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Rechte von Ehrenmitgliedern

2013-02-12: Rechte als beratende Mitglieder für Ehrenmitglieder

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen den zu Ehrenmitgliedern gekürte Person auch die Rechte von beratenden Mitgliedern zuzugestehen.

Begründung zum Antrag

Somit wird sichergestellt, dass sich Ehrenmitglieder, insbesondere diejenigen, die nicht mehr regulär an unserer Hochschule zugegen sind, nicht in Vergessenheit geraten und weiterhin für den StuRa beratend tätig sein können.

Der Antrag resultiert aus Extraktion der Ehrenmitglieder durch die "Verwirrung", dass die Anerkennung der Rechte für Ehrenmitglieder gleich bei Wahl beratender Mitglieder 2013 (1. Sitzung StuRa 2013) mit "in einem Abwasch" erledigt werden sollte.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Änderungsanträge

Rückmeldung notwendig

Ergänze "Für die Annahme der beratenden Mitgliedschaft ist eine Rückmeldung der einzelnen Ehrenmitglieder notwendig. Dazu soll an alle Ehrenmitglieder eine Mail diesbezüglich zugestellt werden.".

Anlagen

Benennung der bisher ernannten Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder

  • Anke Stockhaus
  • Conrad Nutschan
  • Daniel Roy
  • Fanny Schiel
  • Johannes Schneemann
  • Hendrik Wobst
  • Paul Riegel

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung

besonderes Abstimmverfahren

geheime Abstimmung?

Behandlung

2. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 9
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG

3. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 9
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSFG

Ergebnis

Ja
n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

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