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Änderung StuRa-AE-O

24/25-18-09: Änderung der StuRa-Aufwandsentschädigungsordnung

  

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-05-12) Tino Köhler

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, die Aufwandsentschädigungsordnung des Studentinnenrates zu ändern. Der notwendige monatliche Aufwand soll von 30 h auf 10 h gesenkt werden und die Mehrjährigkeit gestrichen werden.

Begründung zum Antrag

Aktuell muss man entweder mehrjährig in Gremien aktiv gewesen sein oder mindestens 90 h im Quartal gewirkt haben, um AE ausgezahlt zu bekommen. Jemand der nur 70 h mitgewirkt hat, bekommt keinen Cent.
Die Logik dahinter ist recht einleuchtend, da man ja für seine Mitwirkung ein Verlängerung der Förderungshöchstdauer (Gremiensemester) erhält. Bei Mehrjährigkeit besteht dieses "Goodie" nicht mehr und daher zahlen wir ab der ersten Stunde Mitwirkung aus.
Für Q1 2025 sind es 20 Personen die trotz Mitwirkung keine AE erhalten. Davon ca. 3 Personen mit einer zeitlichen Mitwirkung von 50-70 h. Bei den anderen eher im Bereich <30 h.

Wir würden dies gern ändern und auch für neue, nicht mehrjährig mitwirkende StuRis eine Auszahlung ermöglichen, auch wenn sie "nur" 30h mitgewirkt haben.

Unsere Gründe dafür:

  • Nicht für alle StuRa Mitglieder ist das Gremiensemester überhaupt von Relevanz, für viele wären 50 € im Quartal ein viel besseres Danke.
  • Der Erhalt ist meist in weiter Ferne und steht damit nicht direkt im zeitlichen Kontext der Mitwirkung --> Zusammenhang wird gedanklich nicht hergestellt, das ist bei der finanziellen Auszahlung anders.
  • Auch kleine Auszahlungen wirken wertschätzend und könnten zu einer längeren Bindung und vielleicht auch mehr Mitwirkung führen.
  • Der Betrag wäre nicht übermäßig hoch.


Im selben Atemzug soll die Mehrjährigkeit als Variable gestrichen werden. Zum einen muss diese ohnehin neu bewertet werden, da nicht mehr nach zwei Jahren Mehrjährigkeit bestehen sollte, sondern nach der Novellierung zum HSG erst nach drei Jahren. Dies ist aber eine unnötig hohe Hürde und muss ständig eruiert werden, ob jemand in dem Quartal die Mehrjährigkeit erreicht hat. Mit der Senkung des Mindestaufwandes auf 30 h im Quartal, sollte es auch für Menschen die länger als drei Jahre dabei sind, möglich sein auch ohne diese Regel Anspruch auf AE zu erhalten. Keep it simple.

Kostenposition im Haushalt (2025)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anpassung AE-O

Ändere § zu entschädigender Aufwand Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StuRa-AE-O von "monatlich 30 Stunden übersteigt oder" zu "monatlich 10 Stunden übersteigt oder"
Streiche § zu entschädigender Aufwand Abs. 1 S. 2 Nr. 2

Redaktionell sollte der Absatz dann angepasst werden, oder man lässt den gestrichenen Satz als Platzhalter noch drin.

Anlagen

 

Änderungsanträge

[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]

[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

18. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 4
Vertagung auf die kommende Sitzung
Vertagung auf die kommende Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Absatz 1 Satz 2
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung
wegen Unvollständigkeit ((und bisher fehlender Behandlung durch Stelle XYZ ) und daher entstehender Unzulässigkeit vom Präsidium) vertagt

Beschlussdatum

20yy-mm-dd

Beschlussfähigkeit

X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt

Ausfertigung

20yy-mm-dd 20yy-mm-dd

 

 

 

 

Marius Hoffmann Elisa Range
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit Antragsverwaltung
Zuständigkeit Beschlussverwaltung

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