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Kündigung vom Fahrradverleih zum Ende Sommersemester 2021

2021-03-10: Entfernung des Betrages für den Fahrradverleih wegen der Kündigung als Anpassung der Beitragsordnung für die Erhebung von Beiträgen ab dem Wintersemester 2021/2022

 

Antrag

AntragstellerIn

Ausschuss Finanzielles

Antragsdatum

2021-03-11

Antragstext

Der StuRa möge beschließen keine Beiträge mehr für den Fahrradverleih ab dem Wintersemester 2021/2022 zu erheben.

Begründung zum Antrag

Leider wurde der Vertrag von Nextbike gekündigt. Ein gleichwertiges Angebot von den Dresdner Verkehrsbetrieben, die den Fahrradverleih in der Stadt Dresden übernommen haben, liegt leider auch nicht vor.

Im Übrigen bleibt zu hoffen, dass der Fahrradverleih Bestandteil des normalen Semestertickets (ab dem Sommersemester 2022) wird. Für den Übergang - das Wintersemester 2021/2022 - würde der StuRa gern einfach weiter die 2,40 € als Entgegenkommen zahlen, was aber durch die Kündigung von Nextbike - ferner die DVB - verunmöglicht wurde.


Hoff, o du arme Seele,
hoff und sei unverzagt!

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Änderung der Beitragsordnung (im Rahmen der Gesetze)

Anlagen

Änderung Beitragsordnung

Streiche § Beitragshöhe und -zusammensetzung den Absatz Betrag für den Fahrradverleih

  1. Der Betrag für den Fahrradverleih von SZ-Bike beträgt 2,40 Euro.

und § Geltungsbereiche den Absatz Geltungsbereich für den Fahrradverleih

  1. 1Der Fahrradverleih umfasst SZ-Bike in Dresden und Leipzig für den Zeitraum des jeweiligen Semesters.

    2Die ersten halbe Stunde jeder Ausleihe sind kostenfrei.

    3Jede weitere halbe Stunde wird mit 0,50 Euro berechnet, wobei innerhalb von 24 Stunden maximal zehn Stunden Ausleihe berechnet werden.

.

Selbstverständlich ist die Beitragsordnung des Weiteren redaktionell entsprechend anzupassen, etwa durch die Entfernung von bezugnehmenden Formulierungen wie Betrag für den Fahrradverleih.

Im Übrigen könnte statt der Streichung auch "bis zum Sommersemester 2021" angefügt werden.

Stellungnahme Bereich Semesterticket

Vom Ausschuss Finanzielles wird unverzüglich um eine Stellnahme vom Bereich Semesterticket (oder anderer für die Verhandlung vom Semesterticket berechtigter Stelle) gebeten.

Änderungsanträge

[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]

[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

 

Behandlung

3. Sitzung StuRa 2021
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2021-03-23

Beschlussfähigkeit

7 (anwesende Stimmberechtigte) von 9 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 7
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung

2021-03-24
Präsidium (oder andere Funktion)
Liselotte Ruthe

Unterzeichnung

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