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Erlass einer realitätsnahen Grundordnung

2018-02-026: Erlass einer realitätsnahen Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft, die Grundlage für einfache Handhabung von Veränderungen schafft

Antrag

AntragstellerIn

Paul (Riegel)

Antragsdatum

17.01.2017

Antragstext

Der StuRa möge beschließen den Entwurf für die Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft zu erlassen.

Begründung zum Antrag

Bekanntlich - etwa dem Antrag Änderung der Grundordnung für den Wechsel der Legislatur 2017/2018 aufheben zu entnehmen - kam es zur Änderung der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft. Dabei wurden - aus nachvollziehbaren Gründen - die Fachschaftsräte als eigenständige Organe zur Ausschüssen gewandelt.

Zur Schaffung von Verständnis für die gemachten Änderungen erfolgten - neben den allgemeinen Sprechzeiten zur Sache - auch einzelne Termine zur direkten Vorstellung einzelner Ordnungen. 2018-01-16 gab es den Termin Vorstellung der geänderten Grundordnung 2018. Wenn auch die Beteiligung - trotz idealtypischer Terminfindung - als schwach eingeschätzt werden musste, so gab es vereinzelt Ansätze, die sich der "Klärung" - ferner einer tatsächlichen konstruktiven Kritik - annahmen. Anregungen aus diesem Treffen initiierten bei Paul den Anspruch, die als Problem wahrgenommenen Lücken pauschal erst einmal "mit dem ohnehin bestehenden Stand" zu füllen.

Der Kritik zum fehlenden einfachen Verständnis wurde sich dahingehend angenommen, sodass im Sinne von KISS (Keep It Simple Stupid) der Schritt gewagt wurde die Trennung von Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft und Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates aufzulösen. Die beiden Ordnungen wurden daher in einer zusammengeführt. Die Trennung war "historisch bedingt". Zum Beginn der Erarbeitung von Ordnungen, zu diesen Inhalten, war das Konzept einer strikten Trennung zwischen Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft und Ordnungen des Studentinnen- und Studentenrates. Dies war darin begründet, dass anderen Organen - etwa den Fachschaftsräten - die Mühe erspart werden sollte zwischen dem eigenen Geltungsbereich und den regelungsintensiven Passagen abgrenzen zu müssen. Im Übrigen besteht diese Herausforderung weiterhin beim Fassen der Bestimmungen fürs Verfahren in einer Geschäftsordnung.

Der Kritik zu fehlenden Bestimmungen, etwa hinsichtlich der Wahlen und der Zusammensetzung, wurden sich angenommen. Bei vorherigen Überarbeitungen wurden bewusst Regelungslücken aufgerissen. Somit sollte der Freiraum, aber damit einhergehend auch der Zwang, zur überlegten Konzeption für nun mögliche Veränderungen geschaffen werden. "Das kam mal nicht so gut an." Um nun erst einmal den Zwang zur Überlegung und Befassung vom eigentlich beabsichtigten Wandel zu nehmen, ist ein Konstrukt definiert, dass dröge das aktuelle Verfahren nachahmt. Nach der Bezeichnung der Fakultäten definierter Kreis von Studentinnen und Studenten wählen direkt "ihre" Vertretung. Diese Gewählten wählen dann wiederum ihre Vertretung für eine Zusammenkunft zu den Belangen der gesamten Studentinnen- und Studentenschaft. Weiterhin spielen Größe des Anteils der vertretenen Studentinnen und Studenten keine Rolle. Im Vergleich zur früheren Form mit Fachschaftsräten ändert sich so wohl nur, dass die Gremien für einen Teil der Studentinnen- und Studentenschaft nicht mehr eigenständig für die Erfüllung der Aufgaben verpflichtet sind. Alle dafür Gewählten sind hingegen nun aber direkt Mitglied des StuRa. Das Plenum bleibt weiterhin das Gremium für das Zusammenkommen der Vertretungen zu den fakultätsübergreifenden Belangen; stimmberechtigt dafür sind von den Fachstudienressorts Gewählte, entsprechend dem bisherigen Verfahren der Entsendungen aus den Fachschaftsräten.

Namentlich wurden die Fachausschüsse zu Fachstudienressorts umgefirmt. Schlichtweg wurde eine solche Bezeichnung als hinnehmbar erachtet und ist eben identisch mit der Abkürzung der bisherigen Organe. Im Übrigen kann das auch als Beispiel betrachtet werden, wie "unkonventionell" Begrifflichkeiten geändert werden können, wenn sie nicht mit gesetzlichen Bestimmungen vorbestimmt sind.

