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Abkehr vom restriktiven Umgang beim Zulassen von Anträgen zum Plenum durch das Präsidium

23/24-06-03

 

Antrag

Antragstellerin

Präsidium 

Antragsdatum

2023-12-05

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass alle Anträge, die ansatzweise als Antrag zu erkennen sind, zugelassen werden. Begründungen sind wünschenswert, aber optional. Dies betrifft auch Anträge zu Wahlen.

Begründung zum Antrag

Das Plenum wünscht sich einen Kriterienkatalog nachdem Anträge zugelassen werden oder nicht zugelassen werden. Das Präsidium hat dies bisher in Einzelfallentscheidungen abgewogen. Da das Plenum mit dieser Arbeitsweise aber unzufrieden ist und das Präsidium sich nicht im Stande fühlt, einem restriktiven Katalog auszuarbeiten, wird der andere Weg der völligen Öffnung gegangen. Somit werden alle Anträge zugelassen, die ansatzweise als solche zu erkennen sind. Das Plenum entscheidet dann in der Debatte über die Behandlung und Nichtbehandlung. Bei Kandidaturen könnten ohnehin auch spontan Menschen kandidieren und von denen würde dann auch keine Vorstellung vorliegen.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder des Präsidiums gemäß § Präsidium Absatz 2 und 3 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit zu Geschäften des Präsidiums und des Plenums)

Behandlung

6. Sitzung Präsidium 2023/2024
Tagesordnungspunkt 1

Beschlussdatum

2023-12-05

Beschlussfähigkeit

2 (anwesende Stimmberechtigte) von 3 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 2
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung

2024-06-09 2024-06-09

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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