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Entlastung finanzverantwortliche Person Haushaltsplan 2018

2020-12-02: Entlastung finanzverantwortliche Person für den Haushaltsplan 2018

Antrag

AntragstellerIn

Referat Finanzen

Antragsdatum

2020-10-11

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, die finanzverantwortlichen Personen aufgrund des Berichtes der Innenrevision für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.

Begründung zum Antrag

Da uns mittlerweile der Bericht der Innenrevision vorliegt, soll die finanzverantwortliche Person für den Haushaltsplan 2018 final entlastet werden.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

Schreiben Prüfung der Jahresrechnung der Studierendenschaft 2018 der Kanzlerin der Hochschule vom 12.08.2020

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Behandlung

12. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2020-10-27

Beschlussfähigkeit

10 (anwesende Stimmberechtigte) von 14 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 10
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung

2020-10-30
Präsidium

 

Unterzeichnung

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