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Protokoll 12. Sitzung Referat Personal 2021/2022

Protokoll der 12. Sitzung des Referates Personal 2021/2022 am 18. Mai 2022

12. Sitzung Referat Personal 2021/2022

18. Mai 2022
16:00  Uhr
Anwesende
  • Gregor
  • Elli
  • MLp
  • dirki
  • Fulli
  • Pauli
  • SvA (ab ITOP3)
  • Alina (ab ITOP7)

ITOP1: Muss der StuRa VBL zahlen?

Die VBLklassik ist eine Pflichtversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den öffentlichen Dienst. Aufgrund Ihres Arbeitsvertrags haben Sie einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung erworben. Da Ihr Arbeitgeber bei der VBL beteiligt ist, wird diese betriebliche Altersversorgung bei uns durchgeführt. Grundlage hierfür sind der Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) und die Satzung der VBL (VBLS).
Der StuRa beschäftigt Menschen nach TVL Verhältnissen und hält sich auch an diese, bsp. Corona-Sonderbonus.
Allerdings wurde bei der Beschäftigung nie die VBL berücksichtigt und soweit wir wissen was bedeutet, dass wir vielleicht Beiträge bis zum 01.10.2010 zurück überweisen müssen. Somit muss nun eine Entscheidung gefällt werden was getan wird. 
Gregor: Frau Handschack, Frau Thiele mal um Hilfe bitten, ob wir überhaupt für verpflichtet sind VBL zu bezahlen, weil wir ja vielleicht eine Ausnahme sind. 
Fulli: Prautzsch (Dezernent Finanzen HTW Dresden) war sich nicht sicher ob ja oder nein.
Paul: Direkt an den Kanzler schreiben, der weiß, welche Kanäle die richtigen sind. 
Fulli: Es gibt eine Innen-Revision, die bis 2019 alles geprüft hat und nicht festgestellt hat, dass wir VBL zahlen müssten. 
Sind wir verpflichtet der VBL beizutreten, wenn eine Angestellte Person das möchte?
Paul: Ich schlage vor, dass einfach alle Angestellten (gemäß TVL) dazu befragt werden und dann im Protokoll einer Sitzung (zum Beispiel Referat Personal) vermerkt wird.

ITOP2: Der StuRa braucht einen Personalrat?

Ein Mitglied des StuRa hat zufälligerweise gemerkt, das man mit über 5 Angestellten in Sachsen einen Personalrat haben muss/sollte. Und das wohl 3 Monate nachdem man so viele Angestellte angestellt hat. Wir sollten uns mal mit der Rechtsreferentin der HTW auseinandersetzen, ob das tatsächlich nötig ist und wie wir das am besten machen.
§ 12 Bildung von Personalräten
(1) In allen Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen, von denen drei wählbar sind, werden Personalräte gebildet.
Fulli: Ja. (viel Spaß damit)
Gwyn: "In der Regel 5 Wahlberechtigte". Aktuell sind bis September alle angestellt, danach nur noch TVL. Das ist nicht "in der Regel". MMn brauchen wir das nicht, solange sich niemand beschwert. Unnötiger Mehraufwand. "Fertsch werdn!"
Fulli: Ich habe das so verstanden, dass es Pflicht ist.
Paul: Ich würde das klar so kommunizieren, dass es vorbereitet wurde, aber erst bearbeitet wird wenn es Menschen gibt die sich damit befassen wollen. 
Auch beim Plemnum einmal so einreichen, damit das Aktenkundig ist bzw. es einmal ordentlich besprochen wird.

ITOP3: Die Sachbearbeitung Finanzen und Assistenz der Verwaltung wird zu sehr abgelenkt

Fulli: Seh ich auch so. Im Übrigen empfinde ich das als äußerst kritisch.
Gregor: Es gibt nicht wirklich Ideen wie man es besser machen könnte, erst mal mit James reden. 
Hannes: Die SB wird auch oft von anderen Stellen gefragt, was ihn ablenkt. 
Vorschlag: feste Arbeitszeiten der SB, wo nicht ansprechbar. In anderen Zeiten steht er zur Verfügung.
Fulli: Ein anderes Büro wäre super, weil das Servicebüro oft als Sekreteriat zweckentfremdet wird. Es ist halt viel besser wenn du ohne Ablenkung arbeiten kannst. 
Gregor: Redet mal nochmal über mit James, wie er es sieht bzw möchte. 
Fulli: Der Angestellte hat den Sonderstatus, dass man auch mit privat Mist nervt. Und das soll halt nicht sein.
Paul: Ich glaube das ist gar nicht so schlimm, und man sollte auch immer bedenken, dass wir sehr kollegial sind und viel miteinander reden. 

