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Ruhen lassen der Stimme beim Verlassen einer Sitzung

23/24-07-01: Schaffung eine Möglichkeit zum Ruhen lassen der Stimme (von stimmberechtigten Mitglieder) beim Verlassen einer Sitzung

 

Antrag

Antragstellerin

Tino Köhler

Antragsdatum

2023-12-15

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass beim Verlassen einer Sitzung die Stimme ruhen gelassen werden kann.

Begründung zum Antrag

Aktuell kann man seine Stimme für eine Sitzung des Plenums ruhen lassen. Damit kann man zum Beispiel bei absehbarer Verspätung die Beschlussfähigkeit nicht unnötig behindern. Mit der Anwesenheit zur Sitzung endet die ruhende Stimme (vgl. MitO, Teil Mitglieder, § stimmberechtigte Mitglieder Abs. 3 Satz 2). Das Verfahren, die Beschlussfähigkeit nicht unnötig zu behindern sollte auch für den Fall möglich sein, dass man eine Sitzung eher verlassen muss. Eine klare Ansage gegenüber dem Präsidium, dass man seine Stimme nun ruhen lässt sollte dabei ausreichen.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anpassung StuRa-GO?
(Zuständig wäre der Ausschuss Strukturelles.)

Anpassung MitO?
(Zuständig wäre der Ausschuss Strukturelles.)

Anlagen

2. Sitzung Ausschuss Strukturelles 2023/2024

Änderungsanträge

Antrag auf Nichtbehandlung vom Ausschuss Strukturelles

Es bedarf nur der Anwendung, im Sinne des Antrages. Über die Möglichkeit sollte breit - insbesondere bei den stimmberechtigten Mitgliedern - informiert werden.
Es bedarf vielleicht einer Klarstellung, etwa im Rahmen der Begründung, der sich der zuständige Ausschuss gern annimmt.

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

7. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 7

7. Sitzung Plenum 2023/2024
Zurückgezogen!

Ausfertigung

2024-04-01 2024-04-01

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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