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Forderung frei gestaltbarer Anteil vom Studium

22/23-21-003: Forderung frei gestaltbarer Anteil vom Studium

 

Antrag

Antragstellerin

Kanzlei

Antragsdatum

2023-06-20

Antragstext

Der StuRa möge beschließen zu fordern, dass mindestens ein Viertel aller Module für Lehrveranstaltungen (also ausschließlich Praktikum und Abschlussarbeit) frei wählbar ist. Der Anteil soll grundsätzlich fachlich zum Studium passen.

Begründung zum Antrag

Das Studium an unserer Hochschule ist sehr starr. Studieninhalten, die pflichtgemäß zum Erreichen des Studienabschlusses abgeprüft werden, sind sehr umfangreich. Das führt zu einem (zu) eng geschnürten Korsett für konkrete fachliche Inhalte. In Anbetracht eines zeitgemäßen (modernen) Studiums, das sich spätestens seit dem Bologna-Prozess hin zur Kompetenzorientierung (weg von der maßgeblichen Fokussierung auf ausschließlich fachliche Inhalte) gewandelt hat, braucht es den Freiraum, dass sich Studierende entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse ausprägen können, um den unterschiedlichen Anforderungen als Absolventin zu entsprechen.

Vermutlich ist es höchstens beim Studiengang International Business ein wenig möglich, dass im Ausland nicht genau festgelegte fachliche Inhalte studiert werden. Aber grundsätzlich ist es konzeptionell nicht vorgesehen, selbstbestimmt beliebige individuelle Inhalte zu studieren. Das sogenannte Studium Integrale bildet mit einigen wenigen Leistungspunkten eine kleine, aber nicht wesentliche, Ausnahme.

Letztlich bedeutet die Forderung wohl auch, dass es bei allen Studiengängen zu einer Debatte und letztlich "Entschlackung" der pflichtgemäßen Inhalte kommen soll. Der Prozess wäre wohl in den jeweiligen Studienkommissionen aufzunehmen.

Einige (ausgewählte) Beispiele für Vorteile, die mit der Verankerung und Verwendung vom "Freiraum" ergeben sollen:

  • Studienleistungen, die Studentinnen im Ausland erbringen, können - ohne dezidiert Inhalte aus dem Curriculum ersetzen zu müssen - relativ einfach (etwa durch das übliche Learning Agreement) anerkannt werden.
    • Förderung der Mobilität ins Ausland (weniger Bürokratie)
  • Studienleistungen, die Studentinnen durch die Mitwirkung an Projekten zur Forschung erbracht werden, könnten ins Studium eingebracht werden.
    • Förderung der Forschung
  • Studienleistungen, die Studentinnen in einem vorherigen Studium - etwa von einem anderen Hochschulstandort oder gar einer anderen Studienrichtung (insbesondere auch von unserer Hochschule) - erreicht wurden, können im (anstehenden und) gegenwärtigen Studium angerechnet werden.
    • Förderung der Attraktivität der Hochschule (Fortführung und Wechsel zur Hochschule und Verbleib an der Hochschule)


Um mögliche Missinterpretationen der Absicht des Antrages zu vermeiden:

Es soll selbstverständlich weiterhin möglich sein "einfach durchstudieren" zu können. Es soll weiterhin standardmäßige Pfade zum Studienverlauf geben. Vermutlich werden diese Pfade auch sehr viele Studierende beschreiten.
Jedoch soll es - im Interesse aller - die Möglichkeit zum gezielten "Ausscheren" für eine Teil des Studiums geben. Neben der jeweiligen Studentin können wohl nur alle Randgebiete vom Studium davon profitieren. Etwa ein einzelnes Projekt der Forschung hat die Möglichkeit Studierende einzubinden, da Studierende als Teil des Studiums daran mitwirken können. Beispielsweise der Learning Outcome durch das Erfüllen von Aufgaben in der Selbstverwaltung kann hinsichtlich der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz beim Studium Anerkennung finden. Das Absolvieren von Kursen an anderen Bildungseinrichtungen würde die angemessene Wertschätzung erfahren.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Aufnahme in die KontO

Anlagen

 

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

21. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2023-08-08

Beschlussfähigkeit

6 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 6
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss zu fordern, dass mindestens ein Viertel aller Module für Lehrveranstaltungen (also ausschließlich Praktikum und Abschlussarbeit) frei wählbar ist. Der Anteil soll grundsätzlich fachlich zum Studium passen.

Ausfertigung

2023-08-10
Präsidium
Elisa Range

 

 

Unterzeichnung Tino Köhler

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Tino Köhler
Tino Köhler sagt
01.08.2023 13:55

Ist klar, ob sich das auch für alle Studiengänge abbilden lässt? Also haben da zum Beispiel die FAKs drüber geredet, ob das auch praktikabel ist? Nicht das etwas beschlossen wird, was an der Realität einzelner Studiengänge vorbei geht.