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Frühjahrsputz in der Beitragsordnung

24/25-17-07: Frühjahrsputz in der studentischen Beitragsordnung (BO)

 

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-04-28) Bereich Semesterticket

Antragstext

Der StuRa möge beschließen eine Beitragsordnung zu erlassen, die

  • die aktuelle, geänderte Beitragshöhe enthält,
  • den immatrikulierten Studentinnen im Green Tech Year die reguläre Befreiung vom Semesterticket aufgrund des Teilzeitstudiums verwehrt und
  • bei einer Rückerstattung vom Semesterticket bei Besitz eines anderen Tickets den Geltungsbereich des Deutschlandtickets statt des VVO vorsieht.

 

Begründung zum Antrag

Die aktuelle gültige, vom Rektorat genehmigte Fassung der Beitragsordnung wurde in dieser Form leider nie vom Plenum beschlossen. Grund dafür war das Bestreben zu einer grundsätzlichen Beitragsordnung, welche jedoch nicht vom Rektorat genehmigt wurde. Aus Zeitdruck musste schnell eine Fassung in bisheriger Form her mit lediglich angepassten Beträgen, welche zuvor auch der Genehmigung des Rektorates bestand.
Um diesen Zustand zu heilen soll die aktuelle Beitragshöhe hier beschlossen werden. Diese umfasst 26 € für die studentische Selbstverwaltung, 7,38 € für das Fahrradverleihsystem MOBIbike sowie die 60 % des Preises vom Deutschlandticket für das Deutschlandsemesterticket, dass sich ab Wintersemester 2025/26 auf 208,80 € beläuft.

Insbesondere im und nach dem letzten Rückmeldezeitraum zum Sommersemester 2025 ist es zu einer erheblichen Anzahl an Nachfragen und Problemen mit dem Semesterticket der Studentinnen im Green Tech Year gekommen. Diese sind in Teilzeit immatrikuliert, weshalb sie gemäß Beitragsordnung regulär vom Semesterticket befreit sind, das Ticket auf Antrag aber nachkaufen können (Opt-in). Trotz mehrfacher Information der Studentinnen von verschiedenen Stellen gab es dennoch enorme Unklarheiten zum Ablauf des Nachkaufs vom Semesterticket. Laut Studentensekretariat nutzen aktuell 26 von 48 eingeschriebenen Studentinnen im Green Tech Year - also mehr als die Hälfte - das Ticket und haben es entsprechend nachgekauft.
Um zukünftig den Tumult beim Semesterwechsel zu minimieren, sollen die Studentinnen im Green Tech Year wie Immatrikulierte in Vollzeit behandelt werden, d.h. sie werden nicht mehr automatisch befreit, sondern sind zunächst zum Kauf des Tickets verpflichtet. Sie können sich ohne die Notwendigkeit weiterer Nachweise vom Ticket befreien lassen oder es erstattet bekommen (Opt-out).

In der vorhergehenden Legislatur sprach sich das Plenum dafür aus Studentinnen den Betrag vom Semesterticket zu erstatten, wenn sie ein gleichwertiges Ticket vorweisen können. Zum damaligen Zeitpunkt bestand der Geltungsbereich des Semestertickets aus dem Bereich des VVO, entsprechend bezog sich der Beschluss auch auf selbigen. Seit Einführung des Deutschlandsemestertickets ist diese Regelung hinsichtlich des Geltungsbereiches anzupassen. Entsprechend soll eine Rückerstattung vom Semesterticket zum Ende des Semesters nur dann vorgenommen werden, wenn Studentinnen den Besitz eines anderen (gleichwertigen) Deutschlandtickets vorweisen können.

Kostenposition im Haushalt (2025)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Ausfertigen

Rektorat zur Genehmigung vorlegen

(zukünftig Bestrebung für grundsätzliche Beitragsordnung wieder aufnehmen)

Anlagen

Entwurf für die Beitragsordnung (Änderungsfassung)

Änderungsanträge

[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]

[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

17. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 2
Vertagung auf die kommende Sitzung
Vertagung auf die kommende Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Absatz 1 Satz 2
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung
wegen Unvollständigkeit ((und bisher fehlender Behandlung durch Stelle XYZ ) und daher entstehender Unzulässigkeit vom Präsidium) vertagt

Beschlussdatum

20yy-mm-dd

Beschlussfähigkeit

X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt

Ausfertigung

20yy-mm-dd 20yy-mm-dd

 

 

 

 

Marius Hoffmann Elisa Range
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit Antragsverwaltung / Beschlussverwaltung

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