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Anforderungen zur mehrtägigen Einschränkung des Lehrbetriebes in Präsenz

22/23-05-004: Anforderungen zur mehrtägigen Einschränkung des Lehrbetriebes in Präsenz

 

Antrag

Antragstellerin

Vorstand

Referat Hochschulpolitik

Antragsdatum

2022-10-24

Antragstext

Der StuRa möge beschließen sich kritisch zur Ausführung der Maßnahme der mehrtägigen Beschränkung des Lehrbetriebes in Präsenz (in den Gebäuden der Hochschule vor Ort) zu positionieren. Die Art und Weise der Verlagerung des Lehrbetriebes von 7 Tagen aus den Gebäuden der Hochschule in die Online-Lehre und in andere reguläre Vorlesungswochen erscheint problematisch. Mindestens die in der Begründung aufgeführten Anforderungen sollten jetzt noch umgesetzt werden.

Begründung zum Antrag

Anderthalb Wochen der Vorlesungszeit (zum Ende des Kalenderjahres 2022 vor der vorlesungsfreien Zeit um Weihnachten) werden - im Unterschied zum sonstigen Semester - online stattfinden. Hintergrund ist der Versuch Energie durch einen eingeschränkten Betrieb der Hochschule einzusparen.
Der StuRa hatte die Maßnahme bereits Ende August gemeinsam mit der Prorektorin Lehre und Studium diskutiert und in einem ersten Meinungsbild positiv beantwortet.

Das Meinungsbild aus der 21. Sitzung des Plenums 2021/2022 lautete wie folgt:

"Meinungsbild 2 (unter allen Stimmberechtigten):
Ist es zumutbar, dass in den KW 50 und 51 die Lehre komplett auf den Online-Betrieb umgestellt werden soll?
Ergebnis: einstimmig positiv 6/0"

 

Auch zum jetzigen Zeitpunkt halten wir die Entscheidung des Rektorates, die Lehre für einen begrenzten Zeitraum in den digitalen Raum zu verschieben, nicht für einen Fehler. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass das Rektorat - auch auf Nachdruck der Dekanate - sehr frühzeitig mit der Planung dieser Maßnahme begonnen und auch den StuRa aktiv um Positionierung gebeten hatte. Es sollte damit bereits vor Beginn des Semesters eine Planungssicherheit für das gesamte Semester sowohl für die Fakultäten als auch die Studierenden hergestellt werden.

Durch die Anwesenheit der Studierenden bei "ihren Familien" um Weihnachten und dem heruntergefahrenen Betrieb der Hochschule soll nun in der benannten Zeit Energie gespart werden. Die Lehrveranstaltungen sollen online durchgeführt werden.
Hintergrund ist es wohl auch, dass schon einmal eine Aktion zum Energiesparen der Hochschule durchgeführt wurde, um im Zweifelsfall sicherstellen zu können, dass während des Prüfungsabschnittes Prüfungen nicht erstmalig Online durchgeführt werden müssen. Eher zweitrangig wurde der Aspekt einer geringeren Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus vor den Feiertagen benannt.


Eine Beschlussfassung für diese Entscheidung fand im Rektorat (nicht öffentlich) statt, anstatt eine Sitzung des Senates unter Beteiligung aller Mitgliedergruppen abzuhalten. Auch die Einberufung einer außerordentlichen Senatssitzung während der vorlesungsfreien Zeit wäre für diese Angelegenheit der Studienorganisation denkbar und durchaus angemessen gewesen.
Bei so wesentlichen Eingriffen in den Lehrbetrieb, insbesondere in die Studienorganisation, fordern wir zukünftig eine Entscheidungsfindung im Senat.

 

In den folgenden Wochen nach Beschlussfassung wurde leider kein Konzept zur Glättung der Arbeitsbelastung erarbeitet, durch die Hochschulleitung oder von ihr Beauftragte. Es wurde auf die herkömmliche Art der Planung insbesondere von Laborpraktika sowie auch anderen Alternativen Prüfungsleistungen gesetzt, jedoch unter der Einschränkung, diese in benanntem Zeitraum nicht (in vor Ort in der Hochschule) durchführen zu können, sondern auf die verbleibenden Wochen des Semesters zu verteilen. Die Planung wurde dabei auf die Fakultäten und ihre Mitarbeitenden und Lehrenden ausgelagert.

Ebenso wurde den Fakultäten vermittelt es könnten, statt der Verlegung von Prüfungsleistungen außerhalb des Online-Zeitraumes, auch Prüfungsleistungen in Online-Formaten in dieser Zeit abgenommen werden. Laut geltender Rahmenordnung zur Durchführung von Online-Prüfungen muss für die Studierenden jedoch ein Wahlrecht bestehen die Prüfungsleistungen auch vor Ort in der Hochschule durchzuführen. Dies steht klar im Widerspruch zur Festlegung, dass in dem betreffenden Zeitraum kein Präsenz-Lehrbetrieb stattfindet, stellt also einen Verstoß gegen die Rahmenordnung dar. Eine Aufklärung der Studierenden über die Möglichkeit von Online-Prüfungsleistungen sowie über ihr Recht zur Wahl des Durchführungsortes ist durch die Hochschulleitung nicht erfolgt. Auch eine mögliche Entscheidung des Rektorates zur Aushebung der Rahmenordnung ist nicht bekannt.

