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Fachschaftsräte

2018-06-003: Fachschaftsräte

Antrag

AntragstellerIn

Nick Förster

Antragsdatum

 19.04.2018

Antragstext

Der StuRa möge den andauernden Beschluss fassen, Fachschaftsräte als ständiges Organ des StuRa beizubehalten und in dieser Legislatur von der Umsetzung und Restrukturierung in "Fachstudienressorts" bzw "Fachausschüsse" abzusehen.

 

Begründung zum Antrag

Es wurde am 09.01.2018 durch die Sprecher der Legislatur 2017 rechtswidrig eine Grundordnung in Kraft gesetzt, welche unter anderem die Umstrukturierung der Fachschaftsräte in Fachausschüsse vorsah. Seither kursieren die unterschiedlichsten Modelle, teils mit anderen Namensvarianten oder anderen Befugnismodellen, und es wurden mehrere Sitzungen des Ausschusses für Ordnungen abgehalten. In der 5ten Sitzung des StuRa kam es sogar zu dem Umstand, dass die neuerarbeitete Grundordnung des Ausschusses von den eigenen Mitverfassern abgelehnt wurde.

Von seitens des Plenums wurde jedoch bis heute keine finale Aussage darüber getroffen, ob eine entsprechende Neustrukturierung überhaupt gewünscht ist. Es wurden zwar mehrfach entsprechende Ordnungen abgelehnt - ein gemeinsamer Kontext wurde jedoch nicht geschaffen.

Da derzeit neue Ordnungen erarbeitet werden, wo die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise elementar ist, wäre eine zeitnahe und vor allem vorerst endgültige Entscheidung sinnvoll. Dies hat zum einen den Grund, dass die ewig andauernde Diskussion beendet wird und der StuRa sich wieder seinen eigentlichen Aufgaben, vor allem dem inhaltlichen Arbeiten, widmen kann.

Es muss ein Ende finden, dass teilweise dieselben Ordnungen mehrfach erneut ins Plenum gebracht werden - mit selben Inhalt aber unterschiedlichen Formulierungen. Es solle eine gemeinsame endgültige Linie getroffen und somit als ANDAUERND in Krafft gesetzt werden. (Redaktionelle Änderung des Antragstextes durch das Präsidium natürlich erwünscht).

Erwähnt werden muss an dieser Stelle noch, dass es zum jetzigen Zeitpunkt weder von Seiten der Initiatoren der Fachausschüsse, noch von den zu unterstützenden Sprechern, weder dem Ausschuss für Ordnungen, weder in der Sitzung aller SprecherInnen des StuRa und der Fachschaftsräte, noch im Rektorat eine rechtskonforme Lösung präsentiert werden konnte. Alle Änderungen rufen mindestens das Problem hervor, dass es keine rechtskonforme Wahlordnung geben kann. Dieser Umstand wird im Moment scheinbar billigend in Kauf genommen. Es droht der selbige Zustand wie seit Januar 2018.

In gewissen Punkten muss man sich die Notwendigkeit dieser zu erzwingenden Neustrukturierung vor Augen halten und abwägen, ob eine Änderung auf Biegen und Brechen tatsächlich sinnvoll ist. Ob eine dauerhafte Änderung wegen einer derzeitigen Mangelbesetzung im StuRa sinnhaft ist. Eventuell würde sich die Situation schon ändern, wenn der StuRa sich in seinem Auftreten besser präsentiert. Das Ganze scheint im Moment von allen Seiten ein Experiment zu sein, welcher selbst von den Initiatoren mit „ungewissen Ausgang“ – oder besser treffend „[…] wir erhoffen uns […]“ formuliert wird.

Das diese Entscheidung dringend notwendig ist zeigt sich auch in den Anträgen einiger Referatsleiter. Exemplarisch sei hierfür der folgende Beschluss genannt. Dieser solle wohl als Scherz und Verlustigung des hiesigen Antrages gelten. Leider wird mit solchen Aktionen auch das Plenum involviert, da es nun in der unangenehmen Situation ist, über diese Unsinnigkeit abzustimmen und zwar in einer öffentlichen Sitzung. Dies sind die Umstände, die den StuRa als Kindergarten und Diskussionsverein dastehen lassen und letztendlich auch neue Mitglieder von einer Mitarbeit abhalten.

Man möge hoffen, dass es sich wirklich um einen Scherz handelt, da der Antragssteller ironischer Weise auch noch das Referat „Hochschulpolitik“ ist – es wäre allerdings bezeichnend für die derzeitige Situation, wenn selbst einige Referatsleitungen die Situation nicht mehr durchblicken können.

Das Plenum möge diesen Antrag nun nutzen, um eine endgültige Linie zu schaffen und gemeinsam an einem weiteren Wege zu arbeiten.

Der finale Antragstext solle durch Änderungsanträge im Plenum gefasst werden.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 Die Sinnhaftigkeit des Ausschusses für Ordnungen sollte überdacht werden - es treffen sich seit Anbeginn stehts die selben Initiatoren, Alternativ sollen zwei exemplarische Grundordnungen ausgearbeitet werden (mit dem Modell FSR und einmal Fachausschüsse) und letztmalig darüber abgestimmt werden.

