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Rückerstattung vom Semesterticket beim Besitz eines anderen Tickets

23/24-06-17: Rückerstattung vom Semesterticket beim Besitz eines anderen Tickets

 

Antrag

Antragstellerin

Ausschuss Inhaltliches

(Ausschuss Finanzielles)?

Antragsdatum

2023-11-25

Antragstext

Der StuRa möge beschließen allen Studentinnen das Semesterticket zurückzuerstatten, wenn sie ein anderes Ticket besitzen, das im Geltungsbereich der VVO GmbH gültig ist.

Begründung zum Antrag

Beispiel Jobticket

Als Jobticket kann auch ein Deutschlandticket erworben werden. Einige Studierende haben die Möglichkeit ein Jobticket zu erhalten. Das Jobticket - als Deutschlandticket - kostet sie dann höchstens 34,30 €.

Praktisch bedeutet das aber, dass Studentinnen davon keinen Gebrauch machen können. Sie haben nämlich ein grundsätzlich verpflichtendes Semesterticket für monatlich 23,70 € (bis Ende Wintersemester 2023/2024). Der Preis für das entsprechende "Deutschlandticket SemesterTicket-Upgrade" beträgt daher 25,30 € (49 € - 23,70 €). Also für Studentinnen ist es also "günstiger" das Upgrade - anstatt dem "zusätzlichen" Jobticket - in Anspruch zu nehmen. Letztlich müssen sie aber eben insgesamt monatlich 49 € zahlen, nämlich Semesterticket und Upgrade. Der gleiche Leistungsumfang (das Deutschlandticket) wäre aber als Jobticket wesentlich preiswerter (49 € - 34,30 € = 14,70 €).

Möge sich wer vorstellen, dass wir - wie die benachbarte Studentinnenschaft der TU Dresden - auch noch ein Ticket für den SPNV fürs Land (Sachsen) hätten.

Beispiel Deutschlandticket von außerhalb vom VVO

Letztlich wäre aber beispielsweise auch ein anderes Deutschlandticket - also ein Deutschlandticket von einem anderen Verkehrsunternehmen als DVB/VVO - auch ein Grund, um das Semesterticket zurückerstattet zu bekommen. (Ein Grund kann die nur so mögliche Nutzung von angebotenen Zusatzangeboten sein. Es soll nicht sein, dass Studentinnen durch das grundsätzlich verpflichtende Semesterticket in der Wahl vom regionalen Deutschlandticket an die DVB/VVO fest gebunden sein sollen, insbesondere auch da sie auch lokal 49 € zahlen müssen.)
https://www.l.de/verkehrsbetriebe/abos-tickets/deutschlandticket/#c31280
https://www.vms.de/ticket/vms-deutschlandticketplus/

Im Übrigen könnte womöglich auch argumentiert werden, dass der Geltungsbereich der DVB AG ausreichend wäre, um die Daseinsberechtigung vom Semesterticket - nämlich der Mobilität am Hochschulstandort - einzuschließen und demnach ein Nachweis für ein derartiges Ticket ausreichend wäre. Um aber die Debatte nicht unnötig zu verschärfen, wird sich - wie sonst auch bei der Befreiung und Rückerstattung - auf den Geltungsbereich der VVO GmbH bezogen.
Absurder Weise ist die finanzielle Debatte kaum notwendig, da ein Ticket für den Geltungsbereich der DVB AG selbst im Abo und ermäßigt (Schülerinnen bis 15 Jahre) schon fast soviel kostet wie ein nicht subventioniertes Deutschlandticket. Auszubildende (AzubiTicket) zahlen im Übrigen 48 € im Monat für den Geltungsbereich der VVO GmbH. Nur das BildungsTicket, was jeher den Studentinnen vorenthalten ist und auch im gesamten Geltungsbereich der VVO GmbH gültig ist, ist mit 15 € nennenswert billiger.

Weitere (im Zusammenhang mit der Antragserarbeitung aufgekommene) noch beantwortete Fragestellungen:

Ist ein anderer Betrag als der Betrag zum ÖPNV, etwa der Betrag vom Fahrverleih (MOBIbike), damit zurückzuerstatten?

Wie ist die "Vereinbarkeit" mit MOBIbike? Es wäre wohl richtig, dass ausschließlich der Betrag vom Beitrag für das Ticket DVB/VVO zurückerstattet werden kann, aber nicht der Betrag vom Beitrag für das Ticket MOBIbike, da es nicht ansatzweise über das Deutschlandticket abgedeckt ist. (Es möge bitte semti@ entscheiden, welche Gründe es pro und contra, oder vielleicht gar keine Möglichkeit, zum Ticket für MOBIbike gibt.)

MOBIbike ist unabhängig zu betrachten, da der Leistungsumfang vom Deutschlandticket den Fahrradverleih (der DVB) nicht beinhaltet.

Auszüge aus dem bisherigen Vertrag

"Davon ausgenommen sind diejenigen Studenten, die gemäß Beitragsordnung der jeweiligen Studentenschaften von der Zahlung des Beitrages für das VVO-Semesterticket befreit sind (z. B. wegen Beurlaubung, Auslandsaufenthalt)." gemäß § 1 (Leistungen der Partner im VVO) aktuellen Vertrag
Es ist doch richtig, dass wir das regeln dürfen, oder?

"Maßgebend sind die Befreiungs- bzw. Erstattungsgründe der Beitragsordnung zum Inkrafttreten des Vertrages." gemäß § 1 (Leistungen der Partner im VVO) aktuellen Vertrag
Wann ist das Inkrafttreten des Vertrages? (Zeitpunkt der Unterzeichnung durch Verkehrsbetriebe und StuRa?)

Wie soll das Verfahren zur Rückerstattung ausgestaltet sein?

Spätestens bis ein Monat nach Ende des Semesters kann ein Antrag auf Rückerstattung für die einzelnen Monate gestellt werden. Der Antrag wird dann - ähnlich wie sonst auch - nach der Prüfung der Nachweise bewilligt. Folglich soll eine Rückerstattung an die Studentinnen stattfinden und die Rückerstattung in die Abschlussabrechnung gegenüber den Verkehrsbetrieben berücksichtigt werden.
Oder?

Wichtig ist, dass die Antragstellung samt Bewilligung - also auch das Erbringen der Nachweise - bis zum Ende des 1. nachfolgenden Monats nach dem Ende des Semesters abgeschlossen ist, sodass die Abrechnung mit den Verkehrsbetrieben erfolgen kann.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

BO! (Der Ausschuss Finanzielles wird beauftragt eine entsprechende Formulierung zur Anpassung der Beitragsordnung zu erstellen, die dem Präsidium bekanntzugeben ist.)

Strategie gegenüber den Verkehrsbetrieben erarbeiten und umsetzen

Anlagen

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

6. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 7

Beschlussdatum

2023-12-12

Beschlussfähigkeit

9 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 9
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, allen Studentinnen das Semesterticket zurückzuerstatten, wenn sie ein anderes Ticket besitzen, das im Geltungsbereich der VVO GmbH gültig ist.

Ausfertigung

2023-12-15
Präsidium 
Patrik Lison

 

 

Unterzeichnung

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