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Erlass realitätsunbezogener Geschäftsordnungen

2018-06-001: Erlass einer realitätsunbezogenen Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft und einer realitätsunbezogenen Geschäftsordnung des Studentinnen- und Studentenrates

Antrag

AntragstellerIn

Paul (Riegel)

Antragsdatum

2018-04-20

Antragstext

Der StuRa möge beschließen den Entwurf für die Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft zu erlassen.
Der StuRa möge beschließen den Entwurf für die Geschäftsordnung des Studentinnen- und Studentenrates zu erlassen.

Begründung zum Antrag

Es gibt den Antrag Erlass einer realitätsnahen Grundordnung. Wenn diesem Antrag zugestimmt wurde gibt es statt der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft und der Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates nur noch eine gesamtheitliche Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft. Passend sollte es dann auch eine gesamtheitliche Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft geben.

Praktisch wurde - anstatt einer Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft und einer Geschäftsordnung des Studentinnen- und Studentenrates - eine "allumfassende" Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft geschaffen. Eigentlich bedeutet das nur, dass "doppelte" Betrachtung für den StuRa entfällt. Aber es wird eben auch eine wesentlich klarere Lesbarkeit (Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit) für die Fachstudienressorts (Fachausschüsse bzw. Fachschaftsräte).

Weitere Besonderheit ist der Charakter der "Erprobung". Daher wird das Präsidium - als die zentrale Kraft der Sitzung - ermächtigt die Geschäftsordnung anzupassen. Das Plenum kann das selbstverständlich jederzeit wieder ändern, wenn es davon überzeugt ist, dass die Erprobung beendet sein soll. Im Übrigen könnte das auch bewusst unterbleiben und damit das Recht längerfristig fortgeführt werden. Aber auch das Präsidium kann sich selbst des Rechtes berauben, wenn es die Geschäftsordnung entsprechend anpasst.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

… Ausschuss Ordnungen des StuRa besetzen und

  • finale Ausfertigung - wie das Datum der Verabschiedung - erstellen (und "eintüten");
  • Begründung (auch als Kommentierung) und Erklärung pflegen;
  • Ordnungen so gestalten, dass mindestens die gesetzlichen Aufgaben erfüllt werden können.

Anlagen

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

Mehrheit der Mitglieder

Behandlung

6. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 2

 

7. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 2

vom Antragsstellenden zurückgezogen

 

 

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle
Konten
SollHaben

Unterzeichnung und Ausfertigung

24.09.2019
Präsidium

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