Anlagen

 

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

Behandlung

6. Sitzung StuRa 2018

Tagesordnungspunkt 5 - vom Antragsteller zurückgezogen

 

7. Sitzung StuRa 2018

Tagesordnungspunkt 4

GO-Antrag auf nicht Behandlung - angenommen

 

Ergebnis

Beschluss

siehe Antrag

Kostenposition

 

Unterzeichnung und Ausfertigung

24.09.2019
Präsidium

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Florian Fuhlroth
Florian Fuhlroth sagt
03.05.2018 17:02

Ich kann dem Antragstext leider nicht folgen.

Zum einen bedarf es keiner Bestätigung durch das Plenum, dass die FSR als Organ anzuerkennen sind, da dies bereits in § 6 unserer Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft festgeschrieben ist, so wie der § 25 i.V.m. §27 des SächsHSFG es vorsieht.

Wenn der alternative Antragstext in Betracht kommt, so bedeutet dies automatisch, dass die Grundordnungen zu ändern sind, woraus wiederum das Problem entsteht, dass ein Beschluss gefasst wird, wodurch sich die Notwendigkeit zur Anpassung bzw. Änderung der Ordnungen ergibt. Diesen Zustand hatten wir bereits, da im Nachhinein die Ordnungen „zwangsweise“ erneut abgestimmt werden müssen/müssten, wodurch der Beschluss wiederum obsolet wird.
Meiner Ansicht nach gehören derartige Diskussionen nicht ins Plenum. Es gab bereits mehrfach Arbeitstreffen und Arbeitskreise dazu. Grundlegend sind derartige Entscheidungen durch den entsprechenden Ausschuss zu fällen und dann durch das Plenum zu beschließen oder nicht.

Der Zustand, dass bei solchen Arbeitstreffen die Anwesenheit der Mitglieder des Plenums nur teilweise gegeben ist und diese Diskussionen ins Plenum übertragen und dort neu geführt werden, ist für mich eine Missachtung des zeitlichen Aufwands derer, die sich in solche Treffen und Ausarbeitungen einbringen, egal ob durch physikalische oder geistige Anwesenheit. Hierbei ist zu erwähnen, dass bei diesen Treffen maßgeblich Mitglieder des Plenums anwesend waren und auch sein sollten, da dies schließlich eine ihrer Aufgaben als gewählte und stimmberechtigte Vertreterinnen der Fachschaftsräte ist.
Anscheinend wird momentan keine Trennung vorgenommen, zwischen denen die gleichzeitig in einem Referat tätig und zusätzlich als gewähltes Mitglied stimmberechtigt sind.
In der 2. Sitzung des Plenums wurde ein entsprechender Ausschuss mit der ABV 2018-02-032 einberufen. Dieser wurde durch 12 von 14 Mitgliederinnen beschlossen, also eindeutig mehrheitlich. In diesem Ausschuss gab es zu dem Thema des Antrags bereits in der ersten Sitzung einen Konsens, dem keine Gegenrede entgegen stand.

Hier der Link:
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-o-stura/sitzungen/2018/konzepte-zur-stura-struktur/view

Es ist bereits ein lächerlicher Zustand, dass die Ergebnisse dieses Ausschusses nicht bereits eingearbeitet und umgesetzt sind, sondern sogar ignoriert werden. Mir stellt sich also die Frage, ob derartige Beschlüsse und die Bildung solcher Ausschüsse lediglich den Schein waren sollen oder setzt sich das Plenum hierbei gegen einen eigens gefassten Beschluss ohne erneute Abstimmung hinweg?

Als stimmberechtigtes Mitglied des Plenums fordere ich die Exekutive hiermit auf, die Ergebnisse des Ausschusses umzusetzen und diese nicht weiterhin zu ignorieren.

Weiterhin fordere ich die Mitgliederinnen des Plenums dazu auf, sich an ihren eigenen Beschluss und den damit verbundenen Ausschuss zu halten, die Ergebnisse anzunehmen und keine weiteren inhaltlichen Diskussionen zu diesem Thema während Plenarsitzungen zu führen.

Ähnliches gilt meines Erachtens nach für den Antrag der 6. Sitzung 2018 „Notwendige Mehrheiten“, da die Geschäftsordnungen Bestandteil des Ausschusses waren.

Nick Förster
Nick Förster sagt
06.05.2018 00:46

Mir erschließt sich an deiner Ausführung nicht, an welchen Beschluss sich die Mitglieder des Plenums nicht halten würden? Es wurde der entsprechende Ausschuss gegründet und deren Tagungen fanden statt. Wenn deren Ergebnisse und geistige Ergüsse nunmal vom Plenum nicht aktzeptiert werden, dann nennt es sich eben Demokratie und man sollte seine Ergebnisse verbessern, statt stur eine schlechte Lösung einzufordern...
Ein Verweis auf eine Grundordnung ist lächerlich, da seit Anbeginn dieses Jahres permanent versucht wird diese zu ändern. Manche Sachen sollten endlich endgültig klargestellt werden - schließlich beschweren sich genügend Aktive darüber, dass sie nicht inhaltlich arbeiten könnten, da alles totgeredet wird. Aber selbiges erlebe ich hier gerade erneut - dieses Mal von den Aktiven.