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Modus der Stimmverteilung im Referatskollegium

22/23-12-004: Modus der Stimmverteilung im Referatskollegium

 

Antrag

Antragstellerin

Präsidium

Antragsdatum

2022-09-20

Antragstext

Der StuRa möge folgenden Modus für die Stimmverteilung im Referatskollegium beschließen:

1. Jede Referatsleitung trägt die Stimme des eigenen Referates. Wenn man nicht anwesend sein kann, kann die Stimme übertragen werden. 

2. Stimmenhäufung ist dabei möglich. 

3. Referate, die unbesetzt sind, fallen an den Vorstand, unter der Voraussetzung, dass dieser eine Person für das Referat kommissarisch bestellt (verantwortlich macht). 

4. Referate, die unbesetzt sind und keine kommissarische Referatsleitung durch den Vorstand erhalten haben, gehen nicht in die Beschlussfähigkeit des RK ein und gelten als unbesetzt.

5. Durch den Vorstand bestellte Personen müssen gleichermaßen ihre Stimme übertragen, wenn sie nicht anwesend sein können. Die Stimme fällt nicht automatisch an den Vorstand zurück.

6. Kommissarische Referatsleitungen müssen in einer Sitzung des Vorstandes bestellt worden sein und dies muss dem Präsidium frühzeitig vor der Sitzung des Referatskollegiums bekannt sein.

7. Kommissarisch geschäftsführend ist nicht zulässig, eine Bestellung als Referatsleitung muss demnach jede Legislatur erfolgen.

8. Stimmrechtsübertragungen in der Sitzung, weil man zum Beispiel frühzeitig die Sitzung verlassen muss, sind zulässig.

9. Stimmrechtsübertragungen mit andauernder Wirkung (Stellvertretung oder Person XY nimmt stets die Stimme ein, wenn die Referatsleitung (auch kommissarische) nicht anwesend sein kann) sind zulässig. 

10. Geschäftsführende Referatsleitungen sind vollwertig stimmberechtigt. 

Begründung zum Antrag

 

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Anlagen

 

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))

Behandlung

3. Sitzung Präsidium 2022/2023
Tagesordnungspunkt 3

Beschlussdatum

2022-09-20

Beschlussfähigkeit

3 (anwesende Stimmberechtigte) von 4 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 3
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antragstext

Ausfertigung

2023-01-30
Präsidium
Elisa Range

 

 

Unterzeichnung Tino Köhler

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