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Forderungen zur Durchführung des Wintersemesters 2021/22 an die Hochschulleitung

Anlage zum Antrag "Verabschiedung der studentischen Forderungen an die Studienorganisation im Wintersemester 2021/2022" vom 2021-08-16

 

Allgemeines Hochschulgeschehen:

 

  • Es soll durch die Hochschulleitung ein Konzept erarbeitet und mit der studentischen Vertretung sowie anderen Gremien der Hochschule abgestimmt werden. Dieses soll den erwartbaren Verlauf der Pandemie abbilden und vom Vorsichtsprinzip geprägt sein. Besonders soll auch der Umgang mit den Mitgliedern der Hochschule und ihren Rechten und Pflichten beim Betrieb der Hochschule aufgeführt werden, beispielsweise der Umgang mit einer Anwendung nach Kategorien (3-G- beziehungsweise 2-G-Regel).
  • Es soll bei der Planung vorzugsweise auf Online-Lehrveranstaltungen gesetzt werden, sofern die entsprechenden Lehrveranstaltungen nicht mit Sicherheit in Präsenz stattfinden können. Der Planbarkeit ist ein höheres Gewicht einzuräumen als der Möglichkeit zur kurzfristigen Entscheidung für Lehre, die (ausschließlich) vor Ort stattfindet.
  • Das Konzept ist alsbald, jedoch spätestens 2 Wochen vor dem Beginn der Lehrveranstaltungen allen Mitgliedern der Hochschule bekanntzugeben. Über Änderungen werden Studierende und Lehrende proaktiv und vollumfänglich per Mail informiert. Weiterhin sollte die Information auch auf der Webseite der HTW Dresden abrufbar sein.
  • Für Studierende, für die keine Empfehlung zur Impfung der ständigen Impfkommission vorliegt, muss zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen - sofern dies Voraussetzung ist - ein kostenfreies Testangebot geschaffen werden, welches die Hochschule - ferner der Freistaat Sachsen - zur Verfügung stellt.
  • Die Öffnungszeiten der Bibliothek sowie der Lernräume innerhalb der Hochschule sollen angepasst werden mit entsprechendem Hygienekonzept, um Studierenden ohne anderweitige Möglichkeiten einen Lernort zu gewähren.
  • Es sind regelmäßig Gesprächsrunden zwischen allen Studierenden und der Hochschulleitung, in denen die Studierenden Fragen stellen können, anzubieten. Dabei ist auf eine zeitliche Durchführung außerhalb der regulären Zeiten von Lehrveranstaltungen zu achten, um allen Studierenden die Teilnahme zu ermöglichen.

 

Lehrveranstaltungen:

 