ITOP4: Öffnungszeiten im Servicebüro

Fulli: Halte ich für sinnvoll. Das muss aber auch bedeuten, dass das gleichzeitig für "Ansprechzeiten" der o.g. Sachbearbeitung gilt. Öffungszeiten des Servicebüros sollten sich meines Erachtens nach auf maximal 3 Tage zu je 4 Stunden die Woche beschränken. Diese Öffnungszeit könnte dann jeweils 2 Stunden je Tag bedeuten. Zum Beispiel über die Mittagspause 11:30 bis 13:30 Uhr und nochmals von 15 bis 17 Uhr. (aber das muss natürlich zu den Arbeitszeiten passen (gleitzeitmodell?))
Gwyn: Könnte mir auch vorstellen da Zeiten zu übernehmen, wenn ich eh da bin. Hatte Elli dafür nicht nen ITOP fürs nächste RK für?
Elli: Ja hab ich. Aber gerne auch Anmerkungen hier, die Vorschläge von Fulli sind ja schon mal ein guter Anfang.
Liegt bei mir und ist in Arbeit, ich hoffe, das so schnell wie möglich klären zu können.
Hannes: Mir ist sehr wichtig, dass das Service-Büro wieder öffnet. Um Präsenz zu zeigen und Anfragen zu kanalisieren, das nicht die perosn die gerade zufällig da ist sich drum kümmenr muss.
Paul: Damit wir hier gleich was von Personal mitnehmen können: Ist es in Ordnung, wenn Angestellte (Student:innen) feste Zeiten anbieten "sollen"?
Gregro: Ja, das könnte man machen, dass er zu festen Zeiten im A-Gebäude ist. 

ITOP5: Account bei Berufsgenossenschaft (VBG) 

Das Referat Finanzen hat angemerkt, dass bei der VBG ein Account eingerichtet werden sollte, um eine einfachere und schnellere Kommuniktion mit der VBG zu ermöglichen. 
Diskussion:
Fulli: Dadurch besteht zumindest einfacher die Möglichkeit entsprechende Bruttogehalts-Jahresmeldungen zur Berechnung des Beitrags der VBG gegenüber der VBG zu korrigieren, falls Differenzen im Rahmen der Lohnbuchhaltung ersichtlich werden. Dieser Vorgang ist unter anderem jedes Mal notwendig, wenn z.B. das Lohnbüro gewechselt wird. Da die Systeme in Deutschland einfach zu dumm sind, um einen unterjährigen Wechsel abzubilden (dadurch ist die Summe immer zu niedrig).
Elli: Wird gemacht.

ITOP6: Mail-Adresse entgelt@ archivieren

Die Mailadresse Entgelt wurde mal eingeführt um mit sensible Lohndaten kommunizieren zu können. Deshalb wird diese Mailadresse nicht archiviert. Unser aktuelles Lohnbüro arbeitet aber nun über ein eigenes Lohnportal und die nicht archivierte Mailadresse ist nun nicht mehr notwendig. 
Deshalb soll die Mailadresse nun wieder "normal" eingeliedert werden, da die Stelle Entgelt davon kommunizieren soll. 
Mail wurde an Webservices@ am 05.05 geschickt, bis jetzt noch keine Antwort. 
Fulli: Und was passiert wenn wir das Lohnbüro wechseln müssen und diese die Dokumente wieder per Mail versenden oder entsprechend empfindliche Informationen darüber ausgetauscht werden? In meiner Welt müssen die uns zwar verschlüsselte Zugänge bzw. Dokumente zur Verfügung stellen, ist denn aber der StuRa in der Lage selbiges zu leisten?
SvA: Ob wir neuen Verteiler entgelt@ oder eine Liste mit anderem Namen macht überhaupt keinen Unterschied.
Elli: Wir erstellen einen neue Verteiler für die Stelle (ob entgelt@ oder anderer Name, bereden wir in anderem Rahmen noch).

