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Festlegung Zuständigkeit Präsidium Sitzungen Referatskollegium

21/22-11-0118: Festlegung und klare Benennung der Aufgabe durch die Zuständigkeit des Präsidiums für Sitzungen des Referatskollegiums

 

Antrag

AntragstellerIn

Kanzlei

Antragsdatum

17.02.2022

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass das Präsidium auch grundsätzlich für die Sitzungen des Referatskollegiums zuständig sein soll.

Begründung zum Antrag

Ohne es explizit zu benennen, ist es die Erwartungshaltung vieler - insbesondere auch der Mitglieder des Referatskollegiums -, dass sich das Präsidium auch für die Organisation der Sitzungen vom Referatskollegium verantwortlich fühlt.

Das liegt wohl auch daran, dass man das "herangezogen werden" gemäß § Präsidium Absatz 4 [Heranziehen des Präsidiums von Komitees für die Sitzungsleitung] StuRa-GrundO als Möglichkeit - nicht als Verpflichtung - sieht. (Und leider liest auch nur selten wer die Begründung zur Ordnung.)

Bewusst wird auf die Verpflichtung als 'Vorsitz während der Sitzungen' als Aufgabe - im Unterschied zu den Sitzungen vom Plenum - verzichtet, um es zu vermeiden, dass terminliche Unpässlichkeiten von Mitgliedern des Präsidiums eine Belastung darstellen. Die Sitzungen vom Referatskollegium finden (üblicher Weise) mindestens genau so oft statt, wie die Sitzungen des Plenums. Selbstverständlich kann davon ausgegangen werden, dass das Präsidium auch die Sitzung nahezu immer selbst durchführt. Da die Reglung abschließend regeln würde, wer überhaupt die Sitzung des Referatskollegiums als Vorsitz durchführen darf, wird darauf verzichtet. Üblicher Weise sind (mindestens auch) Mitglieder im Vorstand auch in der Lage eine Sitzungsleitung während der Sitzung durchzuführen.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

Änderung der StuRa-GrundO

Ersetze

  1. Das Präsidium ist insbesondere zuständig für:

    1. Vorbereitung der Sitzungen;

    2. Vorsitz während der Sitzungen;

    3. Nachbereitung der Sitzungen.

durch

  1. Das Präsidium ist insbesondere zuständig für:

    1. Sitzungen des Plenums

      1. Vorbereitung der Sitzungen;

      2. Vorsitz während der Sitzungen;

      3. Nachbereitung der Sitzungen;

    2. Sitzungen des Referatskollegiums

      1. Vorbereitung der Sitzungen;

      2. Nachbereitung der Sitzungen.

.

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

11. Sitzung Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2022-03-08

Beschlussfähigkeit

6 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 6
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, dass das Präsidium auch grundsätzlich für die Sitzungen des Referatskollegiums zuständig sein soll.

Ausfertigung

2022-03-14
Präsidium
Jasmin Paulik

 

 

Unterzeichnung

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