Anpassung (Erhöhung) des Betrages für das Deutschlandticket als Teil vom Semesterticket ab dem Wintersemester 2025/2026
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, - trotz Erhöhung des Preises für das Deutschlandsemesterticket von 60 % · 49 € · 6 Monate auf 60 % · 58 € · 6 Monate - den Vertrag für das Deutschlandsemesterticket nicht zu kündigen und entsprechend den Semesterbeitrag für ab das Wintersemester 2025/2026 von 176.40 € auf 208.80 € zu erhöhen.
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2025-05-12) Ausschuss Finanzielles
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, eine Beitragsordnung zu erlassen, die die aktuelle, geänderte Beitragshöhe enthält.
Begründung zum Antrag
Die aktuelle gültige, vom Rektorat genehmigte Fassung der Beitragsordnung wurde in dieser Form leider nie vom Plenum beschlossen. Grund dafür war das Bestreben zu einer grundsätzlichen Beitragsordnung, welche jedoch nicht vom Rektorat genehmigt wurde. Aus Zeitdruck musste schnell eine Fassung in bisheriger Form mit lediglich angepassten Beträgen her, welche zuvor auch der Genehmigung des Rektorates bestand.
Um diesen Zustand zu heilen, soll die aktuelle Beitragshöhe beschlossen werden. Diese umfasst 26 € für die studentische Selbstverwaltung, 7,38 € für das Fahrradverleihsystem MOBIbike sowie die 60 % des Preises vom Deutschlandticket für das Deutschlandsemesterticket, das sich ab Wintersemester 2025/26 auf 208,80 € beläuft.
Kostenposition im Haushalt (2025)
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Ausfertigen
Rektorat zur Genehmigung vorlegen
(zukünftig Bestrebung für grundsätzliche Beitragsordnung wieder aufnehmen)
Anlagen
Entwurf für die Beitragsordnung (Änderungsfassung) --> noch nicht final!
Änderungsanträge
Änderungsantrag 1
Ersetze den Antragstext:
Der StuRa möge beschließen - trotz Erhöhung des Preises für das Deutschlandsemesterticket von 60 % · 49 € · 6 Monate auf 60 % · 58 € · 6 Monate - den Vertrag für das Deutschlandsemesterticket nicht zu kündigen und entsprechend den Semesterbeitrag für ab das Wintersemester 2025/2026 von 176.40 € auf 208.80 € zu erhöhen.
--> von Antragstellerin übernommen
Änderungsantrag 2
Ersetze den Titel:
Anpassung (Erhöhung) des Betrages für das Deutschlandticket als Teil vom Semesterticket ab dem Wintersemester 2025/2026
--> von Antragstellerin übernommen
Begründung zu Änderungsanträgen 1 und 2
Es soll klar - auch ohne Begründung oder Anlage - der Gegenstand des Antrages - also die tatsächliche Änderung - klar benannt sein. Auch sollte klar erkennbar sein ab wann der Beschluss Wirkung entfaltet.
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
18. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 3.1
Beschlussdatum
2025-05-20
Beschlussfähigkeit
11 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 9 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 2 |
angenommen
Ausfertigung
2025-05-26 | 2025-05-26 |
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Marius Hoffmann | Elisa Range |
Mitglied im Präsidium | Zuständigkeit Antragsverwaltung Zuständigkeit Beschlussverwaltung |
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Von wem ist der Änderungsantragstext? Könnte man das vielleicht noch in den Antrag rein schreiben bitte