ITOP7Konkretisierung der Aufgaben der Stelle Mittelverwendung

Bei der Stelle "Zuständigkeit Mittelverwendung"
es bis jetzt noch nicht in de Aufgaben der Stelle vermerkt, dass die Angestellte auch nach Artikel, die gekauft werden sollen, auch im Internet nach den "besten" (Preis, Nachhaltig, CO2, ...) recherchieren soll. 
Soll dies nun mit aufgenommen werden, also die Stellenauschreibung verändert werden oder war alles nur ein Missverständnis und die Stelle bleibt so wie sie aktuell ausgeschreiben wurde. 
Gwyn: bei "(Bestellungen, Buchungen und so weiter)" würde ich Vergleichssangebote schon als "und so weiter" sehen. Gern explizit noch mit aufführen
Paul: Wenn da was bei den Formulierungen "unsauber" ist, dann habe wohl ich das "verbockt". Aber das kann ja sicherlich einfach angepasst werden. Das kann ja auch einfach "dediziert" in die Einarbeitung geschrieben werden.
finanzen@ (fullforce@): Es kann schon zeitaufwändig sein. Wer entscheidet dann am Ende? Welches Angebot wird verwendet.
Vorbereitenende Tätigkeit oder ist diese Stelle zuständig die Bestellung letzlich zu tätigen?
Paul: Es sollte vorbereitend sein. So habe ich es verstanden. Und bei der Beschaffung von Dingen unterstützen. 
Hannes: Es wäre sinnvoller wenn es zwei Stellen geben würde, welche Angebote heraussucht. So kann niemand ungeiegnte Produkte raussuchen.
Paul: EIne Stelle sollte ausreichen, da sonst ja immer die Antragsstellerin die Produkte rausgesucht hat und so machte es jetzt zumindest eine Außenstehende Person. 
Fulli: Kann problematisch werden weil 2.5h eventuell bei Ballung von Themen zu wenig sein könnte.
Paul: Muss man dann anpassen.
Sophia: Gilt das dann für alle Beschaffungen oder nur über bestimmte?
Fulli: Nein, steht in der Finanzordnung, ab welcher Höhe es geprüft werden muss.

ITOP8: Arbeitsablauf Stelle Entgelt

Die Aufgabenbeschreibung der Stelle "Entgelt
ist mit den Begriffen "Verwaltung und Übermittlung" etwas wage beschrieben. Deshalb soll nun dieses Verfahren vorgestellt werden, was den genauen Ablauf von der Stelle Entgeld beschreibt:
Verfahren Stelle Entgelt in Bezug auf die Lohnunterlagen
  1. Die Angestellte ist dazu verpflichtet regelmäßig ihr Mailpostfach zu prüfen (min. 3 Tage/ Woche)
  1. Wenn die Lohnunterlagen vom Lohnbüro auf dem Lohnportal übermittel wurden, was per Mail angekündigt wird, ist die Angestellte verpflichtet, spätestens zwei Tage nach eintreffen der Mail, die Lohnunterlagen für die Weiterarbeit vorzubereiten. Darunter fällt:
  1. 1x Ausdrucken der SEPA Sammelprotokolle für das Finanzamt
  1. Ausdrucken der SEPA Sammelprotokolle der Krankkasse pro Krankenkasse
  1. Ausdrucken der SEPA Sammelprotokolle der Gehälter pro Arbeitnehmerin
  1. Auf den SEPA Sammelprotokolle die Begünstigte Person/Unternehnemen sowie den Betrag und die IBAN zu markieren
  1. Alle anderen Dokumente die für die Ablage relevant sind (siehe Doku Ablage[noch nicht erstellt]) auszudrucken und korrekt abzuheften
  1. Nun müssen die zu überweisenden Gehälter der Arbeiterinnen und Beiträge der Krankenkassen geprüft werden
  1. Um die Gehälter zu prüfen, wird überprüft ob das Bruttogehalt auf den Verdienstabrechnungen mit dem auf dem Arbeitsvertrag übereinstimmt
  1. Um die Beiträge der Krankenkassen zu prüfen, wird über die Beitragsabrechnung kontrolliert ob jede Arbeitnehmerin bezüglich ihrer Beschäftigung korrekt zugewiesen wurde. (GF= Knappschaft, Werkstudent = individuelle Krankenkasse) [Informationen dazu aus Personalfragebogen entehmen]. Anschließend werden die Beiträge rechnerisch geprüft ob die Endsumme des zu überweisenden Beitrags übereinstimmt. 
  1. Anschließend wird eine Email an Finanzen@ und Personal@ geschrieben um der Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.
  1. Die ausgedruckten und vorbereiteten SEPA Sammelprotokolle werden, mit Büroklammern nach Genre getrennt, in einer Folie, in die Unterschriftenmappe, im Servicebüro, unter Finanzen (Sachbearbeitung Finanzen soll das bekommen(dazu gibt es theoretisch noch keine klare Ablage, außer den "Posteingang" der Sachbearbeitung Finazen, hier könnte das meiner Ansicht nach abgelegt werden.))(Fulli) einsortiert 
SvA: Bitte in nem Arbeitstreffen besprechen oder sonstwoanders.

