Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Plenum / Sitzungen / 2022/2023 / 2. Sitzung / Anträge / Stimmberechtigung Referatskollegium 2022/2023

Stimmberechtigung Referatskollegium 2022/2023

22/23-02-014: grundsätzliche und geänderten Festlegung zur Stimmberechtigung zu Sitzungen des Referatskollegiums 2022/2023

Antrag

Antragstellerin

Präsidium

Antragsdatum

2022-09-13

Antragstext

Der StuRa möge beschließen zur Durchführung von Sitzungen vom Komitee Referatskollegium ab der Legislatur 2022/2023 folgende Grundsätze zu Stimmberechtigungen festzulegen:

  • Jedes Referat hat eine Stimme.
    Ein Referat ohne Leitung gilt als nicht besetzt und hat keine Stimme (und werden daher bei der Beschlussfähigkeit nicht relevant).
  • Die Leitung des Referates vertritt das Referat. Grundsätzlich ist die Leitung des Referates die dazu durch den StuRa gewählte Person. (Als Referat mit Leitung gilt ein Referat, dass über eine bestimmte Person als Leitung verfügt. Auch eine geschäftsführende Leitung gilt als Leitung. Der Vorstand, der ersatzweise Referate ohne Leitung leiten soll, soll nicht pauschal die Referate vertreten. Aber eine aktuelle kommissarische Leitung (durch den Vorstand bestimmte Person) gilt als Leitung.)
  • Eine Person kann mehrere Referate vertreten. (Stimmenhäufung sind möglich.)
  • Grundsätzlich soll der Vorstand bestimmte Personen zur kommissarischen Leitung bestellen, die für das jeweilige Referat ohne Leitung ersatzweise verantwortlich sind. (Der Beschluss zur Bestellung einer Person als kommissarischen Leitung soll dem Präsidium frühzeitig bekanntgegeben werden, spätestens zum Beginn der Sitzung.)
    Ein Referat mit einer aktuellen kommissarischen Leitung gilt als besetzt (und hat daher eine Stimme). (Ein Referat mit einer geschäftsführenden kommissarischen Leitung gilt als nicht besetzt und die kommissarische Leitung muss in der aktuellen Legislatur bestellt wurden sein.)
  • Eine Stimmrechtsübertragung auf eine andere bestimmte Person ist jederzeit zulässig. (Auch im Laufe einer Sitzung kann - etwa weil wer die Sitzung vor dem Ende verlassen muss - die Stimme zur Vertretung an eine andere bestimmte Person übertragen werden. Eine Stimmrechtsübertragung kann zurückgenommen werden. Auch eine kommissarische Leitung kann das Stimmrecht übertragen.)
    Auch eine Stimmrechtsübertragung mit andauernder Wirkung ist zulässig. (Die Vertretung des Referates in der aktuellen Legislatur kann durch die Bestellung durch die Leitung durch eine andere bestimmten Person wahrgenommen werden. Bei Abwesenheit der Leitung kann sonst die stellvertretende Leitung die Vertretung des Referates wahrnehmen.)

Begründung zum Antrag

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Die Bestimmungen sollten bei den Verfahren für das Referatskollegium benannt sein. (Es soll sichergestellt werden, dass bei jeder Sitzung vom Referatskollegium darauf verwiesen wird. Etwa neuen Mitgliedern im Referatskollegium sollen unverzüglich die Bestimmungen bekannt sein.)

Anlagen

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder des Präsidiums gemäß § Präsidium Absatz 2 und 3 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit zu Geschäften des Präsidums und des Plenums)

Behandlung

3. Sitzung Präsidium 2022/2023

Beschlussdatum

2022-09-20

Beschlussfähigkeit

3 (anwesende Stimmberechtigte) von 4 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 3
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Ausfertigung

2022-09-27
Präsidium
Jasmin Paulik

 

 

Unterzeichnung

 

Artikelaktionen

Versenden
Drucken