Der Kritik zu fehlenden Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich Übergangsbestimmungen wurde sich dahingehend angenommen, dass als eigenständiger Paragraf bei den Schlussbestimmungen bestmöglich klargestellt wurde, dass sich keine sofortigen signifikanten Änderungen - etwa gar der Gedanke an jetzt sofort notwendige Neuwahlen - für die üblichen Gepflogenheiten ergeben.

Bewusst soll so jeglicher Druck erst einmal aus der Sache genommen werden. Die Änderung soll keine Probleme schaffen, sondern die Organisation der studentischen Interessenvertretung verbessern. Wenn nicht die Chance ergriffen wird, dass Reformen angegangen werden, ist das schade. Jedoch noch bedauerlicher wäre es, sich die Gelegenheit wegen fehlenden Verständnisses entgehen zu lassen, um alsbald einfach was ändern zu können.

Eine persönliche Anmerkung: FSR - egal wofür das steht - sollen fachlich arbeiten. Das bedeutet meiner Meinung nach, sich der Entwicklung von Studienbedingungen anzunehmen. Das beginnt bei der Mitwirkung zum Qualitätsmanagement als kontinuierlicher Verbesserungsprozess und endet mit dem Handeln durch Verantwortungsbewusstsein nach politischer Bildung. Entscheidend ist das abgestimmte Engagement in den Gremien zum Studiengang, wie Studienkommission, Prüfungsausschuss oder Fakultätsrat. Nahe alles andere sind Belange, die studiengangsunabhängig zu organisieren sind. Wer es als Beitrag des Ehrenamtes sieht einen Bierausschank für die Fakultät von studentischen Geldern anzubieten stellt Kür unangemessen voran. Wer an einer Hochschule studieren darf, die sogar schon systemakkreditiert ist, sollte es als studentische Interessenvertretung als seine Pflicht erkennen sich in den Prozessen an der Hochschule einzubringen und beispielsweise begreifen können, dass die Rahmenbedingen zur Studienorganisation maßgeblich hochschulweit in Kommissionen bestimmt werden. …

Durch direktes Nachfragen und daher direktes Zusammenwirken mit der Leitung des Referates Finanzen wurde die Höhe des Betrages über die das Referatskollegium entscheiden darf mit der Finanzordnung harmonisiert. Dabei wurde die bisherige Reglung (von 4 % der gesamten Ausgaben ("vier von hundert der gesamten planmäßigen Ausgaben der Studentinnen- und Studentenschaft"), also über 5.000 €) entsprechend der aktuellen Standes der Finanzordnung, die 2017 dahingehend geändert wurde, übernommen. Im Übrigen sollten bei einer kommenden Änderung der Finanzordnung solche Passage entfernt werden. Somit soll verhindert werden, dass es - wie geschehen - es eine Diskrepanz zwischen einzelnen Ordnungen gibt. Die Berechtigung zum Entscheiden über gewisse Finanzmittel - also der Bestimmung zur Begrenzung im Machtgefüge -  soll in der Grundordnung geregelt werden.

Darüber hinaus wurden "weitere Kleinigkeiten" angepasst. Beispielsweise wurde der Ausschuss "Grundordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft" und der Ausschuss "Ordnungen des StuRa" zum Ausschuss Ordnungen zusammengefasst. Im Zuge dessen fiel aber auch auf, dass die Gelegenheit genutzt werden kann das seit 2 Legislaturen aufgenommene Treffen der Sprecherinnen und Sprecher der Fachschaftsräte beim StuRa als für die weitere Zukunft zu institutionalisierten. Aber auch das Präsidium, was bisher beim Referatskollegium als entscheidende beratende Instanz "vergessen" wurde, ist dort aufgenommen.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

… Ausschuss Ordnungen des StuRa besetzen und

  • finale Ausfertigung - wie das Datum der Verabschiedung - erstellen (und "eintüten");
  • Begründung (auch als Kommentierung) und Erklärung pflegen;
  • Ordnungen so gestalten, dass mindestens die gesetzlichen Aufgaben erfüllt werden können.

Anlagen

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des StuRa gemäß § 13 Beschlüsse zu dieser Ordnung GrundO

Behandlung

2. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 5

Ergebnis

Ja 5
Nein 7
Enthaltung 1

abgelehnt

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle
Konten
SollHaben

Unterzeichnung und Ausfertigung

24.09.2019
Präsidium

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