ITOP9Änderung Finanzordnung notwendig

In der Finanzordnung 
steht unter §12 das der StuRa eine Buchhalterin einsetzt die nicht Mitglied des StuRa sein darf. Des Weiteren steht unter §14, dass der StuRa eine Kassenverwalterin einsetzt. Beides ist zurzeit nicht gegeben, wie soll hier Verfahren werden. 
Fulli: Ich habe bereits eine Arbeitskopie in meinem persönlichen Ordner erstellt. Diese Änderungen sind bereits integriert.
SvA: Ausschuss Finanzen muss sich kümmern.
Paul: Jo! a-fin@

ITOP10: Zuviele Minusstunden der Angestellten

Referat Personal ist aufgefallen, dass es am Anfang der Einstellungswelle schon zu Minusstunden bezüglich der Arbeitszeiten kam. Wir sind hierbei verwundert, da wir nicht unbedingt mit Minus- sonder eher Plusstunden gerechnet haben. 
Hierzu eine Übersicht:
Daraufhin kam die Nachfrage, wie das denn sein kann und ob es schon für alle Stellen eine Doku gibt.
Eine Übersicht der bis jetzt erstellten Dokus der Stellen:
      Zuständigkeit Betreuung Fakultätsarbeitskreise: Nein
      Zuständigkeit Betreuung Hochschularbeitskreis: Nein
      Zuständigkeit Verwaltung von zu erledigenden Aufgaben: Nein
      Zuständigkeit Ermittlung von zu erledigenden Aufgaben: Nein
      Zuständigkeit Verwaltung von Terminen: Nein
      Zuständigkeit Antrags- und Beschlussverwaltung: Nein
      Zuständigkeit Protokollierung: Nein
      Zuständigkeit Assistenz Sitzungsleitung: Nein
      Zuständigkeit Ausfertigung: Nein
      Zuständigkeit Stellenausschreibung: Begonnen
      Zuständigkeit Entgeltabrechnung: Begonnen 
      Zuständigkeit Amtsausschreibung: Nein
      Zuständigkeit Darstellung Stellenplan (Organigramm): Begonnen
      Zuständigkeit Assistenz Bescheinigung der Mitwirkung: Fertig
      Zuständigkeit Anträge zum Semesterticket: Fertig
      Zuständigkeit Instandhaltung IT-Services: Begonnen
      Zuständigkeit Mitgliederverwaltung offline: Fertig
      Zuständigkeit Mitgliederverwaltung online: Fertig
      Zuständigkeit Verwaltung Post: Fertig
      Zuständigkeit Verwaltung Ablage: Nein
      Zuständigkeit Assistenz Haushaltsplan: Begonnen
      Zuständigkeit Mittelverwendung: Begonnen/ Fertig?
      Zuständigkeit Newsletter und Vorstellung: Nein
      Zuständigkeit Berichterstattung: Nein
      Zuständigkeit Projekt Einführung Anstellung von Student:innen: Nein
      Zuständigkeit Anwerbung Kandidaturen Hochschulwahlen 2022: Nein
Fulli: Schade.
Gwyn: Die Festlegung des Umfanges der Stellen war doch eh erst mal geschätzt. Vielleicht ist dann jetzt der Zeitpunkt, an dem das mal aktiv überprüft und vor allem mit fachlicher Weisung und Angestellten abgeglichen werden sollte? Eventuell sollte bei Nichterbringung der Stunden im Auge behalten werden, dass das Arbeitsverhältnis dann eher beendet wird als bis zur aktuellen Befristung, um die Minusstunden auszugleichen, bzw. 1-2 Zahlungen ausgesetzt/verringert werden.
Elli: Warum steht bei Mitgliederverwaltung online 0 Stunden, wenn ich den Großteil der Zeit mit anderen Aufgaben gefüllt habe?
Gregor: Weil es hier nur um reine Stundenzahl geht, nicht um geleistete Tätigkeit.
Elli: Nur am Rande: die Minusstunden bei meinen anderen zwei Stellen kommen zustande, weil ich nicht mehr geschafft habe. Die Arbeit ist an sich da.
SvA: Wenn die Stunden für Post jetzt im Semester runtergesetzt werden, warum gilt das nicht für die anderen Stellen?
- Diskussion beginnt -
Gregor: Arbeitstreffen!

