Kompromiss auf Bundesebene und hat keine gesicherte langfristige Finanzierung. Dies bedeutet, dass sowohl die Dauerhaftigkeit des Angebots als auch die Preisentwicklung mittelfristig unsicher sind. Der unbefristete Vertrag bietet jedoch den Vorteil, dass er ohne weiteres Zutun des StuRa bestehen bleibt, selbst wenn sich der Preis ändert. Im Falle einer deutlichen Preissteigerung besteht ein Sonderkündigungsrecht, sodass der StuRa im Interesse der Studierenden reagieren kann.

Zusätzlich sind seit dem Wegfall des VVO-Vertrags bestimmte Leistungen, wie die kostenfreie Fahrradmitnahme auf Fähren, nicht mehr inkludiert. Diese Problematik sollte in zukünftigen Verhandlungen berücksichtigt werden. Trotz dieser Einschränkungen ist das Deutschlandsemesterticket aufgrund des Preisniveaus und der bestehenden Rückerstattungs- und Befreiungsmöglichkeiten derzeit die beste Lösung.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass allgemeine Diskussionen zur Verbesserung der Mobilität – wie die Forderung nach einem kostenfreien ÖPNV für finanziell Schwache – unabhängig von diesem Antrag behandelt werden sollen.

Aus diesen Gründen empfiehlt sich die Zustimmung zum unbefristeten Vertrag für das Deutschlandsemesterticket.

  

Bezugnehmend auf den Beschluss Das Deutschlandticket soll das VVO-Ticket beim Semesterticket ersetzen.

Die Forderung nach monatsweiser Befreiung (beziehungsweise Rückerstattung) ist erfüllt, denn der StuRa regelt die Modalitäten.

Die Forderung nach einem "normalen" Deutschlandticket ist es erfüllt, Zusatztickets sind buchbar.

Neben diesem Antrag muss auch dem Antrag begrenztes Kontingent Chipkarten Deutschlandticket Semesterticket zugestimmt werden, sodass der Vertrag für das Deutschlandticket ab dem Wintersemester 2024/2025 geschlossen werden kann.

Es wird ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet und eine attraktive Alternative zum Auto geschaffen.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Dem Antrag begrenztes Kontingent Chipkarten Deutschlandticket Semesterticket zustimmen.

Die Beitragsordnung anpassen (§4 3. Satz 3 löschen, Satz 4 behalten, Satz 5 löschen) !
Gedanklich eine Ticket-Ordnung vorbereiten,

Diese Beitragsordnungsänderung ausfertigen und die Genehmigung beim Rektorat beantragen!

Den Vertrag, ohne Befristung und mit der Ersatzchipkartenlösung, durch Unterzeichnung der Verantwortlichkeit Semesterticket, den Vorstand, oder notfalls das Präsidium oder die Leitung Referat Finanzen abschließen!

Anlagen

Entwurf Deutschlandsemesterticket ab WiSe 2024

Anlage zum Deutschlandsemesterticket ab WiSe 2024

Anlage 3 zum Deutschlandsemesterticket ab WiSe 2024

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen

Behandlung

2. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt Y

Beschlussdatum

20yy-mm-dd

Beschlussfähigkeit

X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt

Beschluss

siehe Antrag

Ausfertigung

2024-mm-dd 2024-mm-dd

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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