  • Klarstellung, dass so umfangreich wie möglich Lehrveranstaltungen online stattfinden, um Lehrveranstaltungen, die notwendiger Weise in Präsenz stattfinden müssen, weitestgehend zu ermöglichen und den Raum für Gruppenarbeit zu schaffen, ohne der weiteren gesellschaftlichen Eindämmung der Pandemie im Wege zu stehen:
    • So soll Lehrenden und Studierenden von Anfang an klar sein, dass (und was an) Lehrveranstaltungen vor Ort stattfinden. Dabei sollen Ort und Zeit für Präsenz-Lehrveranstaltungen zu Beginn des Semesters für das gesamte Semester bekanntgegeben werden. Die Verunsicherung zu spontanen, intransparenten Wechseln mit einer Ampel ist zu vermeiden.
    • Sollten Lehrveranstaltungen in Präsenz durchgeführt werden, ist eine Schaffung von Alternativen für Studierende, die sich z.B. in Quarantäne befinden, nicht geimpft werden können, sich aktuell nicht in Dresden aufhalten (können) o.ä., dringend erforderlich. Darunter zählt zum Beispiel das parallele Angebot von Online- und Präsenzpraktika oder die Aufzeichnung und Bereitstellung von Vorlesungen und Übungen.
    • Vorlesungen mit einer hohen Teilnehmerzahl sollten, falls die Hochschulleitung kein tragbares Hygienekonzept vorlegen kann, durchweg online stattfinden.
    • Den Studierenden sind insbesondere dafür mindestens ausführliche Skripte sowie Lösungswege zu Übungen in geeigneter elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Nur damit kann ein effektives Selbststudium ermöglicht werden. Dabei ist Barrierefreiheit zwingend erforderlich.
    • Es sollten möglichst flächendeckend Videoaufzeichnungen der Lehrveranstaltungen zur Verfügung gestellt werden.
    • Übungen sollen mindestens für Studierende des ersten Semesters mit entsprechendem Hygienekonzept in Präsenz abgehalten werden. Dabei soll dennoch die Möglichkeit bestehen, die vermittelten Lehrinhalte auch in einer Online-Variante verfolgen zu können.
    • Praktika sollen mit entsprechendem Hygienekonzept auch schon - wie sonst im Regelbetrieb auch - ab Beginn des Semesters durchgeführt werden.
    • Für Online-Lehrveranstaltungen sind lediglich datenschutzkonforme Kommunikationstools zu verwenden, die vom Datenschutzbeauftragten der Hochschule und des Landes empfohlen worden sind.
  • Erneute didaktische Schulungsmaßnahmen sowie technische Unterstützung für alle Lehrenden anbieten:
    • Dabei sollten auch die Ergebnisse der Evaluationen der Lehrveranstaltungen herangezogen werden, um die Online-Lehre noch wirkungsvoller und effizienter zu gestalten.
    • Leistungen und Konzepte jener Lehrenden, die sich als besonders erfolgreich in der Online-Lehre hervorgetan haben, sollen als best practice übernommen und verbreitet werden.
  • Sofern ein Wechsel von Präsenz- zu Online-Lehre erfolgen muss: 
    • muss eine Frist von mindestens einer Woche für den Wechsel festgelegt werden.
    • soll maximal ein Wechsel erfolgen. Praktika sollen, sofern erforderlich und unter entsprechenden Bedingungen, dennoch in Präsenz durchgeführt werden.
    • müssen klare Kriterien festgelegt werden, die ausschlaggebend für einen Wechsel sind (z.B. Kopplung an regionalen Inzidenzwert bzw. Entscheidungen der Stadtverwaltung Dresden oder des Landes)


 

Prüfungen:

 

  • Keine Verlängerung oder Teilung des Prüfungsabschnittes:
    • Der eventuell erhöhte Verwaltungsaufwand durch die Einhaltung des Hygienekonzeptes o.ä darf nicht erneut zu Lasten der Studierenden fallen.
  • Möglichkeit zur Ablegung von Online-Prüfungen muss geschaffen werden:
    • Die Regelungen aus der Rahmenprüfungsordnung des letzten Semesters sollen ebenso wieder übernommen und, wo nötig, erweitert werden. 
    • Bei der Durchführung von Online-Prüfungen ist insbesondere auf geltende datenschutzrechtliche Regelungen zu achten. So soll keine durchgehende Überwachung der Studierenden per Kamera- und Mikrofon-Aufnahme erfolgen, sofern dies nicht klar auf Landesebene ermöglicht wird.
    • Die veränderten Möglichkeiten bei der Erbringung einer Online-Prüfung im Vergleich zu einer Prüfung in Präsenz sind bei der Art der Kompetenzabfrage zu beachten, beispielsweise durch angewandte statt reine Wissensabfrage.
    • Die veränderten Möglichkeiten bei Erbringung einer Klausur am PC im Vergleich zur handschriftlichen Erbringung sind bei der Aufgabenstellung zu beachten, beispielsweise bei der Anfertigung von Zeichnungen, Skizzen, etc.
  • Analog zu den letzten Semestern ist die Nichtanrechnung des Semesters bei Fristenregelungen zu erwirken.
  • Bereits zu Beginn des Semesters klare Festlegung welche Prüfungen in welcher Form stattfinden sollen, insbesondere Online oder in Präsenz:
    • Diese festgelegte Prüfungsart und -form kann auch dann nicht mehr geändert werden.
    • Sollten Prüfungen in Präsenz durchgeführt werden, wäre auch hier eine Schaffung von Alternativen für "verhinderte" Studierende zu begrüßen in Form von zusätzlich angebotenen Online-Prüfungen.
    • Online-Prüfungen müssen auch auf Antrag in den Räumlichkeiten der Hochschule durchgeführt werden dürfen.

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