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Hochschulbetrieb unter Covid-19-Pandemie

21/22-07-0088: Hochschulbetrieb unter Covid-19-Pandemie

 

Antrag

AntragstellerIn

Vorstand

Antragsdatum

2021-11-26

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, folgenden Standpunkt zu vertreten: Für die Dauer der COVID-19-Pandemie soll grundsätzlich jede Veranstaltung an der Hochschule - sowohl in der Lehre als auch im Prüfungsgeschehen - mindestens online und wenn möglich hybrid angeboten werden. Hybride Veranstaltungen sollen vorzugsweise nach dem 1G Modell, mindestens jedoch nach 3G Modell durchgeführt werden. Einzelne Veranstaltungen, die begründbar ausschließlich in Präsenz stattfinden können, sollen dem 1G Prinzip unterliegen.

Begründung zum Antrag

tldr: Online first, alles andere ist optional.
Um Unklarheiten auszuräumen:
1G meint Getestet, unabhängig vom Impfstatus und Ausschluss aller, die nicht diese Kriterien erfüllen
2G meint Geimpft, Genesen und Ausschluss aller, die nicht diese Kriterien erfüllen
3G meint Geimpft, Genesen, Getestet und Ausschluss aller, die nicht diese Kriterien erfüllen
Online umfasst sowohl synchrone als auch asynchrone Veranstaltungen
Hybrid meint Präsenzveranstaltungen, die in gleicher Qualität auch online verfügbar sind
Die Ausnahme können Lehrveranstaltung sein, die sich - für das Prorektorat Lehre und Studium oder das entsprechende Dekanat nachvollziehbar begründet und so duldend genehmigt - nicht online realisieren lassen.

Kontrollen sollen zentral oder am entsprechenden Gebäudeeingang stattfinden, um eine gleichbleibende Qualität bei der Kontrolle zu wahren und einen „sichereren Raum“ zu schaffen.
Im Unterschied zu vielen anderen Teilen des Lebens - für das wir uns mehr Einschränkung für Menschen wünschen, die der wissenschaftlichen und politischen Empfehlung zum Impfen lassen nicht folgen wollen - denken wir, dass das Menschenrecht auf Bildung nicht eingeschränkt werden sollte.
Zumindest nach unserem Verständnis sollten demnach auch so viele Prüfungen wie möglich, soweit es die technischen Möglichkeiten hergeben, online stattfinden.
Im Übrigen begründet sich dieser Ansatz aus unserer grundsätzlichen Überlegung, wie mit Menschen umzugehen ist, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Ebenso sollen auch den Menschen keine Nachteile entstehen, die nicht am Hochschulgeschehen teilnehmen können oder wollen aus Sorge sich mit dem Virus anstecken zu können (auch zum Schutze ihrer Angehörigen).
Bevor irgendwer etwas falsch zu interpretieren mag: Menschen mit gesundem Menschenverstand, die auch nicht durch eventuelle Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, sollten sich impfen lassen, um wieder ein "normales" Leben für alle und damit auch ein Studieren im Beisammen sein zu ermöglichen. Wer sich nicht impfen lässt, obwohl es möglich wäre, steht unserem Wunsch zur Überwindung der Pandemie entgegen. Schande!
https://youtu.be/Zzj9RflT2ic
https://youtu.be/3ASTxs5_XAo

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Aufnahme KontO (durch Änderungsantrag)

Anlagen

[von den Antragsstellenden auszufüllen]

Änderungsanträge

Antragstext:
Der StuRa möge beschließen, bis das Robert-Koch-Institut die Covid-19 Pandemie als beendet erklärt hat folgenden Standpunkt zu vertreten: Für die Dauer der COVID-19-Pandemie soll grundsätzlich jede Veranstaltung an der Hochschule - sowohl in der Lehre als auch im Prüfungsgeschehen - mindestens online und wenn möglich hybrid angeboten werden. Hybride Veranstaltungen sollen vorzugsweise nach dem 1G Modell, mindestens jedoch nach 3G Modell durchgeführt werden. Einzelne Veranstaltungen, die begründbar ausschließlich in Präsenz stattfinden können, sollen dem 1G Prinzip unterliegen.
Vorschlag zum weiteren Verfahren:
Aufnahme KontO

Vom Antragsteller übernommen.

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

7. Sitzung StuRa Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 6

Beschlussdatum

2021-11-30

Beschlussfähigkeit

7 (anwesende Stimmberechtigte) von 9 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 7
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, bis das Robert-Koch-Institut die Covid-19 Pandemie als beendet erklärt hat folgenden Standpunkt zu vertreten: Für die Dauer der COVID-19-Pandemie soll grundsätzlich jede Veranstaltung an der Hochschule - sowohl in der Lehre als auch im Prüfungsgeschehen - mindestens online und wenn möglich hybrid angeboten werden. Hybride Veranstaltungen sollen vorzugsweise nach dem 1G Modell, mindestens jedoch nach 3G Modell durchgeführt werden. Einzelne Veranstaltungen, die begründbar ausschließlich in Präsenz stattfinden können, sollen dem 1G Prinzip unterliegen.

Ausfertigung

2021-12-15
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger

 

 

Unterzeichnung

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