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Übernahme einer Schulung des Studentischen Akkreditierungspools

22/23-14-009: Übernahme einer Schulung des Studentischen Akkreditierungspools

 

Antrag

Antragstellerin

Referat Qualitätsmanagement

Antragsdatum

2023-04-03

Antragstext

Der StuRa möge beschließen eine Schulung zum Verfahren einer Akkreditierung eines Studiengangs (durch eine Akkreditierungsagentur) durch den Studentischen Akkreditierungspool für bis zu 1.700 € zu übernehmen.

Begründung zum Antrag

Die Qualität eines Studienganges wird in regelmäßigen Zeiträumen durch externe Expertise überprüft. Neben den beteiligten Agenturen wie FIBAA, evalag,... sind die Gutachtergruppen die zentrale Einheit der Überprüfung. Eine Gutachtergruppe besteht dabei aus Hochschullehrenden, Menschen aus der Praxis/Verbänden und aus mindestens einem Studierenden. Dieser wird durch den Studentischen Akkreditierungspool vermittelt und muss vorab geschult werden. Die Schulungen sind für die Teilnehmenden kostenlos und werden durch Studierendenschaften finanziert. Aktuell handelt es sich nahezu ausschließlich um Online-Schulungen und es werden immer wieder finanzierende Studierendenschaften gesucht. In guter alter Tradition sollte die HTWD wieder ein solches Seminar übernehmen.

Der Kontakt zum KASAP (Koordinierungsausschuss des Studentischen Akkreditierungspools) wurde schon im Januar/Februar gesucht und zuversichtlich mitgeteilt, dass wir wieder eines übernehmen könnten. Leider habe ich mich dann im Februar nicht weiter drum gekümmert, es wurde aber angenommen wir übernehmen das Seminar im März. Das hat jetzt auch schon erfolgreich mit 17 Teilnehmenden stattgefunden. Davon war kein Mitglied von der HTWD.
Das ist natürlich suboptimal aber auch kein Beinbruch, da die Seminare online sind und recht regelmäßig stattfinden.

Konkret:
Schulungsseminar Programmakkreditierung vom 24.-26.3.23
Das Seminar hatte 17 Teilnehmende.

Kosten Onlineseminar:
Rechnungsbetrag
Honorare 4 Teamer*innen je 350 €    1.400,00 €
Kostenpauschale Onlinetools                 50,00 €
Verwaltungspauschale                          250,00 €
Gesamtbetrag                                    1.700,00 €

 

Kostenposition im Haushaltsplan

1700 € von 1800 € "Akkreditierung / Qualitätsmanagement" aus dem Bereich Schulungen im Referat Personal

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Anlagen

 

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß (§ Verfahren Absatz [Dauerhaftes] 2 Satz [dauerhafte Verfahren] 1 in Verbindung mit) § Vorstand Absatz [Zuständigkeiten] 2 Nummer [Zuständigkeit Entscheidungen Verordnungen] 5 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Verordnungen durch den Vorstand)

Behandlung

14. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 6
keine Behandlung

13. Sitzung Vorstand 2022/2023
Tagesordnungspunkt 1

Beschlussdatum

2023-04-12

Beschlussfähigkeit

2 (anwesende Stimmberechtigte) von 2 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 2
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss eine Schulung zum Verfahren einer Akkreditierung eines Studiengangs (durch eine Akkreditierungsagentur) durch den Studentischen Akkreditierungspool für bis zu 1.700 € zu übernehmen.

Ausfertigung

2023-04-24
Präsidium
Elisa Range

 

 

Unterzeichnung Tino Köhler

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Paul Riegel
Paul Riegel sagt
03.04.2023 21:53

ohne nachgeschaut zu haben: Ist vielleicht eine besondere Mehrheit - als Abweichung von einer Ordnung (vermutlich der Finanzordnung) - notwendig? Die Abweichung von der Ordnung ergibt sich vermutlich daraus, dass die Befassung erst nach der Durchführung der Veranstaltung stattfindet.

Paul Riegel
Paul Riegel sagt
03.04.2023 21:56

Im Übrigen würde ich das Wort 'Unterstützung' erwarten, wenn wir Geld an eine andere Stelle "pumpen".
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/p/abv/antraege/formulierung-eines-antrages
Anders wäre es, wenn wir die Veranstaltung selbst durchführen (durchgeführt hätten), also die Abrechnung bei uns stattfindet.