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(kontinuierliche Bereitstellung) Jobticket Angestellte ohne Semesterticket

23/24-1ao-10: (kontinuierliche Bereitstellung) Jobticket Angestellte ohne Semesterticket

 

Antrag

Antragstellerin

 

Antragsdatum

2023-10-25

Antragstext

Der StuRa möge beschließen durch Übernahme vom Zuschuss als Arbeitgeberin den Angestellten den Zugang zum Jobticket zur Verfügung zu stellen, sofern es sich nicht um Student:innen handelt, die einen Pflichtbeitrag für ein Semesterticket zahlen.

Begründung zum Antrag

Das Jobticket bedeutet im Allgemeinen, dass eine Dauerfahrfahrkarte besonders preiswert ist, wenn die Arbeitgeberin einen Zuschuss gewährt. Der Zuschuss ist - verglichen mit der Ersparnis - verhältnismäßig gering.

Der StuRa hat die Absicht die gleichen guten Arbeitsbedingungen anzubieten, wie es beim restlichen öffentlichen Dienst - insbesondere auch unserer Hochschule - üblich ist. Dazu gehört das Jobticket.

Eigentlich ist das unbestritten, jedoch aktuell nicht ordentlich (mit andauernder Wirkung) festgelegt.

Neben dem "normalen" (alt herkömmlichen) Jobticket bei der DVB (was etwa einer Abo-Monatskarte entspricht) gibt es seit dem Deutschlandticket auch diese Art von Jobticket. Letztlich geht es darum, dass Angestellte in den Genuss einer besonders vergünstigen Fahrkarte kommen.

Beim Deutschlandticket als Jobticket bedeutet das aktuell konkret, dass die Angestellte 34,30 € (statt 49 €) zahlen muss. Voraussetzung ist, dass mindestens 12,25 € (ein Viertel vom Gesamtpreis) von der Arbeitgeberin gezahlt wird. (Die Differenz von 2,45 € wird von den Verkehrsbetrieben als Rabatt übernommen.)

Kostenposition im Haushaltsplan

Angestellte

Vorschlag zum weiteren Verfahren

KontO!

Anlagen

Beschluss Jobticket (Deutschlandticket) für Angestellte
(Beschluss Antrag Jobticket für Angestellte des StuRa)
Ausgaben pro Angestellte

Deutschlandticket (als Jobticket) je Angestellte je Monat 12,25 €

Anzahl von Angestellte

aktuell (2023-10) höchstens 1 Angestellte
zukünftig (theoretisch, bei 2 Angestellten mit jeweils einer Stelle von 50 % vom Vollzeitäquivalent, die jeweils gerade eingearbeitet werden) höchstens 4 Angestellte
zukünftig (erwartbar) höchstens 2 Angestellte

Stellungnahme Ausschuss Inhaltliches

Hinweis zur Befangenheit: Das einzige Mitglied ist vom Antrag betroffen.

Jo! (Diesen Benefit bieten wohl eigentlich alle "normalen" Arbeitgeberinnen an. Insbesondere alle Körperschaften öffentlichen Rechts unterbreiten allen Angestellten die Option zur Inanspruchnahme des Sonderangebotes. Auch alle Angestellten unserer Hochschule erhalten das Angebot.)

Neben den "Benefit" für einige wenige Angestellte des StuRa, zeigt der Sachverhalt auf, dass es eine Bezuschussung vom Deutschlandticket gibt. Offensichtlich gibt es die Subvention für Menschen, die einen Job haben (und daher anzunehmen ist, dass sie Geld verdienen).

Der Ausschuss Finanzielles sollte mindestens auch eine Stellungnahme abgeben. Es handelt sich um einen (dauerhaften und auch) finanziellen Belang.

Änderungsanträge

-

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

1. außerordentliche Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 5

Beschlussdatum

2023-10-31

Beschlussfähigkeit

10 (anwesende Stimmberechtigte) von 14 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 10
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen.

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, durch Übernahme vom Zuschuss als Arbeitgeberin den Angestellten den Zugang zum Jobticket zur Verfügung zu stellen, sofern es sich nicht um Student:innen handelt, die einen Pflichtbeitrag für ein Semesterticket zahlen.

Ausfertigung

2023-11-14
Präsidium 
Patrik Lison

 

 

Unterzeichnung

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