Zuständigkeit Mittelverwendung
Zur Sicherstellung der Erfüllung unserer Aufgaben gemäß dem Hochschulgesetz für unsere Teilkörperschaft öffentlichen Rechts sollen grundständige Aufgaben von Studentinnen über eine Anstellung erledigt werden. Dabei soll es sich grundsätzlich um den Bereich der Verwaltung handeln, wobei durch die Anstellungen die mehr als 100 ehrenamtlichen studentischen Mitglieder zur studentischen Interessenvertretung unterstützt werden sollen.
Auch wenn es sich nicht um eine "klassische" Stelle einer wissenschaftlichen Hilfskraft (ohne Hochschulabschluss) handelt, da hier kein wissenschaftliches Arbeiten stattfindet, soll die Stelle ähnlich betrachtet werden wie die einer studentischen Hilfskraft an unserer HTW Dresden.
Dein Arbeitsumfeld
Als dein StuRa sind wir keine normal "kategorisierbare" Arbeitsstelle, was sich schon daran erkennen lässt, dass die Stellen im StuRa über den Semesterbeitrag finanziert werden und du deine eigene Anstellung mit finanzierst.
Nahezu alle anderen Aktiven hier sind "Unprofessionelle" beziehungsweise deine Kommilitoninnen, die neben dem Studium - in oft altruistischem Charakter - Verantwortung durch die Übernahme von Funktionen zeigen.
Daher bewegen wir uns im Spannungsfeld von chaotisch jugendlicher politischer Interessenvertretung bis hin zur drögen und schmerzhaften Bürokratie einer Selbstverwaltung im öffentlichen Sektor.
Das vergleichsweise besonders legere Arbeitsumfeld bietet viel Raum zur Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, beispielsweise bei den Arbeitszeiten. Durch die überwiegend Ehrenamtlichen wird beim StuRa üblicher Weise bis in den Abend gearbeitet, auch da frühestens am Nachmittag größere reguläre Sitzungen abgehalten werden können. Gerade auch im Bezug auf Studienleistungen, wird auf Sitzungen während des Prüfungsabschnittes verzichtet. Daher ist auch für dich eine flexible Arbeitszeiteinteilung möglich.
Darüber hinaus soll durch angestellte Studentinnen beim StuRa das bewältigt werden, was an zu erledigenden Aufgaben als wichtig und dringlich erscheint, aber durch die anderen ehrenamtlichen Aktiven gerade nicht geleistet werden kann. Auch wollen wir so die Möglichkeit bieten, dass sich nicht nur finanziell gut situierte Studentinnen im StuRa der Aufgabenbewältigung widmen können.
studentische Angestellte für VerwaltungsaufgabenZuständigkeitMittelverwendungReferat Finanzen | |
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Umfang |
monatlich 10 Stunden (1/16 Vollzeit) |
Zeitraum |
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Zweck |
Die Studentinnenschaft - mit ihrem Organ StuRa - muss sich aus den Beiträgen der eigenen Mitglieder - den Studentinnen - finanzieren, um sich selbst zu verwalten, wobei sie gesetzliche Aufgaben zu erfüllen hat. Der StuRa ist insbesondere auch bei der Verwendung von finanziellen Mitteln - praktisch der Ausführung des Haushaltsplanes - gezwungen sich an die üblichen formalen Vorgaben zu halten, wie sie auch für andere Stellen einer Körperschaft öffentlichen Rechts des Landes gelten. Aber ohnehin versteht sich der StuRa als Stelle der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, um es zu vermeiden ungerechtfertigt studentische Gelder zu verschleudern. Maßgeblich die Anschaffung und Beschaffung - also der tatsächlichen Verwendung von finanziellen Mitteln, neben Ausgaben für Personal oder etwa Beiträge durch den Zusammenschluss mit anderen Interessenvertretungen - sollen unnötige hohe Preise vermeiden. |
Aufgaben |
Unterstützung zur guten Verwendung finanzieller Mittel
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Anforderungen |
muss
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Zuordnung |
Arbeitsbedingungen
Bewusst lehnen wir uns an den Arbeitsbedingungen an unserer HTW Dresden an, wobei - auch wenn wir keine Tätigkeiten in der Wissenschaft anbieten, sondern in der Verwaltung - wir alle als sogenannte studentische Hilfskraft (wissenschaftliche Hilfskraft ohne Abschluss) vergüten. Unabhängig von unserem Anspruch als studentische Interessenvertretung richtet sich danach auch der Modus zur Ermittlung von zu vergütenden Arbeitsstunden, Urlaub und ähnlichem. Bei Verbesserungen oder Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen an unserer HTW Dresden werden wir dem entsprechen wollen.
Grundsätzlich ist das Referat Personal bei allen Angestellten für Weisungen vorgesetzt. Fachlich vorgesetzt sollen immer diejenigen sein, die für die Funktion im Amt sind, denen die Stelle zugeordnet ist. Alle sollten auch Studentinnen sein, wie du und ich.
Der StuRa erwartet, dass nachweislich die Arbeitszeiten vermerkt und vorgelegt werden. Arbeitsergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Auch die Dokumente zur Einarbeitung für die Stelle sollen zur Übergabe an Nachfolgende stets durch die Angestellten verbessert werden.
Bewerbung
Deine Bewerbung - in Form einer kurzen Vorstellung und Motivation - richtest du bitte per Mail von deinem Mail-Konto bei der Hochschule an:
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