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Notwendige Mehrheiten

2018-06-002: Notwendige Mehrheiten

Antrag

AntragstellerIn

Nick Förster

Antragsdatum

 19.04.2018

Antragstext

Der StuRa möge den andauernden Beschluss fassen, dass eine Änderung der studentischen Grundordnung und der Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates jeweils einer 2/3-Mehrheit des Plenums bedürfen.

Begründung zum Antrag

Da derzeit erneut die Frage aufkommt, nach welcher Geschäftsordnung der StuRa zu agieren hat und hierfür keine zufriedenstellende Antwort gegeben werden kann, wird sich das Präsidium in der angenehmen Situation sehen, die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Übergangszeit selbst bekanntzugeben und umzusetzen.

Da absehbar sein wird, dass übergangsmäßig die Ordnung des Senates zu Rate gezogen werden kann (hierbei aber keine absolute Klarheit über die Rechtmäßigkeit geschaffen werden kann) solle das Plenum zum Schutz den andauernden Beschluss fassen, dass Grundordnungen generell nur mit einer 2/3-Mehrheit (oder höher – 4/5) geändert werden dürfen.

Dies kommt zustande, da speziell die Grundordnungen von elementarer Wichtigkeit sind und entsprechenden Schutz bedürfen. Mit diesem Beschluss sollen denkbare Zustände umgangen werden, wie beispielsweise der anzunehmende theoretische Fall, dass das Präsidium interimsmäßig vorschlägt, eine Geschäftsordnung in Kraft treten zu lassen, nach welcher eine Grundordnung gemäß einfacher Mehrheit geändert werden kann - ein Verzug eines Änderungsantrages an das Ende einer Sitzung, was in den letzten Sitzungen wiederholt vorkam, würde somit die Möglichkeit eröffnen, die entsprechende Mehrheit zu erlangen, welche sonst nicht gegeben ist. Dies solle hiermit unterbunden werden.

Explizit soll damit die erneute Situation wie Anfang Januar umgangen werden, in welcher durch die Sprecher der Legislatur 2017 rechtswidrig eine Grundordnung mit bedeutsamen Inhalt in Kraft gesetzt wurde, durch die Rücknahmeklauseln allerdings eine Rechtsverdrehung ausgelöst hatte. Dieser Umstand soll sich nicht wiederholen. Da zum einem die Mehrheit und explizit das zu entscheidende Organ bestimmt wird.

Solle erneut eine Änderung der Grundordnung geschehen, so solle dieses aufgrund der besonderen Wichtigkeit logischer Weise im Einverständnis des Plenums erfolgen.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Die explizite Formulierung soll final (redaktionell) durch das Präsidium erfolgen. Es soll klar gemacht werden, dass ALLE Grundordnungen der vom Plenum vorgeschlagenen Mehrheit bedürfen. Dieser Beschluss soll somit allgemein gefasst werden, damit er nicht durch Umbenennung einzelner Ordnungen, seine Gültigkeit verliert.

 

Anlagen

 

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

Behandlung

6. Sitzung StuRa

Tagesordnungpunkt 4

vertagt mangels Beschussfähigkeit

7. Sitzung StuRa

Tagesordnungspunkt 3

Antrag auf nicht Behandlung - angenommen

Ergebnis

Beschluss

siehe Antrag

Kostenposition

 

Unterzeichnung und Ausfertigung

24.09.2019
Präsidium

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Florian Fuhlroth
Florian Fuhlroth sagt
14.05.2018 19:32

Gehört meiner Meinung nach in die Geschäftsordnung, da diese die Verfahren regelt. Ein dauerhafter Beschluss verfehlt denke ich das Ziel, da bisher ohnehin alle Ordnungen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen wurden.
Alternativ könnte man darüber streiten, ob die notwendige Mehrheit zur Änderung der Ordnung in die jeweilige Ordnung selbst aufzunehmen ist (so macht es die Hochschule).