ITOP11: Verfahren zum Führen eines Personalgesprächs

Gregor: Ich würde gerne ein Arbeitstreffen hierzu machen.
Paul: Die 

ITOP12: Anpassung der AE wegen der SHK Einstellungen

Es gibt von Paul für den Vorstand - also unabgängig vom TOP hier - eine erste grobe Erarbeitung. Sie hat aber nur bedingt einen Zusammenhang mit "Anpassung der AE wegen der SHK Einstellungen". Maßgeblich geht es um möglichst geringen Aufwand für die Ermittlung, der nun mittlerweile politisch etablierten Aufwandsentschädigung, zu haben und sie dennoch "gerecht" zu gestalten. https://www.stura.htw-dresden.de/stura/vorstand/kan/aufwandsentschaedigung-2022-2023/aufwandsentschaedigung-2022-2023
(Fulli): Zur Erinnerung: steuerfreie Aufwandsentschädigung ist KEIN Zeitersatz. Es geht hierbei um den Aufwand, welcher im Rahmen einer "normalen" Anstellung ohnehin als Werbungskosten geltend gemacht werden könnte. In Bezug auf den StuRa haben wir uns daher damals dazu entschieden die Pauschale von derzeit 250 € je Monat Mitwirkung als maximale Grenze anzusehen, weil die ohne Nachweisführung steuerfrei erstattbar ist.
Unabhängig ist hierbei daher, ob ich z.B. an 7 Tagen in den StuRa fahre um dort jeweils für 8 Stunden mein Ehrenamt auszuführen oder ob ich an 7 Tagen in der StuRa fahre um dort für jeweils 1 Stunde mein Ehrenamt auszuführen. In beiden Fällen habe ich den gleichen Aufwand und damit Anspruch auf die gleiche Höhe der Aufwandsentschädigung.
Da diese Ermittlung fast unmöglich im Detail nachvollzogen werden kann, muss also eine andere Form der Ermittlung herhalten. Wir hatten daher angedacht, dass die damaligen Verteilungsschlüssel nach "Zeit" berechnet werden, um eine Vergleichsmöglichkeit zu besitzen. Es wurde die Annahme unterstellt, dass jemand der mehr "Zeit" aufwendet natürlich auch mehr Aufwand im Sinne der Werbungskosten haben muss. Jedoch ging es dabei niemals darum zu ermitteln, ob Arbeit z.B. im "hardcore-modus" erledigt wurde. Selbst wenn z.B. eine Referatsleitung Finanzen 5 mal die Woche in den StuRa kommt um "Kleinigkeiten" zu erledigen, weil zu diesem Zeitpunkt nicht mehr (Arbeit) ansteht, so ist dennoch der "maximale" Aufwand zu entschädigen. (Wenn unterstellt wird, dass 5 mal pro Woche als maximal angesehen wird.). Es gehört daher meines Erachtens nach eine Pauschale eingeführt, die unabhängig der Aufgabenbewältigung geleistet werden muss, sondern sich daran zu orientieren hat, wie häufig Menschen das Ehrenamt begleiten. (Wenn ich nicht da bin oder nix tue, dann hab ich keine AE. Wenn ich da bin und Dinge tue, dann habe ich maximale AE). In meiner Welt muss z.B. eine Vorständin, eine Ref.-Leitung Verwaltung, Finanzen oder ähnlich geartete (die jeden Tag da sein "müssten") pauschal 250 € AE pro Monat zugesprochen bekommen.
Paul: Nur noch der Form halber ein Gedanke: Wurde mit Einführung der Anstellung von Student:innen (& Co) der Stellenplan (auch gemäß StuRa-AE-O) angepasst? -> siehe TOP 15 unten
SvA: Das ist doch eine Diskussion für den Ausschuss Personelles?
Gregor: Im Stellenplan steht doch 0,8 oder 0,6 Vollzeitstellen. Dann kann man doch einfach hier die Stunden, die von Angestellten übernommen werden, abziehen. Wird in Ausschuss Personelles verlegt.
Das Referat Personal (Leitung Gregor) ruft eine Sitzung vom Ausschuss Personelles zur Sache an.

