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Zuständigkeit Entgeltabrechnung

Ausschreibung der Stelle als studentische:r Angestellte:r für die Zuständigkeit Entgeltabrechnung

 

Zur Sicherstellung der Erfüllung unserer Aufgaben gemäß dem Hochschulgesetz für unsere Teilkörperschaft öffentlichen Rechts sollen grundständige Aufgaben von Student:innen über eine Anstellung erledigt werden. Dabei soll es sich grundsätzlich um den Bereich der Verwaltung handeln, wobei durch die Anstellungen die mehr als 100 ehrenamtlichen studentischen Mitglieder zur studentischen Interessenvertretung unterstützt werden sollen.
Auch wenn es sich nicht um eine "klassische" Stelle einer wissenschaftlichen Hilfskraft (ohne Hochschulabschluss) handelt, da hier kein wissenschaftliches Arbeiten stattfindet, soll die Stelle ähnlich betrachtet werden wie die einer studentischen Hilfskraft an unserer HTW Dresden.

 

Dein Arbeitsumfeld

 

Als dein StuRa sind wir keine normal "kategorisierbare" Arbeitsstelle, was sich schon daran erkennen lässt, dass die Stellen im StuRa über den Semesterbeitrag finanziert werden und du deine eigene Anstellung mit finanzierst.
Nahezu alle anderen Aktiven hier sind "Unprofessionelle" beziehungsweise deine Kommiliton:innen, die neben dem Studium - in oft al­t­ru­is­tischem Charakter - Verantwortung durch die Übernahme von Funktionen zeigen.
Daher bewegen wir uns im Spannungsfeld von chaotisch jugendlicher politischer Interessenvertretung bis hin zur drögen und schmerzhaften Bürokratie einer Selbstverwaltung im öffentlichen Sektor.

Das vergleichsweise besonders legere Arbeitsumfeld bietet viel Raum zur Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, beispielsweise bei den Arbeitszeiten. Durch die überwiegend Ehrenamtlichen wird beim StuRa üblicher Weise bis in den Abend gearbeitet, auch da frühestens am Nachmittag größere reguläre Sitzungen abgehalten werden können. Gerade auch im Bezug auf Studienleistungen, wird auf Sitzungen während des Prüfungsabschnittes verzichtet. Daher ist auch für dich eine flexible Arbeitszeiteinteilung möglich.

Darüber hinaus soll durch angestellte Student:innen beim StuRa das bewältigt werden, was an zu erledigenden Aufgaben als wichtig und dringlich erscheint, aber durch die anderen ehrenamtlichen Aktiven gerade nicht geleistet werden kann. Auch wollen wir so die Möglichkeit bieten, dass sich nicht nur finanziell gut situierte Student:innen im StuRa der Aufgabenbewältigung widmen können.

 

studentische:r Angestellte:r für Verwaltungsaufgaben

Zuständigkeit

Entgeltabrechnung

Referat Personal

Umfang

monatlich 10 Stunden (1/16 Vollzeit)

Zweck

Die Selbstverwaltung der Studentinnenschaft hat zur Bewältigung der Verwaltungsaufgaben eine Vielzahl von bezahlten Stellen geschaffen.
Die eigentliche Abrechnung der unterschiedlichen Entgelte geschieht durch eine externe Firma. Aber die Vorbereitung, etwa das Erheben der dafür notwendigen Informationen über die Angestellten, und die Umsetzung, etwa die Auszahlung, geschieht durch den StuRa selbst.

Aufgaben

Betreuung der Entgeltabrechnung (zu Anstellungen beim StuRa)

  • Entgegennahme, Verwaltung, Übermittlung und Ablage der aktuell bestehenden Arbeitsverhältnisse, insbesondere hinsichtlich der für die Entgeltabrechnung relevanten Informationen zu einzelnen Personen, etwa zu leistende Arbeitszeit und Daten durch den Personalfragebogen, insbesondere gegenüber dem Unternehmen zur Entgeltabrechnung, dem Referat Finanzen
  • Entgegennahme, Verwaltung, Übermittlung und Ablage der Informationen über die geleistete Arbeitszeit

Anforderungen

muss
  • Bereitschaft zur Einarbeitung diverse Konstellation der vielfältigen Regelungen in der Entgeltabrechnung
  • Bereitschaft zum kontinuierlichen monatlichen Arbeiten
  • Bereitschaft zur Einarbeitung und Umsetzung von Verwaltungsabläufen
  • Vertrauenswürdigkeit, etwa insbesondere hinsichtlich der Zuverlässigkeit
  • besondere Sorgfalt für die Richtigkeit von Angaben von Angestellten
  • Bewusstsein für die Sensibilität persönlicher Daten
soll
  • grundsätzliche Kenntnisse zu Beschäftigungsverhältnissen, insbesondere zur Vergütung von Angestellten im öffentlichen Dienst und für studentische Hilfskräfte an einer Hochschule, insbesondere unserer Hochschule
  • Ruf für vertrauenswürdige Erledigung von Aufgaben
  • Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten
  • gute Deutschkenntnisse
kann
  • Erfahrungen bei der Entgeltabrechnung
  • Kenntnisse zur Vielzahl von verschiedenen Modellen hinsichtlich Steuern, Sozialabgaben und ähnlichen finanziellen Belangen zur Beschäftigung von Student:innen
  • Erfahrungen im Personalwesen, insbesondere im öffentlichen Dienst
  • Mitglied Referat Personal
  • Mitglied Bereich Angestellte
  • Mitglied Kanzlei
  • Mitglied Referat Finanzen
  • Mitglied Bereich Buchhaltung

Zuordnung

Referat Personal

 

Arbeitsbedingungen

 

Bewusst lehnen wir uns an den Arbeitsbedingungen an unserer HTW Dresden an, wobei - auch wenn wir keine Tätigkeiten in der Wissenschaft anbieten, sondern in der Verwaltung - wir alle als sogenannte studentische Hilfskraft (wissenschaftliche Hilfskraft ohne Abschluss) vergüten. Unabhängig von unserem Anspruch als studentische Interessenvertretung richtet sich danach auch der Modus zur Ermittlung von zu vergütenden Arbeitsstunden, Urlaub und ähnlichem. Bei Verbesserungen oder Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen an unserer HTW Dresden werden wir dem entsprechen wollen.

Grundsätzlich ist das Referat Personal bei allen Angestellten für Weisungen vorgesetzt. Fachlich vorgesetzt sollen immer diejenigen sein, die für die Funktion im Amt sind, denen die Stelle zugeordnet ist. Alle sollten auch Student:innen sein, wie du und ich.

Der StuRa erwartet, dass nachweislich die Arbeitszeiten vermerkt und vorgelegt werden. Arbeitsergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Auch die Dokumente zur Einarbeitung für die Stelle sollen zur Übergabe an Nachfolgende stets durch die Angestellten verbessert werden.

 

Bewerbung

 

Deine Bewerbung - in Form einer kurzen Vorstellung und Motivation - richtest du bitte per Mail von deinem Mail-Konto bei der Hochschule an

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