Das eigenverantwortliche Überprüfen der Folgen der Maßnahme - etwa das Verschieben von Terminen und Formen der Prüfungen - sollte Selbstverständlichkeit in der Qualitätssicherung sein. Dies ist nicht erkennbar zentral durch die Hochschulleitung erfolgt. Beim Erkennen der Benachteiligung von Studierenden, insbesondere bei Verletzung derer Rechte, sollte die Hochschulleitung intervenieren können.

 

Mindestens folgende Probleme sind damit entstanden:
Das Herauslösen von Lehrveranstaltungen, die an der Hochschule durchgeführt werden müssen, etwa Laborpraktika, und deren Verschiebung in andere Wochen des regulären Vorlesungsbetriebs führt zu einer (nennenswerten und problematischen) erhöhten Belastung, insbesondere auch bei den Studierenden.

Die fehlende Möglichkeit zum Besuch der Hochschule sorgt für einen erhöhten Energiebedarf in den regulären Wohnungen derer, die nicht "nach Hause" fahren, da sie ein eigenständiges Leben führen (müssen oder wollen). Nicht alle Studierenden haben das vermeintliche Elternhaus mit Studierstübchen und Raum zur Toleranz, der zur aktiven Teilnahme an Lehrveranstaltungen notwendig ist.

Der erhöhte Energiebedarf führt zur Belastung der Studierenden mit Energiekosten, die sie zu tragen haben. Für einige bedeutet das eine (problematische) Mehrbelastung.

Ebenso ergibt sich für die Lehrenden eine erhöhte Belastung. Einige Lehrende werden auf Aufzeichnungen aus den vergangenen Online-Semestern zurückgreifen können. Andere werden Aufwand auf sich nehmen müssen Teile ihrer geplanten Lehre nun anders durchzuführen. Das kann sich negativ auf die Qualität ihrer Lehrveranstaltungen auswirken, besonders wenn keine entsprechende Betreuung und Hilfsangebote zur digitalen Aufbereitung durch die Hochschulverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Vermutlich werden bei mehreren Modulen Veranstaltungen einfach durch Aufgaben zum Selbststudium (als "Hausaufgaben") ersetzt werden oder gar ausfallen und damit das Niveau an Lehrveranstaltungen zur intensiven Vermittlung von Wissen durch Lehrende nicht bereitgestellt werden.

 

Aus den genannten Gründen stellen wir die folgende Anforderungen an das Rektorat:

  • Stellen Sie genügend Lernräume bereit!
    Alle Studierenden, die über keinen anderen Ort zum Lernen verfügen, müssen die Möglichkeit erhalten an der Hochschule den Lehrveranstaltungen beizuwohnen. Dazu sollten mindestens die Bibliothek, der Präsentations- und Ausstellungsbereich sowie ein geeigneter Ort am Campus Pillnitz bereitgestellt werden, die mindestens für die Zeit der Lehrveranstaltungen sowie Öffnungs- und Zutrittszeiten laut Hausordnung nutzbar sind.
  • Klären Sie die Studierenden auf, welche Rechte und Pflichten sich aus der Maßnahme für sie ergeben, insbesondere zum Ablegen von Prüfungsleistungen!
  • Ermöglichen Sie rechtssichere Prüfungen!
  • Stellen sie Ihre Entscheidungen und Aussagen, insbesondere über die Studienorganisation, transparent dar! Dies schließt die hochschulöffentliche Bekanntgabe aller Beschlüsse zu dieser Thematik ein.

 

 

Dass die HTW Dresden mit dieser Maßnahme die einzige Hochschule in Sachsen ist, die eine so weitreichend Maßnahme zur Energieeinsparung mit Umstellung des Lehrbetriebs umsetzt, finden wir mutig. Die damit verbundene Symbolkraft der Schließung als öffentliche Einrichtung empfinden wir in der aktuellen Situation als vorbildlich. Bitte erfüllen Sie unsere Anforderungen, um zu zeigen, dass dieser mutige Schritt der Richtige war.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Bekanntgabe gegenüber dem Rektorat

Verfolgung der Erfüllung unserer Anforderungen

Anlagen

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

5. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 2
Vertagung auf die kommende Sitzung

6. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2022-11-15

Beschlussfähigkeit

10 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 10
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss sich kritisch zur Ausführung der Maßnahme der mehrtägigen Beschränkung des Lehrbetriebes in Präsenz (in den Gebäuden der Hochschule vor Ort) zu positionieren. Die Art und Weise der Verlagerung des Lehrbetriebes von 7 Tagen aus den Gebäuden der Hochschule in die Online-Lehre und in andere reguläre Vorlesungswochen erscheint problematisch. Mindestens die in der Begründung aufgeführten Anforderungen sollten jetzt noch umgesetzt werden.

Ausfertigung

2022-11-16
Präsidium
Elisa Range

 

 

Unterzeichnung Tino Köhler

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