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Schaffung Beauftragung Pillnitz

2019-13-04: Schaffung eines Amtes als Beauftragung Pillnitz (mit entsprechender Anpassung der Grundordnung vom StuRa)

 

Antrag

AntragstellerIn

Sprecherinnen und Sprecher

Antragsdatum

14.11.2019

Antragstext

Der StuRa möge beschließen bei § Beauftragung Absatz 2 StuRa-GrundO eine Nummer

Pillnitz

hinzuzufügen.

Begründung zum Antrag

Die Beauftragung soll sicherstellen, dass der räumlich entfernte Campus Pillnitz künftig nicht vergessen wird. Bisher hatte der Campus durch den FSR eine vor Ort existente Interessenvertretung. Aber auch hier ergab sich in den vergangenen Jahren die Konstellation, dass der Standort nur noch marginal vertreten wurde, da der FSR im wesentlichen durch Studierende vom Hauptcampus bestand. Diese Gefahr besteht nach der Abschaffung der Fachschaftsräte um so mehr, da künftig "nur" 4 Studierende aus der Fakultät im StuRa sitzen werden und dabei keinesfalls sichergestellt ist, dass der Campus überhaupt vertreten ist.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Wahl von Johann Boxberger zur Beauftragung Pillnitz

Anlagen

(Präsidium) Entwurf Ausschreibung Beauftragung Pillnitz

(Präsidium) Entwurf Vorstellung Beauftragung Pillnitz

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

13. Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2019-11-26

Beschlussfähigkeit

6 von 9

Ergebnis

Ja 6
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung und Unterzeichnung

2019-11-28
Präsidium

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Tino Köhler
Tino Köhler sagt
25.11.2019 17:28

Wo sitzt die Beauftragung denn?
Wie sieht die Stellenausschreibung zwecks Aufgaben/Zeit etc aus?
Muss es verbindlich jemand aus Pillnitz sein oder können dafür alle kandidieren?
Beschäftigt sich diese Person dann nur mit Pillnitz? Weil wenn es dann doch jemand aus den StuRa Vertretern LaUCh macht, sehe ich den Mehrgewinn nicht ganz.