ITOP13: Personalveränderungen

Die Angestellte für die Stellen "Zuständigkeit Assistenz Sitzungsleitung", 50% "Zuständigkeit Antrags- und Beschlussverwaltung" und 50% "Zuständigkeit Protokollierung" hat zum ende 05. gekündigt. 
Die Angestellte die die Stelle "Zuständigkeit Betreuung Fakultätsarbeitskreise" inne hat wechselt ab 06. auf die Stelle "Zuständigkeit Verwaltung von zu erledigenden Aufgaben" und die Stelle "Zuständigkeit Verwaltung von Terminen" laut dem Vorstandsbeschluss in der 14. Sitzung.
Gwyn: Laut 05 meiner Meinung nach? Siehe Mail vom 13.04.
SvA: Vielleicht war Ende 05 gemeint?
Die Angestellte Alpha die die Stelle  "Zuständigkeit Verwaltung Post" inne hat wird ab dem 01.06. die Stellen "Zuständigkeit Mittelverwendung" und "Zuständigkeit Assistenz Haushaltsplan" übernehmen. 
Die Angestellte Beta die die Stellen "Zuständigkeit Mittelverwendung" und "Zuständigkeit Assistenz Haushaltsplan" inne hat gibt diese ab dem Ende 05 auf. Diese Stellen werden nicht erneut ausgeschrieben, da dort am Anfang 04 die Absprache getroffen wurde, dass Alpha diese ab dem Monat 07 übernimmt und für die Einarbeitung übrige Arbeitszeit von der Stelle "Zuständigkeit Verwaltung Post" verwendet. 
Wie schon erwähnt wurde die Stelle "Zuständigkeit Verwaltung Post" mit zuviel Arbeitszeit ausgestattet, um dies zu korrigeren wird die Stelle ab 06. auf 2,5 std die Woche reduziert. Mit dem Geld Von den übrigen 2,5 std soll die Stelle "Zuständigkeit Finanzprüfung" geschaffen werden. 
Dementsprechend sind die Stellen:
    "Zuständigkeit Betreuung Fakultätsarbeitskreise"
    "Zuständigkeit Assistenz Sitzungsleitung"
     50% "Zuständigkeit Antrags- und Beschlussverwaltung" 
     50% "Zuständigkeit Protokollierung"
     "Zuständigkeit Instandhaltung IT-Services" (war noch nie besetzt) 
     "Zuständigkeit Verwaltung Post"
     nicht besetzt und sind entsprechend öffentlich aussgeschrieben ->https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ref/personal/angestellte/anstellung-von-studentinnen/vorstellung
     Um die Stellen erfolgreich bis zum Anfang 01.06. besetzten zu können entschied die Referatsleitung dafür ÖA zu bitten dafür am 16.05 Werbung dafür zu machen. 
Diskussion:
Dirk: Im nächsten Semester sollte darauf geachtet werden keine ständige Änderung der Anstellungsverhältnisse im laufenden Semster zu haben sondern einmalig zu Beginn einzustellen, der Wechsel sollte maximal halbjährlich erfolgen. Um den Arbeitsaufwand bewältigbar zu halten und nicht Geld zur Einarbeitung zu "verbrennen".
SvA: Irre ich mich oder gibt es für die FAKs nicht schon eine interne "Bewerbung"? Ist es nicht blöd, dass dann trotzdem auszuschreiben und den Studis Hoffnungen zu machen?
Gregor: Es wird jede Stelle mit dem bestmöglich Menschen bestzt. StuRa Mitglieder haben kein "Recht" auf die Stelle. 
Gwyn: Es sollten zunächst mit den bereits eingegangenen "internen" Bewerbungen geschaut werden, wer wo hin passt und was übernehmen kann. Es wird erheblichen Mehraufwand schaffen, das erneut auszuschreiben, weil das auch erneut Vorstellungsgespräche und Co nach sich ziehen wird. Allen Studierenden ist ja bekannt, welche Stellen es gibt und sie können sich nach wie vor auf alle Stellen bewerben. Kürzlich ist ja erst wieder eine random Bewerbung eingeflogen.
Stimme zu, dass im kommenden Semester wesentlich weniger Bewegung erfolgen muss. Dafür ist das Konzept ja aber gerade halt einfach neu und wir lernen da eben gerade sehr viel draus. Entsprechend wird da gerade eben noch viel rumgeschoben, bis wir Modi gefunden haben, die auch langfristig funktionieren (was ja auch für das Learning aus dem Umfang einzelner Stellen gilt).
Gregor: Wenn auf der Seite im Plone (https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ref/personal/angestellte/anstellung-von-studentinnen/vorstellung) die Ausschreibungen öffentlich zugänglich sind, dann sind diese öffentlich ausgeschrieben und jede Person kann sich darauf bewerben. 

