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Aufhebung Beschluss 2/3-Mehrheit 2011

2013-02-16: Aufhebung des Beschluss zu "2/3-Mehrheit" beim Tagesordnungspunkt 1 der 23. Sitzung StuRa 2011 am 26. April 2011

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen den StuRa-Beschluss TOP1:"2/3-Mehrheit" der 23. Sitzung 2011 vom 26. April 2011 aufzuheben.

Begründung zum Antrag

Mit Bescheid vom 8. Januar 2013 hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden festgestellt, dass dieser Beschluss formell rechtswidrig ist, da die notwendige Mehrheit von 2/3 der Mitglieder für diesen Beschluss nicht erreicht wurde.

Anlagen

Wortlaut Beschluss "2/3-Mehrheit":

"Der StuRa möge beschließen als Verfahren zu Beschlüssen, die einer besonde-
ren Mehrheit bedürfen, das Folgende zu bestimmen: Organe der Studentin-
nen- und Studentenschaft sind beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsge-
mäß einberufen wurde und mehr als die notwendige Mehrheit der stimmbe-
rechtigten Mitglieder anwesend ist. Ist das Organ danach nicht beschlussfähig,
wird unter angemessener Ladungsfrist eine neue Sitzung mit demselben Ge-
genstand einberufen. In dieser Sitzung ist das Organ beschlussfähig; hierauf
ist mit der Einberufung hinzuweisen. Beschlüsse werden mit der entsprechen-
den Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst."

Änderungsanträge

Heilung

Ersetze aufzuheben durch mit diesem Beschluss mit der Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder zu heilen.

Abstimmung

Behandlung

2. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 13
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG

3. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 13
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSFG

4. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 7

Ergebnis

keine Gegenrede

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

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