Anerkennung Mitwirkung beratende Mitglieder faranto vor deren Wahl 2020
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2020-10-19
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die Mitwirkung von folgenden Mitgliedern, die bereits bei faranto vor dem Wintersemester 2020/2021 zur Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben unserer Studentinnenschaft mitwirkten, schon ab einem früheren Zeitpunkt als deren Wahl zu beratenden Mitgliedern (11. Sitzung Plenum 2020) anzuerkennen.
Begründung zum Antrag
Es wurde durch den letzten faranto Vorstand versäumt, nach der Umstellung des Prozesses zur Wahl als beratendes Mitglied eine frist- und formgerechte Antragsstellung an das Präsidium zu erbringen.
Daher bitten wir in diesem Antrag darum, die Lücke zu dieser Wahlperiode zu schließen.
Betreffende Mitglieder inklusive geleisteter Tätigkeitsbeschreibung sind an diesen Antrag angehangen.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Entwurf vom Antragstext von faranto, der auf Hinweis des Referates Personal erstellt wurde
Der StuRa möge beschließen, die Mitglieder des faranto e.V., welche im Jahr 2019 als Mitglieder des Vereins tätig waren und den Stura, gemäß §3 Teil 4 StuRa-GrundO sowie § 27 Abs. 1 Nr. 5 SächsHSFG in Belangen der Betreuung internationaler Studierender unterstützten, für die vergangene Wahlperiode nachträglich als Mitglieder anzuerkennen.
Es wurde durch den letzten faranto Vorstand versäumt, nach der Umstellung des Prozesses zur Wahl als beratendes Mitglied eine frist- und formgerechte Antragsstellung an das Präsidium zu erbringen.
Daher bitten wir in diesem Antrag darum, die Lücke zu dieser Wahlperiode zu schließen.
Betreffende Mitglieder inklusive geleisteter Tätigkeitsbeschreibung sind an diesen Antrag angehangen.
Erklärung Referat Personal
Das mit der "formalen" Angehörigkeit von Aktiven bei faranto als Mitglieder des StuRa ist dieses Jahr besch…eiden gelaufen. "Formal" wäre es schwierig, einer Studentin zu bescheinigen, dass sie mitgewirkt hat, obwohl sie kein Mitglied eines Organs (im Sinne des Hochschulgesetzes) war, obwohl sie gesetzliche Aufgaben erfüllt hat. Beispielsweise sind unter den (nun mittlerweile) beratenden Mitgliedern Aktive, die zwar aktiv für faranto waren, aber denen formal die Anspruchsgrundlage zur Beantragung der Bescheinigung der Mitwirkung aus formalen Gründen fehlt. Ärgerlich ist das, wenn die Aktiven sich beispielsweise um ausländische Studierende fürs Sommersemester 2020 gekümmert haben (neben der normalen Vorbereitung gab es bekanntlich einen unerwarteten Umschwung der Verhältnisse zur Durchführung vom Studium wegen der Pandemie).
Änderungsanträge
klarer Formulierung des Antragstextes auf Vorschlag vom Präsidium
Der StuRa möge beschließen, die Mitwirkung von folgenden Mitgliedern, die bereits bei faranto vor dem Wintersemester 2020/2021 zur Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben unserer Studentinnenschaft mitwirkten, schon ab dem Start ihrer Mitwirkung in der studentischen Selbstverwaltung und nicht erst ab dem Zeitpunkt ihrer Wahl zum beratenden Mitglied (11. Sitzung Plenum 2020) anzuerkennen.
klarer Formulierung des Antragstextes auf Vorschlag vom Referat Personal
Ersetze den Antragstext durch
Der StuRa möge beschließen die Mitwirkung von
- Hannah Kiehle ab Beginn der Legislatur 2020
- Teresa Münzberg ab Beginn der Legislatur 2020
- Lotte Schutrak ab Beginn der Legislatur 2020
- Imke Stabenow ab Beginn der Legislatur 2020
- Laura Tyl ab Beginn der Legislatur 2020
- Helene Berger ab Beginn der Legislatur 2020
- Nicole Häßler ab Beginn der Legislatur 2020
- Fanny Lindner ab Beginn der Legislatur 2020
- Evangeline Breuer ab Beginn der Legislatur 2020
- Karin Hajal ab Beginn der Legislatur 2020
- Johanna Tönies ab Beginn der Legislatur 2020
- Anna Schumann ab 2020-02-14
- Petra Drgonova ab Beginn der Legislatur 2020
- Rebecca Tänzer ab Beginn der Legislatur 2020
- Alena Otte ab Beginn der Legislatur 2020
- Lucy Schiller ab Beginn der Legislatur 2020
- Shahi Tarun ab Beginn der Legislatur 2020
für die Erfüllung von Aufgaben in der Selbstverwaltung für die Legislatur 2020 anzuerkennen.
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Ergänzung der Begründung
Zur 11. Sitzung Plenum 2020 wurden Mitglieder gewählt, die bei faranto aktiv sind.
Die Wahl von beratenden Mitgliedern, die bei faranto aktiv sind, war auch die Legislaturen zuvor üblich. Jedoch fand die Wahl immer gleich - wie auch für anderen beratenden Mitglieder - zum Beginn der Legislatur statt. So war ersichtlich, dass die Mitglieder bereits seit Anbeginn der Legislatur aktiv waren. (Im Laufe der Legislatur kamen neue Mitglieder dazu, die bei faranto aktiv geworden waren.) 2020 war das nicht so.
Jedoch waren viele derer, die zur 11. Sitzung Plenum 2020 gewählt wurden, aber auch schon zuvor bei faranto aktiv. Sie erfüllten bei faranto gesetzlichen Aufgaben unserer Studentinnenschaft und wirkten dazu schon vor dem Wintersemester 2020/2021 mit.
Für jede Person ist der Zeitpunkt der Aufnahme der Mitwirkung angegeben. Personen, die bereits seit 2019 mitwirkten, soll die Dauer seit Anbeginn der Legislatur angerechnet werden können.
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen).
Behandlung
12. Sitzung StuRa 2020
Tagesordnungspunkt 4
Antrag vom Antragsteller zurückgezogen
Beschlussdatum
2020-10-27
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | n |
---|---|
Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen/abgelehnt
Beschluss
Beschlusstext
Antrag vom Antragsteller zurückgezogen.
Ausfertigung
2020-10-30
Präsidium
Unterzeichnung