ITOP14: Modus zum Bewerben von freien oder freiwerdenden Stellen während des Semesters

SvA: Jedes Jahr im September wäre es angebracht so viel wie möglich zu werben, da dann alle Stellen neu besetzt werden sollen. Aber wie sollen freie Stellen im Semester ausgeschrieben werden?
Möglichkeiten wären:
  • Mail an alle Studis
  • Social Media
  • Newsletter
  • Discord-Server der Fakultäten (und der Studiengänge)
  • HTW Jobbörse
  • nur StuRa-intern
Diskussion:
Gwyn: Newsletter zu Beginn des Semesters. Wenn es darauf zu wenig Feedback in Form von Bewerbungen gibt, dann auch andere Kanäle. Würde die Entscheidung über die Art der Verbreitung aber auch ÖA überlassen. (?)
Jobbörse sollte für Stellen genutzt werden, die lange nicht besetzt werden können, weil zu wenige Bewerbungen. Der Rest konnte ja auch in diesem Semester sehr schnell besetzt werden. Btw kann man das vielleicht mal für die Stelle IT-Services machen?
MLp: Gern für die IT-Stelle werben. Der Anspruch ist nur leider sehr hoch, weshalb es schwer ist diese zu besetzen. Göran und ich konnten leider bisher noch keine ausreichend gute Kandidaten in unseren Studiengängen erreichen, die auch wirklich für diese Stelle bezahlt werden sollten. Gern auch mal bei den ETlern Werbung intensiviert unterbringen, wenn es speziell um die IT-Stelle geht.

ITOP15: Angestellte im Stellenplan

§ Bewältigung des Aufwandes durch einzelne Stellen Absatz 5 StuRa-AE-O
vat@: Mit den Angestellten - insbesondere auch durch die Anstellung von Student:innen - sollten doch erhebliche Anpassungen vorgenommen werden. Zumindest sollten die Stellen (und deren Aufwand) aufgenommen sein, oder?
vat@: BTW: Es sollte ein "ordentlicher" Platz gefunden werden, wo der Stellenplan abgelegt wird. (Aktuell fliegt er nur wegen der Ermittlung von AE rum.) Was ist dazu den Angestellten (mindestens Zuständigkeit Amtsausschreibung und Zuständigkeit Stellenausschreibung) erklärt wurden? Ich schlage "vorübergehend" https://www.stura.htw-dresden.de/stura/vorstand/stellenplan/ vor. Nach einer möglichen Anpassung der StuRa-AE-O sollte er zu https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ref/personal/stellenplan/ verschoben werden.

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