Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Plenum / Sitzungen / 2021/2022 / 11. Sitzung / Kleinigkeiten zur Verbesserung der Angestelltenverordnung der Studentinnenschaft

Kleinigkeiten zur Verbesserung der Angestelltenverordnung der Studentinnenschaft

21/22-11-0120: Kleinigkeiten zur Verbesserung der Angestelltenverordnung der Studentinnenschaft

 

Antrag

AntragstellerIn

Kanzlei

Antragsdatum

2022-02-26

Antragstext

Der StuRa möge beschließen geringfügige Kleinigkeiten zur Verbesserung der Formulierungen der Angestelltenverordnung der Studentinnenschaft vorzunehmen.

Begründung zum Antrag

2022-03 sollen alle Stellen zur Anstellung von Student:innen ab 2022-04 neu besetzt werden.

Verbesserungen, insbesondere hinsichtlich Kleinigkeiten zur Formulierungen - etwa die Bezeichnung von Stellen -, die sich bei der Erarbeitung und durch Diskussionen ergaben, soll möglichst gleich angewendet werden können.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

(in die) AnstelleVO bügeln

Anlagen

bessere Bezeichnung der Stelle Zuständigkeit Sitzungsleitung

Ersetze

Zuständigkeit Sitzungsleitung

durch

Zuständigkeit Assistenz Sitzungsleitung

.

Begründung: Es soll mit der Bezeichnung der Stelle zweifelsfrei klargestellt werden, dass damit nicht die allgemeine Zuständigkeit - im Sinne der inhaltlichen Verantwortlichkeit - gemeint ist, sondern nur die verwaltungsmäßige Zuarbeit.

bessere Bezeichnung der Stelle Zuständigkeit Stellenplan (Organigramm)

Ersetze

Zuständigkeit Stellenplan (Organigramm)

durch

Zuständigkeit Darstellung Stellenplan (Organigramm)

.

Begründung: Es erscheint sinnvoll beim Titel zu benennen, dass "nur" um die Darstellung geht. Damit entsteht womöglich der falsche Eindruck, dass inhaltlich gearbeitet werden soll, was hier absolut nicht vorgesehen ist.

bessere Bezeichnung der Stelle Zuständigkeit Haushaltsplan

Ersetze

Zuständigkeit Haushaltsplan

durch

Zuständigkeit Assistenz Haushaltsplan

.

Begründung: Es soll mit der Bezeichnung der Stelle zweifelsfrei klargestellt werden, dass damit nicht die allgemeine Zuständigkeit - im Sinne der inhaltlichen Verantwortlichkeit - gemeint ist, sondern nur die verwaltungsmäßige Zuarbeit.

bessere Bezeichnung der Stelle Zuständigkeit Bescheinigung der Mitwirkung

Ersetze

Zuständigkeit Bescheinigung der Mitwirkung

durch

Zuständigkeit Assistenz Bescheinigung der Mitwirkung

.

Begründung: Es soll mit der Bezeichnung der Stelle zweifelsfrei klargestellt werden, dass damit nicht die allgemeine Zuständigkeit - im Sinne der inhaltlichen Verantwortlichkeit - gemeint ist, sondern nur die verwaltungsmäßige Zuarbeit.

bessere Bezeichnung der Stelle Sachbearbeitung Finanzen

Ersetze

Sachbearbeitung Finanzen

durch

Sachbearbeitung Finanzen und Assistenz der Verwaltung

.

Begründung: Die Stelle soll eben nicht nur Tätigkeiten zu Finanzen übernehmen. Selbst wenn die Aufgaben der Buchhaltung und Überwachung von Zahlungen fest zugeordnet werden, wird die Stelle damit noch nicht gefüllt. Durch die Stelle sollen alle Aufgaben übernommen werden, wo es in der Verwaltung der Unterstützung bedarf.

Kontrollfunktion für Arbeitszeit und -leistung

Füge in § Dokumentation der Arbeitsleistung der Stellen der mittelfristigen Verwaltungsangestellten nach Abs. 1 Satz 2

2

3Angestellte sollen sich nicht selbst als Funktion der Zuordnung der fachlichen Weisung den Vermerk vorlegen müssen.

4Ersatzweise muss der Vermerk dem Vorstand [ohne direkt die Funktion der Zuordnung der fachlichen Weisung zu übernehmen] vorgelegt werden.

5Setzt sich die Funktion der Zuordnung der fachlichen Weisung durch mehrere gleichberechtigte Mitglieder zusammen, ist der Vermerk der Mehrheit dieser vorzulegen.

6

ein.

Begründung: Die Kontrollfunktion zur Überprüfung der tatsächlich geleisteten Arbeit sollte durch mindestens eine andere Person ausgeübt werden (Vier-Augen-Prinzip). Im Übrigen soll Vorlage auch eine Unterzeichnung der Kenntnisnahme notwendig sein, also das "Vorgelegt haben" sollen sich alle quittieren lassen müssen.

Anpassung Umfang der Stelle Zuständigkeit Betreuung Hochschularbeitskreis

Ersetze beim § einzelne Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte beim Punkt beim Vorstand

10 Stunden je Woche Zuständigkeit Betreuung des Hochschularbeitskreises

durch

5 Stunden je Woche Zuständigkeit Betreuung des Hochschularbeitskreises

und folglich

(20 Stunden je Woche weiterhin verfügbar)

durch

(25 Stunden je Woche weiterhin verfügbar)

.

Begründung: Aktuell ist nicht absehbar, dass ein Umfang von 10 h nötig wäre, gar ausgefüllt werden könnte.

Änderungsanträge

[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]

[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß (§ Verfahren Absatz [Dauerhaftes] 2 Satz [dauerhafte Verfahren] 1 in Verbindung mit) § Vorstand Absatz [Zuständigkeiten] 2 Nummer [Zuständigkeit Entscheidungen Verordnungen] 5 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Verordnungen durch den Vorstand)

Behandlung

11. Sitzung Vorstand 2021/2022
Tagesordnungspunkt 1

Beschlussdatum

2022-02-28

Beschlussfähigkeit

2 (anwesende Stimmberechtigte) von 2 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 2
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Siehe Antragstext

Ausfertigung

2022-03-03
Präsidium

Hauke Hund

 

 

Unterzeichnung

Artikelaktionen

Versenden
Drucken