Einführung Antrags- und Beschlussverwaltung
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen eine Antrags- und Beschlussverwaltung (ABV) ab 2012 zu verwenden.
Begründung zum Antrag
Wegen der fehlenden Nachvollziehbarkeit und Übersichtlichkeit durch Protokolle, die verabschiedet werden müssen, soll eine ABV etabliert werden.
Anträge werden unverzüglich vom Bereich Sitzungsleitung in das System eingetragen und von der vorläufigen Tagesordnung (TO) darauf verwiesen. So wird für Mitglieder und Interessierten eine gute Vorbereitung auf die Sitzungen möglich. Anträge sind, außer von den Antragstellenden nicht erwünscht, in geeigneter Form und möglichst breit mit dem System zu veröffentlichen.
Beschlüsse werden sofort vom Bereich Sitzungsleitung in das System eingetragen. Mit der ABV ist eine ad hoc funktionierende Lösung zur Verwaltung von Beschlüssen möglich.
Beschlüsse sind unverzüglich nach den Sitzungen auszudrucken, zu unterzeichnen und entsprechend abzuheften. Im Übrigen sollten sie ergänzend auch geeignet ausgehängt werden. Beschlüsse können so einfacher umgesetzt werden, denn durch die Unterzeichnung entsteht, wie sonst eigentlich nur durch eine übliches Protokoll möglich, eine Dokument mit Beweisfunktion.
Die ABV ist konsequent auf alle Beschlüsse anzuwenden. Anträge zur Sitzung (auch Geschäftsordnungsanträge genannt) und ähnliche sind davon ausgenommen. Änderungsanträge können mit der ABV behandelt werden.
Mindestens folgende Details müssen bei jedem Antrag beziehungsweise Beschluss nachvollziehbar sein:
- Antrag (als Antragstext und falls vorhanden mit Begründung und Vorschlag zum Verfahren sowie Anlagen, die Bestandteil des Antragstextes sind)
- Abstimmung (mit Benennung der Sitzung, den abgegeben Stimmen und das Ergebnis)
- Beschluss (falls dieser vom Antragstext abweicht)
Weitere Details können durch den Bereich Sitzungsleitung ergänzt werden. Dazu gehören auch redaktionelle Änderungen.
Die ABV bezieht sich auch Wahlen oder ähnliche Verfahren.
Die Verfahren zur Verwendung der ABV sind in geeigneter Form zu dokumentieren.
Im Übrigen kann in Geschäftsordnungen oder ähnlichen Dokumenten auf die ABV verwiesen oder ihre Verfahren festgeschrieben werden. Wünschenswert wäre ein Erlass durch den Bereich Sitzungsleitung.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
- Die Tätigkeiten zur Betreuung der ABV wird dem Bereich Sitzungsleitung zugeordnet.
- Mindestens alle ab Beginn 2012 gefassten Beschlüsse werden über die ABV gepflegt.
- Alle kommenden Anträge werden über die ABV verwaltet.
- Ein jedes System muss mindestens den Inhalt einer gesamten Legislatur darstellen.
Behandlung
10. ordentliche Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 11
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG
11. ordentliche Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 7 (der vorläufigen Tagesordnung)
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSG
Abstimmung
formale Gegenrede 7/0/1 angenommen