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Wahlwerbung SoSe 2018

2018-02-003: Wahlwerbung für die Wahl der studentischen Vertretung in den Fakultätsräten und die Wahl der studentischen Vertretung im Senat 2018

Antrag

AntragstellerIn

Christine Krüger

Antragsdatum

09.01.2018

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, für die anstehenden Wahlen der Fakultätsräte sowie des Senates, diese mit einem Budget von bis zu 3000 Euro zu bewerben.  Das Budget soll nicht nur für die allgemeine Werbung sondern auch für die Spezifische Werbung der einzelnen Fakultätsräte genutzt werden.

Begründung zum Antrag

Die Wahlen sind essentiell für das funktionieren und bestehen der studentischen Vertretung, und ebenso ist die Wahlbeteiligung das beste Argument für uns alle um legitimiert zu sein.

Um die Vorbereitungen zu den Wahlen rechtzeitig beginnen zu können, muss der finazielle Rahmen rechtzeitig bekannt und beschlossen sein.

Anlagen

Änderungsanträge

solide Kandidaturen fördern, statt fehlende Auswahl bewerben

Ersetze den Antragstext durch

Der StuRa möge beschließen jeden Mitglied der Vertretung im Senat ein Aufwandsentschädigung je Sitzung des Senates von 50 € - jedoch für die Legislatur 2018/2019 insgesamt höchstens 2.000 €, zu zahlen, wenn im Rahmen des StuRa zwei Sitzungen zur Vorbereitung der jeweils kommenden Sitzung des Senates stattfanden und ein schriftlicher Bericht nach der jeweiligen Sitzung des Senates erstellt wurden. 

Für bis zu 1.000 € können Werbemittel zur Vorstellung der Kandidaturen erstellt werden.

 Begründung zum Änderungsantrag:

Es soll erst einmal eine solide Förderung von Kandidaturen geben. (Im Hintergrund steht hierbei, dass anderenfalls "Werbemittel" im vierstelligen Bereich ausgegeben werden soll. Wer sich solche pompöse Werbung leisten mag, soll auch dafür sogen, dass insbesondere finanziell bedürftigte Studierende die Gelegenheit zur arbeitsintensiven Mitwirkung haben und ihre aus dem Amt entstehenden Verpflichtungen erfüllen können, ohne existentielle Nachteile zu erfahren.) Kein Mensch soll zur Zusammenarbeit mit dem StuRa gezwungen werden. Kein Mensch muss Aufwandsentschädigung gelten machen. Es soll zu einer - aktuell fehlenden - Zusammenarbeit mit dem Organ der studentischen Selbstverwaltung kommen. Nur so kann eine gesamtheitliche studentische Interessenvertretung gewährleistet werden. Den Aufwand müssen sich Mitglieder zur Vertretung der Studentinnen und Studenten im Senat jedoch nicht machen, womit der StuRa höchstens beratend agieren kann, obwohl bei ihm die zentrale Meinungsbildung für die Gemeinschaft der Studentinnen und Studenten erfolgen soll.

anderer Änderungsantrag

Ersetze den Antragstext durch:

Der StuRa möge beschließen, für die anstehenden Wahlen der Fakultätsräte sowie des Senates, diese mit einem Budget von bis zu 1000 Euro zu bewerben.  Das Budget soll nicht nur für die allgemeine Werbung sondern auch für die spezifische Werbung der einzelnen Fakultätsräte genutzt werden. Bei Bedarf soll über eine Erhöhung des Budget erneut beraten werden.

Begründung:

Eine Zahlung von AE pro Sitzung erhöht nicht unbedingt die Qualität - wie oben gefordert. Es lockt auch eher Leute, welche sich gern bezahlen lassen (auch Protokolle lassen sich schnell zusammenklicken). Die entsprechende Rekrutierung geeigneter Leute unterliegt dem StuRa. Eine Lösung des Problems durch eine Entgeltleistung ist ein Eingeständnis des Versagens und sollte überdacht werden. Es sollte generell die politische Bildung der Studenten im Vordergrund stehen (siehe den Kommentar unten von Johannes).

Abstimmung

Behandlung

02. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 2
Vertagt nach GO Antrag 12/1/1

zurückgezogen (wegen Überschreitung des Zeitpunktes für die Aktion nach Aussage eines der damaligen Mitgliedern des Präsidiums (James))

Unterzeichnung und Ausfertigung

24.09.2019
Präsidium

Artikelaktionen

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Johannes Augustin
Johannes Augustin sagt
22.01.2018 15:50

Studentische Senatsvertretung (als Einzelperson):
Der Antrag ist gut, ich weiße jedoch darauf hin, dass es wenig bringt, Gelder für Werbung auzugeben, wenn den den Studenten nicht kommuniziert wird was die studentische Vertretung für die Studenten den alles macht. Schön wäre es natürlich wenn dies in Mensch zu Mensch Kommunikation stattfände. Es sollte ja bekannt sein, dass Niemand Wahlplakate, Email Spam (Euphemismus: Newsletter) wählt sondern Menschen.

der Änderungsantrag ist scheiße weil:
1. Der Änderungsantrag mit Wahlwerbung kaum mehr etwas zu tun hat
2. Aufwantsentschädigung im politischem Ehrenamt sollte nicht der Motivator sein.Eher im Gegenteil scheint all zu oft die Aufwantsentschädigung eher mal Personen anzulocken die hier eine willkommene, steuerfreie weitere Einnahmequelle sehen, und ich habe Zweifel ob das bei der Vertretung gegenüber der Hochschule erwünscht sein sollte.
3. Wenn der StuRa schriftliche Berichte mag, die studentische Vertretung ist erreichbar unter senat@stura unbürokratische Anfragen funktionieren SUPER und sparen dem Plenum Zeit! (Ok, unbürokratische Anfragen laufen Gefahr zu versanden, wenn sie ausreichend unfreundlich formuliert sind, aber das sollte nicht das Problem sein :) )

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