Änderung StuRa-AE-O
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, die Aufwandsentschädigungsordnung des Studentinnenrates zu ändern. Der notwendige monatliche Aufwand soll von 30 h auf 10 h gesenkt werden und die Mehrjährigkeit gestrichen werden.
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2025-05-12) Tino Köhler
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die Aufwandsentschädigungsordnung des Studentinnenrates zu ändern. Der notwendige monatliche Aufwand soll von 30 h auf 10 h gesenkt werden und die Mehrjährigkeit gestrichen werden.
Begründung zum Antrag
Aktuell muss man entweder mehrjährig in Gremien aktiv gewesen sein oder mindestens 90 h im Quartal gewirkt haben, um AE ausgezahlt zu bekommen. Jemand der nur 70 h mitgewirkt hat, bekommt keinen Cent.
Die Logik dahinter ist recht einleuchtend, da man ja für seine Mitwirkung ein Verlängerung der Förderungshöchstdauer (Gremiensemester) erhält. Bei Mehrjährigkeit besteht dieses "Goodie" nicht mehr und daher zahlen wir ab der ersten Stunde Mitwirkung aus.
Für Q1 2025 sind es 20 Personen die trotz Mitwirkung keine AE erhalten. Davon ca. 3 Personen mit einer zeitlichen Mitwirkung von 50-70 h. Bei den anderen eher im Bereich <30 h.
Wir würden dies gern ändern und auch für neue, nicht mehrjährig mitwirkende StuRis eine Auszahlung ermöglichen, auch wenn sie "nur" 30h mitgewirkt haben.
Unsere Gründe dafür:
- Nicht für alle StuRa Mitglieder ist das Gremiensemester überhaupt von Relevanz, für viele wären 50 € im Quartal ein viel besseres Danke.
- Der Erhalt ist meist in weiter Ferne und steht damit nicht direkt im zeitlichen Kontext der Mitwirkung --> Zusammenhang wird gedanklich nicht hergestellt, das ist bei der finanziellen Auszahlung anders.
- Auch kleine Auszahlungen wirken wertschätzend und könnten zu einer längeren Bindung und vielleicht auch mehr Mitwirkung führen.
- Der Betrag wäre nicht übermäßig hoch.
Im selben Atemzug soll die Mehrjährigkeit als Variable gestrichen werden. Zum einen muss diese ohnehin neu bewertet werden, da nicht mehr nach zwei Jahren Mehrjährigkeit bestehen sollte, sondern nach der Novellierung zum HSG erst nach drei Jahren. Dies ist aber eine unnötig hohe Hürde und muss ständig eruiert werden, ob jemand in dem Quartal die Mehrjährigkeit erreicht hat. Mit der Senkung des Mindestaufwandes auf 30 h im Quartal, sollte es auch für Menschen die länger als drei Jahre dabei sind, möglich sein auch ohne diese Regel Anspruch auf AE zu erhalten. Keep it simple.
Kostenposition im Haushalt (2025)
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anpassung AE-O
Ändere § zu entschädigender Aufwand Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StuRa-AE-O von "monatlich 30 Stunden übersteigt oder" zu "monatlich 10 Stunden übersteigt oder"
Streiche § zu entschädigender Aufwand Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Redaktionell sollte der Absatz dann angepasst werden, oder man lässt den gestrichenen Satz als Platzhalter noch drin.
Anlagen
Änderungsanträge
Änderungsantrag 1
Ändere Antragstext zu: "Der StuRa möge beschließen, die Aufwandsentschädigungsordnung des Studentinnenrates zu ändern. Der notwendige monatliche Aufwand soll von 30 h auf 10 h gesenkt werden und die Mehrjährigkeit gestrichen werden."
Begründung:
4/7/0 --> nicht angenommen
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
18. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussdatum
2025-05-20
Beschlussfähigkeit
11 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 11 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Ausfertigung
2025-05-26 | 2025-05-26 |
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Marius Hoffmann | Elisa Range |
Mitglied im Präsidium | Zuständigkeit Antragsverwaltung Zuständigkeit Beschlussverwaltung |
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